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Abfindung nach Kündigung – Anspruch, Höhe und Verhandlung

Abfindung und Kündigung prüfen lassen

Erstberatung: ca. 60 Minuten · 190 € netto / 226,10 € brutto · vor Ort in Konstanz, telefonisch oder per Video.

🔒 Vertraulich · Persönlich in Konstanz, telefonisch oder per Video

Viele Arbeitnehmer fragen nach einer Kündigung zuerst nach der Abfindung. Einen allgemeinen automatischen Anspruch gibt es jedoch nicht. Ob eine Abfindung erreichbar ist und in welcher Höhe, hängt von der konkreten rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage ab.

Ich prüfe die Kündigung, Ihre Verhandlungsposition und die Bedingungen einer möglichen Beendigung. Neben der Zahlung können Freistellung, Zeugnis, Resturlaub, Bonusansprüche und der Beendigungszeitpunkt wichtig sein.

Keine Pauschalversprechen

Die Abfindung hängt nicht allein von einer Formel, sondern vom konkreten Fall ab.

Verhandlungsposition prüfen

Eine rechtlich angreifbare Kündigung kann die Verhandlungsposition beeinflussen.

Gesamtpaket gestalten

Ich behalte neben der Abfindung auch Zeugnis, Urlaub, Freistellung und weitere Ansprüche im Blick.

Wichtig: Eine Kündigungsschutzklage ist keine reine Abfindungsklage. Sie dient der Prüfung der Kündigungswirksamkeit und kann die Grundlage für Vergleichsgespräche sein.

Wann kann eine Abfindung nach Kündigung möglich sein?

  • Vergleich im Kündigungsschutzverfahren

    Häufig einigen sich die Parteien im Rahmen eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs auf Bedingungen der Beendigung.

  • Angebot des Arbeitgebers prüfen

    Ein Angebot sollte nicht nur nach der Summe beurteilt werden. Auch Fristen, Freistellung und sozialrechtliche Folgen können relevant sein.

  • Betriebsbedingte Kündigung

    In bestimmten Konstellationen, etwa bei einem ausdrücklichen Hinweis nach § 1a KSchG, können besondere Regelungen gelten.

  • Abfindungshöhe verhandeln

    Betriebszugehörigkeit, Vergütung, Erfolgsaussichten und der Konfliktstoff können eine Rolle spielen.

Abfindungsangebot erhalten? Lassen Sie Summe und Bedingungen rechtzeitig prüfen.

Erstberatung: ca. 60 Min. · 190 € netto / 226,10 € brutto.

Abfindung, Arbeitslosengeld und Steuern

Ein Aufhebungsvertrag oder eine ungünstige Beendigungsvereinbarung kann Auswirkungen auf Arbeitslosengeld und Sperrzeiten haben. Auch steuerliche Fragen sollten rechtzeitig bedacht werden.

Wenn eine Kündigung vorliegt, ist die Frist für eine Kündigungsschutzklage unabhängig von Vergleichsgesprächen zu beachten.

Häufige Fragen

Habe ich bei jeder Kündigung Anspruch auf eine Abfindung?

Nein. Ein allgemeiner gesetzlicher Abfindungsanspruch besteht nicht.

Ist die Formel von einem halben Monatsgehalt pro Jahr verbindlich?

Nein. Sie kann eine Orientierung sein, ersetzt aber nicht die Prüfung des Einzelfalls.

Muss ich für eine Abfindung klagen?

Nicht zwingend. Eine Klage kann aber je nach Fall die rechtliche Prüfung und Verhandlungsposition ermöglichen.

Wie schnell sollte ich nach einer Kündigung handeln?

Bei einer schriftlichen Kündigung sollte der Zugangstag sofort notiert werden. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang.

Was kostet die Erstberatung?

Die Erstberatung dauert ca. 60 Minuten und kostet 190 € netto beziehungsweise 226,10 € brutto.

Kann die Beratung auch digital stattfinden?

Ja. Die Beratung ist vor Ort in Konstanz, telefonisch oder per Video möglich.

Vereinbaren Sie jetzt Ihre Erstberatung.

Ich prüfe Ihre Kündigung und erläutere die nächsten sinnvollen Schritte.

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Abfindung nach Kündigung in Konstanz prüfen lassen

Ich prüfe in Konstanz und digital, ob eine Kündigung rechtlich angreifbar ist und welche Beendigungsbedingungen sinnvoll verhandelt werden können.

Bei einem bereits vorgelegten Vertrag finden Sie weitere Informationen unter Aufhebungsvertrag prüfen lassen.