Erstberatung: ca. 60 Minuten · 190 € netto / 226,10 € brutto · telefonisch, per Video oder vor Ort in Konstanz.
Wenn Planung oder Bauüberwachung fehlerhaft sind, zeigen sich die Folgen oft erst am fertigen Bauwerk – in Form von Mängeln, Mehrkosten oder Bauverzögerungen. Dann stellt sich die Frage, ob der Architekt oder Ingenieur haftet und wie sich diese Haftung von der des ausführenden Unternehmens abgrenzt.
Ich prüfe für Bauherren in Konstanz und der Bodenseeregion Ansprüche gegen Architekten und Ingenieure und setze berechtigte Forderungen durch – außergerichtlich und vor Gericht.
Als Einzelanwalt betreue ich Ihren Fall persönlich. Da ich zugleich im Baurecht und im Immobilienrecht tätig bin, ordne ich auch angrenzende Mängel- und Werklohnfragen zuverlässig ein.
Ich bewerte, ob ein Planungs- oder Überwachungsfehler vorliegt und wer für den Schaden einzustehen hat.
Typische Fälle der Architektenhaftung: Planungsfehler und fehlerhafte Detailplanung, unzureichende Ausschreibung, mangelhafte Koordination der Gewerke, Fehler bei der Bauüberwachung und Objektbetreuung, unterlassene Bedenkenhinweise, Kostenüberschreitungen sowie Bauzeitverzögerungen aufgrund von Planungsmängeln.
Der Architekt schuldet in der Regel ein mangelfreies Werk im Rahmen der beauftragten Leistungsphasen. Zeigt sich am Bauwerk ein Mangel, der auf einen Planungs- oder Überwachungsfehler zurückgeht, kann der Architekt haften – teils neben dem ausführenden Unternehmen.
Fehler entstehen häufig schon in der Planung: unzureichende Details, fehlerhafte Ausschreibung oder mangelnde Abstimmung der Gewerke. Ich prüfe, ob ein solcher Fehler vorliegt und ursächlich für den Schaden ist.
Sichern Sie Architektenvertrag, Pläne, Leistungsverzeichnisse, Protokolle und Bautagebuch. Diese Unterlagen sind entscheidend, um einen Fehler und dessen Ursächlichkeit nachzuweisen.
War der Architekt mit der Objektüberwachung beauftragt, muss er die Ausführung in den wesentlichen Punkten kontrollieren. Werden erkennbare Ausführungsfehler nicht bemerkt oder nicht beanstandet, kommt eine Haftung wegen Überwachungsfehlers in Betracht.
Bei Mängeln haften oft mehrere Beteiligte. Architekt und Bauunternehmen können als Gesamtschuldner einzustehen haben. Ich kläre, gegen wen Sie mit welcher Erfolgsaussicht vorgehen – und in welcher Reihenfolge.
Für den Anspruch müssen Fehler, Schaden und Ursächlichkeit nachgewiesen werden. Häufig ist eine Beweissicherung oder ein selbständiges Beweisverfahren sinnvoll, bevor Mängel beseitigt werden.
Ansprüche gegen Architekten und Ingenieure verjähren. Die Fristen können je nach Konstellation unterschiedlich laufen. Ich prüfe die Verjährung frühzeitig und leite bei Bedarf fristwahrende Schritte ein.
Planungs- oder Überwachungsfehler? Lassen Sie die Haftung jetzt prüfen.
Erstberatung: ca. 60 Min. · 190 € netto / 226,10 € brutto · Rückmeldung in der Regel binnen 24 Stunden.Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche:
Rechtliche Einordnung von Planungs- und Überwachungsfehlern und der Erfolgsaussichten.
Klärung der Haftung von Architekt, Ingenieur und ausführenden Unternehmen.
Sicherung von Beweisen und Begleitung des selbständigen Beweisverfahrens.
Geltendmachung von Mängelbeseitigungs-, Folge- und Vermögensschäden.
Konsequente Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Klageverfahren.
Nein. Der Architekt haftet für Fehler im Rahmen seiner beauftragten Leistungen, etwa Planung oder Überwachung. Für reine Ausführungsfehler haftet primär das ausführende Unternehmen. Häufig kommt eine gemeinsame Haftung in Betracht.
Wenn der überwachende Architekt erkennbare oder besonders wichtige Ausführungsfehler nicht bemerkt oder nicht beanstandet, obwohl er dazu verpflichtet war. Der Umfang hängt von den beauftragten Leistungen ab.
Ja. Oft haften beide als Gesamtschuldner. Sie können sich dann grundsätzlich an einen der Beteiligten halten. Ich prüfe die sinnvollste Vorgehensweise.
Das hängt von der Konstellation ab. Gegenüber dem Architekten geht es meist um Schadensersatz, nicht um Nacherfüllung. Die richtige Reihenfolge kläre ich mit Ihnen.
Hilfreich sind Architektenvertrag, Pläne, Leistungsverzeichnisse, Bautagebuch, Protokolle, Gutachten sowie die Mängeldokumentation.
Ich berate Sie persönlich — damit Sie schnell Klarheit über Ihre Optionen haben.
Ob Planungsfehler, Überwachungsfehler oder Kostenüberschreitung – ich prüfe Ihre Ansprüche und setze sie konsequent durch. Eng verwandt sind mein Bau- und Architektenrecht und das Immobilienrecht.
Vereinbaren Sie jetzt eine Erstberatung, bevor Beweise verloren gehen oder Fristen ablaufen.