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Rechtssichere Beratung beim Immobilienkauf, Verkauf und bei komplexen immobilienrechtlichen Fragestellungen.
Wie läuft ein Kauf oder Verkauf überhaupt ab? Was übernimmt der Notar – und worauf müssen Sie selbst achten? Welche rechtlichen Risiken verbergen sich im Kaufvertrag? Wurde an alles gedacht – von der Finanzierung über die Grundbuchprüfung bis hin zur Klärung von Mängeln und Altlasten?
Als Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Konstanz begleite ich Sie bei jedem Schritt dieses komplexen Prozesses – ob Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten. Ich prüfe Vertragsunterlagen, bewerte Risiken und sorge für rechtliche Klarheit. Auch bei der Kommunikation mit Maklern, Notaren und Banken stehe ich Ihnen zur Seite. So vermeiden Sie teure Fehler, sparen Zeit und treffen fundierte Entscheidungen.
Im gewerblichen Bereich begleite ich auch größere Immobilientransaktionen sowie Projektentwicklungen und berate Investoren, Bauträger und Unternehmen. Darüber hinaus erstelle ich Legal-Due-Diligence-Berichte zu immobilienrechtlichen, finanzierungsrechtlichen und mietrechtlichen Fragestellungen (z. B. Grundbuchprüfung, Mietverträge, Bewertung von Kreditverträgen und Sicherheiten).
Auch im Mietrecht sowie im Bau- und Architektenrecht stehe ich Ihnen beratend zur Seite.
Ich biete im Immobilienrecht insbesondere folgende Leistungen an:
Rechtliche Prüfung von Kaufverträgen für Häuser, Wohnungen und Grundstücke in Konstanz und Umgebung – insbesondere hinsichtlich problematischer Klauseln, Haftungsregelungen oder Gewährleistungsausschlüssen.
Beratung bei Streitigkeiten innerhalb der Eigentümergemeinschaft sowie Gestaltung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen. Ich vertrete Sie auch bei der Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft oder bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Verwalter.
Ich bewerte für Sie rechtliche Risiken, etwa im Rahmen eines Immobilienkaufs, z. B. bei Altlasten, Wegerechten oder bestehenden Mietverhältnissen. Relevant ist für viele Käufer die Frage, ob sie nach dem Kauf der Immobilie wegen Eigenbedarf kündigen können oder ob Sperrfristen gelten. Auch für Käufer, die vorrangig eine Kapitalanlage suchen, stellen sich Fragen: Ist eine Mieterhöhung zulässig? Gibt es Kappungsgrenzen? Gibt es in Konstanz Besonderheiten, da der Wohnungsmarkt angespannt ist? Ich berate Sie umfassend.
Verständliche Erklärung des Ablaufs vom Vorvertrag bis zur Schlüsselübergabe sowie Klärung praktischer Fragen, etwa ab wann Renovierungsmaßnahmen zulässig sind.
Rechtssichere Abstimmung und Unterstützung bei Verhandlungen mit allen Beteiligten.
Rechtliche Prüfung von Darlehensverträgen und Sicherheitenverträgen, insbesondere im Zusammenhang mit der Bestellung einer Grundschuld.
Insbesondere für Mandanten in und um Konstanz – Klärung offener Fragen vor oder während der Beurkundung.
Einsicht und Bewertung von Einträgen wie Grundschulden, Dienstbarkeiten oder sonstigen dinglichen Rechten.
Beratung und Vertretung bei Rücktritt vom Kaufvertrag, bei Sach- und Rechtsmängeln der Immobilie sowie bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
Die wichtigsten Fragen rund um den Immobilienkauf und typische rechtliche Fallstricke verständlich erklärt.
Ein Immobilienkaufvertrag enthält häufig komplexe Regelungen zu Gewährleistung, Haftung und besonderen Eigenschaften des Grundstücks.
Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet und darf keine einseitige Beratung leisten. Ein Anwalt prüft den Vertrag ausschließlich in Ihrem Interesse und weist auf Risiken sowie problematische Klauseln hin.
Der Notar erstellt oder beurkundet den Vertrag und sorgt für eine rechtlich korrekte Abwicklung.
Eine parteiliche Beratung ist ihm jedoch nicht erlaubt. Die inhaltliche Prüfung im Interesse von Käufer oder Verkäufer erfolgt durch einen Rechtsanwalt für Immobilienrecht.
Vor dem Kauf sollten insbesondere folgende Punkte geprüft werden:
Eine frühzeitige rechtliche Prüfung kann spätere Streitigkeiten vermeiden.
In den meisten Kaufverträgen wird die Gewährleistung für Sachmängel weitgehend ausgeschlossen.
Der Verkäufer haftet in der Regel nur dann, wenn er einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine bestimmte Eigenschaft zugesichert hat.
Der Kaufpreis wird üblicherweise erst nach Zugang der Fälligkeitsmitteilung des Notars gezahlt.
Voraussetzungen sind insbesondere:
Im Einzelfall können abweichende Regelungen gelten.
Eigentümer wird der Käufer erst mit der Eintragung im Grundbuch.
Zwischen Kaufvertrag und Eigentumsumschreibung können mehrere Wochen oder Monate liegen.
Grundsätzlich nein. Der Besitzübergang erfolgt erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung.
Vorherige Maßnahmen sollten nur erfolgen, wenn dies ausdrücklich im Kaufvertrag geregelt ist.
Ein Rücktritt ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und hängt stark vom konkreten Vertrag ab.
Bei Problemen oder Mängeln sollte der Vertrag unbedingt rechtlich geprüft werden.
Ja, wenn der Verkäufer Mängel arglistig verschwiegen hat, kann er sich nicht auf den Gewährleistungsausschluss berufen.
Entscheidend ist, was im Einzelfall nachweisbar ist.