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Kompetente Beratung im Bau- und Architektenrecht.
Das Bau- und Architektenrecht regelt die rechtlichen Beziehungen bei Bauvorhaben von der Planung über die Vergabe bis zur Fertigstellung. Es verbindet öffentlich-rechtliche Aspekte des Baurechts mit den zivil- und vertragsrechtlichen Besonderheiten des Architekten- und Ingenieurvertragsrechts. Sowohl Bauherren, Architekt:innen, Projektentwickler:innen als auch Handwerksbetriebe benötigen hierfür spezialisierte rechtliche Unterstützung.
Ich berate umfassend bei Konflikten, Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten im Bau- und Architektenrecht. Da ich zugleich auch im übrigen Immobilienrecht sowie im Finanzrecht tätig bin, kann ich die üblichen angrenzenden Beratungsfelder aus einer Hand abdecken.
Ich decke das gesamte Spektrum des Bau- und Architektenrechts ab, insbesondere in folgenden Bereichen:
Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Bauverträgen.
Risikoanalyse bei Allgemeinen Vertragsbedingungen.
Beratung zu Bauzeit, Gewährleistung und Abnahme.
Vertragsgestaltung nach HOAI, BGB oder werkvertraglichen Standards.
Honorarfragen, Leistungsbilder und Vergütungsansprüche.
Haftungsrisiken und Durchsetzung von Forderungen.
Analyse von Verzögerungen, Nachträgen und Mehrkosten.
Dokumentation, Fristsetzung und Durchsetzung von Ansprüchen.
Vermeidung und Begleitung von Baustopp-Situationen.
Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen.
Abwehr unbegründeter Mängelrügen.
Haftungsfragen gegenüber Architekt:innen, Bauunternehmen und Gutachtern.
Berechnung von Architekten- und Ingenieurhonoraren.
Auseinandersetzungen über Honorarforderungen.
Vertretung in Schieds- oder Gerichtsverfahren.
Risikoidentifikation und Risikosteuerung im Projekt.
Vertragsmanagement für Bauherren und Planer.
Frühzeitige rechtliche Begleitung größerer Bauvorhaben.
Prüfung grundstücksbezogener Fragen im Rahmen einer Legal Due Diligence.
Prüfung von Mietverträgen.
Prüfung von Finanzierungsverträgen.