Banken verlangen bei vorzeitiger Kreditablösung häufig zu hohe oder sogar unrechtmäßige Vorfälligkeitsentschädigungen. Ich prüfe Ihren Fall – und fordere zurück, was Ihnen zusteht.
Fokus auf Mandanteninteressen
Tätigkeitsschwerpunkt im Bank- & Finanzrecht
Ersteinschätzung Ihres Falls
Wenn Sie ein Darlehen vorzeitig zurückzahlen – etwa weil Sie Ihre Immobilie verkaufen, umschulden oder ein Erbe erhalten –, verlangt die Bank eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Diese soll den Zinsausfallschaden der Bank ausgleichen.
Klingt fair – ist es aber oft nicht. Denn:
Diese typischen Fehler in Kreditverträgen führen dazu, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung nicht oder nur eingeschränkt verlangt werden darf:
Ich begleite Sie vom ersten Blick in Ihren Kreditvertrag bis zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Bank – klar, direkt und ohne juristisches Kauderwelsch.
Jetzt Kontakt aufnehmenVollständige rechtliche Analyse aller Vertragsklauseln, Pflichtangaben und Belehrungen – mit klarem Ergebnis: Was ist fehlerhaft? Was können Sie fordern?
Unabhängige Überprüfung der Berechnungsmethode und -parameter der Bank. Häufig lassen sich erhebliche Abweichungen feststellen.
Rechtssicheres Anschreiben an die Bank mit Forderung zur Rückzahlung – oft endet das Verfahren hier erfolgreich, ohne Gerichtskosten.
Wenn die Bank sich weigert: Ich vertreten Sie vor Gericht und setze Ihre Ansprüche konsequent durch.
Bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung prüfe ich, ob ein Widerruf des Darlehensvertrags noch möglich ist – mit weitreichenden Folgen für die VFE.
Das Gesetz begrenzt die VFE bei Verbraucherdarlehen auf maximal 1 % der vorzeitig zurückgezahlten Summe (bei Laufzeiten unter einem Jahr: 0,5 %). Darüber hinaus muss die tatsächliche Berechnung dem Zinsausfallschaden entsprechen – ersparte Kosten sind abzuziehen.
Ja. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (§ 195 BGB), beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem Sie von Ihrem Anspruch wissen konnten. Warten Sie jedoch nicht – lassen Sie Ihren Fall jetzt prüfen.
Bei gewerblichen Darlehen gelten die strengen gesetzlichen Regelungen des Verbraucherschutzes nicht – aber auch hier ist die Berechnung oft angreifbar. Insbesondere AGB-Klauseln und überhöhte Schadensberechnungen können unwirksam sein.
Idealerweise: Ihren Darlehensvertrag inkl. aller Anhänge und Belehrungen sowie die Abrechnung der Bank zur Vorfälligkeitsentschädigung. Schicken Sie mir einfach, was Sie haben – ich sage Ihnen, was noch benötigt wird.
Auch bei einer VFE von 2.000 € bis 5.000 € kann sich eine Prüfung lohnen – besonders wenn formale Fehler im Vertrag vorliegen. Ich berate Sie ehrlich, ob ein Vorgehen in Ihrem konkreten Fall wirtschaftlich sinnvoll ist.
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