Erstberatung: ca. 60 Minuten · 190 € netto / 226,10 € brutto · vor Ort in Konstanz, telefonisch oder per Video.
Viele Arbeitnehmer fragen nach einer Kündigung zuerst nach der Abfindung. Einen allgemeinen automatischen Anspruch gibt es jedoch nicht. Ob eine Abfindung erreichbar ist und in welcher Höhe, hängt von der konkreten rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage ab.
Ich prüfe die Kündigung, Ihre Verhandlungsposition und die Bedingungen einer möglichen Beendigung. Neben der Zahlung können Freistellung, Zeugnis, Resturlaub, Bonusansprüche und der Beendigungszeitpunkt wichtig sein.
Wichtig: Eine Kündigungsschutzklage ist keine reine Abfindungsklage. Sie dient der Prüfung der Kündigungswirksamkeit und kann die Grundlage für Vergleichsgespräche sein.
Häufig einigen sich die Parteien im Rahmen eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs auf Bedingungen der Beendigung.
Ein Angebot sollte nicht nur nach der Summe beurteilt werden. Auch Fristen, Freistellung und sozialrechtliche Folgen können relevant sein.
In bestimmten Konstellationen, etwa bei einem ausdrücklichen Hinweis nach § 1a KSchG, können besondere Regelungen gelten.
Betriebszugehörigkeit, Vergütung, Erfolgsaussichten und der Konfliktstoff können eine Rolle spielen.
Abfindungsangebot erhalten? Lassen Sie Summe und Bedingungen rechtzeitig prüfen.
Erstberatung: ca. 60 Min. · 190 € netto / 226,10 € brutto.Ein Aufhebungsvertrag oder eine ungünstige Beendigungsvereinbarung kann Auswirkungen auf Arbeitslosengeld und Sperrzeiten haben. Auch steuerliche Fragen sollten rechtzeitig bedacht werden.
Wenn eine Kündigung vorliegt, ist die Frist für eine Kündigungsschutzklage unabhängig von Vergleichsgesprächen zu beachten.
Nein. Ein allgemeiner gesetzlicher Abfindungsanspruch besteht nicht.
Nein. Sie kann eine Orientierung sein, ersetzt aber nicht die Prüfung des Einzelfalls.
Nicht zwingend. Eine Klage kann aber je nach Fall die rechtliche Prüfung und Verhandlungsposition ermöglichen.
Bei einer schriftlichen Kündigung sollte der Zugangstag sofort notiert werden. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang.
Die Erstberatung dauert ca. 60 Minuten und kostet 190 € netto beziehungsweise 226,10 € brutto.
Ja. Die Beratung ist vor Ort in Konstanz, telefonisch oder per Video möglich.
Ich prüfe Ihre Kündigung und erläutere die nächsten sinnvollen Schritte.
Ich prüfe in Konstanz und digital, ob eine Kündigung rechtlich angreifbar ist und welche Beendigungsbedingungen sinnvoll verhandelt werden können.
Bei einem bereits vorgelegten Vertrag finden Sie weitere Informationen unter Aufhebungsvertrag prüfen lassen.