Erstberatung: ca. 60 Minuten · 190 € netto / 226,10 € brutto · telefonisch, per Video oder vor Ort in Konstanz.
Rund um das Architekten- und Ingenieurhonorar entsteht häufig Streit: über die Höhe, über Zusatzleistungen und über die Prüffähigkeit der Schlussrechnung. Für Planer geht es um die auskömmliche Vergütung, für Auftraggeber um die Abwehr überhöhter Forderungen.
Ich berate Architekten, Ingenieure und Auftraggeber in Konstanz und der Bodenseeregion zu Honorarfragen und setze Ansprüche durch oder wehre sie ab.
Als Einzelanwalt betreue ich Ihr Anliegen persönlich und ordne es auch mit Blick auf Vertrags- und Baurechtsfragen zuverlässig ein.
Ich prüfe Vertrag, Leistungsphasen und Schlussrechnung – und setze Ihre Forderung durch oder wehre sie ab.
Typische Honorar-Streitfälle: Streit über die Honorarhöhe, unklare oder fehlende Honorarvereinbarung, Vergütung nicht beauftragter Leistungen, Nachträge und Zusatzleistungen, fehlende Prüffähigkeit der Schlussrechnung, gekürzte Zahlungen wegen behaupteter Mängel sowie offene Honorarforderungen nach Vertragsbeendigung.
Grundlage ist zunächst der Vertrag. Die HOAI liefert das System für die Berechnung von Grundleistungen und besonderen Leistungen. Ich prüfe, ob eine Honorarforderung dem Grunde und der Höhe nach berechtigt ist.
Seit der HOAI-Reform ist das verbindliche Preisrecht entfallen; umso wichtiger sind klare vertragliche Regelungen. Ich prüfe die Wirksamkeit von Honorarvereinbarungen und was gilt, wenn eine ausdrückliche Vereinbarung fehlt.
Lassen Sie sich Zusatzleistungen und Beauftragungen schriftlich bestätigen. Fehlt der Nachweis, ist die Vergütung solcher Leistungen im Streitfall schwer durchsetzbar.
Das Honorar richtet sich nach den erbrachten Leistungsphasen. Werden nur einzelne Phasen betreut, ist auch nur der entsprechende Anteil zu vergüten. Ich ordne die erbrachten Leistungen sauber zu.
Eine prüffähige Schlussrechnung ist häufig Voraussetzung für die Fälligkeit. Sie muss nachvollziehbar aufgeschlüsselt sein. Ich prüfe die Prüffähigkeit oder erstelle eine belastbare Rechnung.
Leistungen außerhalb des ursprünglichen Auftrags sind gesondert zu vergüten – sofern sie beauftragt und nachweisbar sind. Ich prüfe Nachtragsforderungen für Planer wie für Auftraggeber.
Bleibt die Vergütung offen oder ist die Forderung überhöht, vertrete ich Sie außergerichtlich und gerichtlich – zielgerichtet und wirtschaftlich sinnvoll.
Streit ums Architektenhonorar? Lassen Sie die Forderung jetzt prüfen.
Erstberatung: ca. 60 Min. · 190 € netto / 226,10 € brutto · Rückmeldung in der Regel binnen 24 Stunden.Ich unterstütze Planer und Auftraggeber:
Bewertung von Vertrag, Leistungsphasen und Höhe der Forderung.
Prüfung und Erstellung nachvollziehbarer Honorarschlussrechnungen.
Geltendmachung oder Abwehr von Vergütung für Zusatzleistungen.
Verteidigung von Auftraggebern gegen überhöhte Honorare.
Durchsetzung oder Abwehr von Honorarforderungen im Klageverfahren.
Die HOAI liefert das Berechnungssystem, ist aber seit der Reform kein verbindliches Preisrecht mehr. Maßgeblich ist zunächst der Vertrag. Fehlt eine Vereinbarung, kommt es auf die üblichen Grundsätze an.
Grundsätzlich nur, wenn die Leistungen beauftragt oder erforderlich und nachweisbar waren. Ohne Nachweis ist die Vergütung im Streitfall schwer durchsetzbar.
In der Regel nach Erbringung der Leistung, Abnahme und Vorlage einer prüffähigen Schlussrechnung. Ich prüfe, ob die Fälligkeit eingetreten ist.
Die Rechnung muss so aufgeschlüsselt sein, dass der Auftraggeber sie nachvollziehen und überprüfen kann. Fehlt die Prüffähigkeit, kann die Fälligkeit hinausgeschoben sein.
Bei mangelhaften Planungs- oder Überwachungsleistungen kommen Gegenrechte in Betracht. Ich prüfe, ob eine Kürzung berechtigt ist – auf beiden Seiten.
Ich berate Sie persönlich — damit Sie schnell Klarheit über Ihre Optionen haben.
Ob Honorarforderung, Nachtrag oder Schlussrechnung – ich prüfe die Berechtigung und setze Ihre Interessen durch. Eng verwandt sind mein Bau- und Architektenrecht und das Immobilienrecht.
Vereinbaren Sie jetzt eine Erstberatung, damit Ihre Honorarfrage schnell geklärt wird.