Erstberatung: ca. 60 Minuten · 190 € netto / 226,10 € brutto · telefonisch, per Video oder vor Ort in Konstanz.
Sie suchen einen Anwalt für Mietrecht in Konstanz? Ich berate und vertrete Mieter und Vermieter in Konstanz, am Bodensee und bundesweit – bei Kündigung, Eigenbedarf, Mieterhöhung, Mietminderung, Schimmel, Nebenkostenabrechnung, Kaution und Räumung.
Der Wohnungsmarkt in Konstanz ist seit Jahren angespannt. Wohnraum ist knapp, die Mieten sind hoch, und viele Mietverhältnisse – vom WG-Zimmer bis zur Familienwohnung – stehen unter Druck. Entsprechend häufig kommt es zu Streit: über Kündigungen und Eigenbedarf, über Mieterhöhungen, Mängel oder die Rückzahlung der Kaution. Oft entscheiden dabei kurze Fristen und formale Details darüber, wer am Ende Recht bekommt.
Als Einzelanwalt betreue ich jedes Mandat persönlich. Sie sprechen von der ersten Nachricht bis zum Abschluss direkt mit mir – nicht mit wechselnden Sachbearbeitern. Ich prüfe Ihre Unterlagen, schätze die Rechtslage und Ihre Chancen ehrlich ein und sage Ihnen klar, was Sie als Nächstes tun sollten.
Typische Fälle im Mietrecht: Kündigung erhalten, Eigenbedarfskündigung, Mietrückstand und Zahlungsverzug, Schimmel, Heizungs- oder Warmwasserausfall, Mieterhöhung, fehlerhafte Nebenkostenabrechnung, Kaution wird nicht zurückgezahlt, Schönheitsreparaturen, Räumung, Untervermietung und Streit über Klauseln im Mietvertrag.
Als Mieter geht es meist um Ihr Zuhause. Umso wichtiger ist es, früh zu wissen, welche Rechte Sie haben – und welche Forderungen Ihres Vermieters unberechtigt sind. Ich unterstütze Mieter insbesondere in folgenden Situationen:
Ich prüfe, ob die Kündigung formell wirksam ist, ob ein gesetzlicher Kündigungsgrund vorliegt und ob Sie der Kündigung wegen einer unzumutbaren Härte widersprechen können (§ 574 BGB). Bei einer fristlosen Kündigung der Wohnung ist schnelles Handeln besonders wichtig.
Eigenbedarfskündigungen scheitern in der Praxis nicht selten an einer unzureichenden Begründung, an vorgeschobenem Bedarf oder an einer Härte auf Mieterseite. Ich prüfe die Kündigung vollständig und entwickle mit Ihnen eine Strategie. Mehr dazu in meinem Beitrag zur Eigenbedarfskündigung und den Rechten von Mietern.
Bei Mängeln kommen Mietminderung (§ 536 BGB), Mangelbeseitigung und Schadensersatz in Betracht. Entscheidend sind eine saubere Dokumentation und eine rechtssichere Mängelanzeige. Hintergründe finden Sie in meinem Beitrag zu Mietmängeln und Gewährleistung.
Ich prüfe, ob eine Mieterhöhung formell und inhaltlich wirksam ist – insbesondere mit Blick auf die ortsübliche Vergleichsmiete, den Mietspiegel und die Kappungsgrenze. Einen ersten Überblick gibt mein Rechner zur Mieterhöhung.
Fehlerhafte Umlagen, verspätete Abrechnungen oder eine einbehaltene Mietkaution: Ich prüfe die Abrechnung und setze Ihre Rückforderungsansprüche durch.
Verweigert Ihr Vermieter die Zustimmung zu einem Balkonkraftwerk oder zur Klimaanlage in der Mietwohnung, kläre ich, ob Sie einen Anspruch auf Zustimmung haben und wie Sie ihn durchsetzen.
Auch Vermieter stehen oft vor schwierigen Fragen – und Formfehler können teuer werden. Eine unwirksame Kündigung oder Mieterhöhung kostet Zeit und Geld. Ich berate Vermieter in Konstanz und der Region unter anderem bei:
Wenn der Mieter die Miete nicht zahlt, kommt es auf die richtige Reihenfolge an: Mahnung, fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigung, gegebenenfalls Klage. Für größere Bestände übernehme ich das Mietinkasso. Bei Gewerberäumen gelten strengere Regeln für den Mieter – siehe Mietrückstand und Räumung im Gewerbe.
Ich vertrete Vermieter im gesamten Räumungsverfahren bis zur Zwangsräumung. Details finden Sie auf meinen Seiten zur Räumungsklage: Ablauf, Dauer und Kosten, zur Räumungsklage in Konstanz und zu den Kosten einer Räumungsklage.
Ich formuliere Kündigungen und Mieterhöhungsverlangen so, dass sie einer gerichtlichen Prüfung standhalten – mit sauberer Begründung und korrekten Fristen. Nach Sanierungen kommt eine Modernisierungsmieterhöhung in Betracht. Oft schneller und risikoärmer als eine Kündigung ist ein Mietaufhebungsvertrag.
Bei Beschädigungen der Wohnung prüfe ich Ihren Schadensersatzanspruch gegen den Mieter. Achtung: Diese Ansprüche verjähren bereits sechs Monate nach Rückgabe der Wohnung (§ 548 BGB).
Ich prüfe und erstelle Mietverträge für Wohnraum und Gewerberaum – mit wirksamen Klauseln zu Schönheitsreparaturen, Nebenkosten und Kaution. Für Unternehmer: Gewerbemietvertrag prüfen lassen und Gewerbemietvertrag kündigen.
Praxis-Tipp: Handeln Sie nicht auf eigene Faust, bevor die Rechtslage geklärt ist – weder als Mieter (etwa durch eigenmächtige Mietkürzung) noch als Vermieter (etwa durch Austausch der Schlösser). Solche Schritte können Ihre Position erheblich schwächen und im schlimmsten Fall eine Kündigung oder Schadensersatzpflicht auslösen.
Im Mietrecht gehen viele Ansprüche verloren, weil Fristen versäumt werden. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten gesetzlichen Fristen:
| Situation | Frist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Ordentliche Kündigung durch den Mieter | 3 Monate (Zugang bis zum 3. Werktag eines Monats) | § 573c Abs. 1 BGB |
| Ordentliche Kündigung durch den Vermieter | 3 Monate, nach 5 Jahren Mietdauer 6 Monate, nach 8 Jahren 9 Monate | § 573c Abs. 1 BGB |
| Widerspruch des Mieters wegen Härte | Spätestens 2 Monate vor Ende des Mietverhältnisses | § 574b Abs. 2 BGB |
| Zustimmung zur Mieterhöhung (Vergleichsmiete) | Bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang | § 558b Abs. 2 BGB |
| Nebenkostenabrechnung durch den Vermieter | 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums | § 556 Abs. 3 BGB |
| Einwendungen des Mieters gegen die Abrechnung | 12 Monate nach Zugang der Abrechnung | § 556 Abs. 3 BGB |
| Nachzahlung der Mietrückstände nach fristloser Kündigung (Schonfrist) | 2 Monate nach Zustellung der Räumungsklage | § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB |
| Ersatzansprüche des Vermieters wegen Schäden an der Wohnung | Verjährung 6 Monate nach Rückgabe | § 548 Abs. 1 BGB |
Wichtig: Die Nachzahlung innerhalb der Schonfrist macht nur die fristlose Kündigung unwirksam. Eine gleichzeitig ausgesprochene ordentliche Kündigung bleibt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich bestehen. Lassen Sie eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs deshalb immer vollständig prüfen.
Kündigung, Mieterhöhung oder Mängel? Ich prüfe Ihren Fall – schnell und persönlich.
Erstberatung: ca. 60 Min. · 190 € netto / 226,10 € brutto · Rückmeldung in der Regel binnen 24 Stunden.Ich biete insbesondere folgende Leistungen an:
Kontrolle problematischer Klauseln sowie Erstellung rechtssicherer Mietverträge für Wohn- und Gewerberaum.
Durchsetzung des Anspruchs auf Erlaubnis zur Untervermietung (§ 553 BGB) – etwa für ein WG-Zimmer in Konstanz – und Erstellung rechtssicherer Untermietverträge.
Prüfung ordentlicher und fristloser Kündigungen, Berechnung der Fristen, Widerspruch nach der Sozialklausel sowie Verhandlung über Auszugstermine und Abfindungen.
Prüfung von Mieterhöhungsverlangen, Rüge einer überhöhten Miete und Rückforderung zu viel gezahlter Miete.
Ermittlung einer angemessenen Minderungsquote, rechtssichere Mängelanzeige, Beweissicherung und Durchsetzung von Schadensersatz.
Kontrolle auf formelle und inhaltliche Fehler, unzulässige Positionen und falsche Umlageschlüssel sowie Durchsetzung von Rückforderungen.
Begleitung bei der Wohnungsübergabe, Prüfung von Renovierungsklauseln und Durchsetzung oder Abwehr von Kautionsansprüchen.
Vertretung von Vermietern im Räumungsverfahren sowie Beratung von Mietern zu Räumungsfristen und Räumungsschutz.
Beratung zu Fragen im Wohnungseigentumsrecht, etwa bei vermieteten Eigentumswohnungen, sowie zu Pachtverträgen.
Vertretung im Mietprozess vor dem Amtsgericht Konstanz, den weiteren Amtsgerichten der Region und in der Berufung vor dem Landgericht Konstanz – und bundesweit.
Konstanz gehört zu den angespanntesten Wohnungsmärkten in Baden-Württemberg. Das prägt viele mietrechtliche Streitigkeiten:
Für Konstanz gibt es einen qualifizierten Mietspiegel, der bei Mieterhöhungen eine zentrale Rolle spielt. Ob in Konstanz zusätzlich die Mietpreisbremse bei Neuvermietung und die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % gelten, hängt von der jeweils gültigen Landesverordnung ab – die Gebietskulisse in Baden-Württemberg wurde zuletzt mehrfach geändert. Ich prüfe für Ihren Fall, welche Regeln zum maßgeblichen Zeitpunkt gelten.
Durch Universität und HTWG gibt es in Konstanz besonders viele Wohngemeinschaften und Untermietverhältnisse – und damit häufig Fragen zu Untervermietung, Mieterwechsel in der WG und Kautionsrückzahlung.
Die Stadt Konstanz hat ein Zweckentfremdungsverbot erlassen, das etwa die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen beschränkt. Näheres in meinem Beitrag zum Zweckentfremdungsverbot in Konstanz.
In der Grenzregion wohnen viele Grenzgänger zur Miete, und nicht wenige Vermieter leben in der Schweiz. Für Wohnungen in Konstanz gilt dennoch deutsches Mietrecht, und zuständig ist das Amtsgericht Konstanz.
Sie buchen Ihre Erstberatung direkt online über den Kalender unten oder rufen mich an. Sie erhalten in der Regel binnen 24 Stunden eine Rückmeldung.
Vorab senden Sie mir die wichtigsten Unterlagen – etwa Mietvertrag, Kündigung, Mieterhöhungsverlangen, Nebenkostenabrechnung, Fotos oder den bisherigen Schriftverkehr.
In der Erstberatung (ca. 60 Minuten, telefonisch, per Video oder vor Ort in Konstanz) ordne ich Ihren Fall rechtlich ein, schätze Ihre Chancen und Risiken ein und zeige Ihnen die möglichen nächsten Schritte.
Wenn Sie es wünschen, übernehme ich die weitere Vertretung – vom anwaltlichen Schreiben an die Gegenseite bis zum Gerichtsverfahren. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung kläre ich auf Wunsch die Kostenübernahme.
Die Erstberatung dauert ca. 60 Minuten und kostet 190 € netto (226,10 € brutto). Für eine weitergehende Vertretung richten sich die Gebühren in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und damit nach dem Streitwert. Die voraussichtlichen Kosten bespreche ich mit Ihnen vorab transparent.
Viele Rechtsschutzversicherungen decken Mietstreitigkeiten ab, wenn ein Wohnungs- bzw. Mietrechtsschutz vereinbart ist. Zu beachten ist meist eine Wartezeit von drei Monaten ab Vertragsbeginn. Auf Wunsch kläre ich die Kostenübernahme direkt mit Ihrer Versicherung.
Eine Mietminderung kommt in Betracht, wenn die Wohnung einen Mangel hat, der die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich mindert (§ 536 BGB) – etwa bei Schimmel, Heizungsausfall oder Wasserschäden. Sie müssen den Mangel dem Vermieter unverzüglich anzeigen. Die Höhe der Minderung hängt vom Einzelfall ab; eine zu hohe Kürzung kann im schlimmsten Fall eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs nach sich ziehen.
Entscheidend sind eine saubere Dokumentation (Fotos, Datum, betroffene Räume), eine schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter und die Klärung der Ursache. Streit entsteht meist darüber, ob bauliche Mängel oder das Heiz- und Lüftungsverhalten verantwortlich sind. Je nach Fall kommen Mietminderung, Mangelbeseitigung oder Schadensersatz in Betracht.
Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn die Nutzung der Wohnung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist (§ 569 Abs. 1 BGB). Die Rechtsprechung stellt daran jedoch strenge Anforderungen. In der Regel ist dem Vermieter zuvor eine Frist zur Abhilfe zu setzen. Lassen Sie die Voraussetzungen vor der Kündigung prüfen.
Eine Kündigung kann etwa unwirksam sein, wenn die Schriftform nicht eingehalten ist, die Begründung fehlt oder unzureichend ist, kein gesetzlicher Kündigungsgrund vorliegt oder die Frist falsch berechnet wurde. Da Fristen laufen – etwa für einen Widerspruch wegen Härte –, sollten Sie eine Kündigung zeitnah prüfen lassen.
Ich prüfe, ob die Kündigung ausreichend begründet ist, ob der Eigenbedarf tatsächlich besteht und ob eine Alternativwohnung hätte angeboten werden müssen. Zudem kann der Mieter der Kündigung widersprechen, wenn der Umzug für ihn eine unzumutbare Härte bedeuten würde (§ 574 BGB), etwa wegen Alter, Krankheit oder fehlendem Ersatzwohnraum.
Die Kaution ist nach Ende des Mietverhältnisses nicht sofort fällig. Dem Vermieter steht eine angemessene Prüfungsfrist zu, die nach den Umständen des Einzelfalls häufig mehrere Monate beträgt. Für eine noch ausstehende Nebenkostenabrechnung darf er einen angemessenen Teil zurückbehalten. Ob ein Einbehalt zulässig ist, hängt von den konkreten Umständen ab.
Das hängt unter anderem davon ab, ob die Mieterhöhung ausreichend begründet ist, ob die ortsübliche Vergleichsmiete laut Mietspiegel eingehalten wird, ob die Miete seit 15 Monaten unverändert ist und ob die Kappungsgrenze beachtet wurde. Einen ersten Überblick gibt mein Rechner zur Mieterhöhung.
Ja. Ich berate und vertrete sowohl Mieter als auch Vermieter, etwa bei Kündigungen, Zahlungsrückständen, Vertragsgestaltung, Mieterhöhungen, Räumungsklagen und Schadensersatz nach Auszug.
Nein. Die Beratung ist wahlweise vor Ort in meiner Kanzlei in Konstanz, per Telefon oder per Video möglich. Unterlagen können Sie mir vorab per E-Mail senden. So berate ich auch Mandanten außerhalb von Konstanz und der Bodenseeregion.
Ich berate Sie persönlich — damit Sie schnell Klarheit über Ihre Rechte und Ihre Optionen haben.
Ob Mieter oder Vermieter: Im Mietrecht zahlt es sich aus, früh rechtlichen Rat einzuholen – bevor Fristen ablaufen oder ein Streit eskaliert. Als Rechtsanwalt für Mietrecht in Konstanz berate ich Sie persönlich in meiner Kanzlei in der Schützenstraße 8a/b sowie digital per Telefon oder Video, auch über Konstanz und die Bodenseeregion hinaus.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin, wenn Sie eine Kündigung oder Mieterhöhung prüfen lassen möchten, Probleme mit Mängeln oder Schimmel haben, Ihre Kaution zurückfordern wollen oder Unterstützung in einem laufenden Mietstreit benötigen.