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Architektenhonorar und HOAI – Forderungen prüfen und durchsetzen

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Erstberatung: ca. 60 Minuten · 190 € netto / 226,10 € brutto · telefonisch, per Video oder vor Ort in Konstanz.

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Rund um das Architekten- und Ingenieurhonorar entsteht häufig Streit: über die Höhe, über Zusatzleistungen und über die Prüffähigkeit der Schlussrechnung. Für Planer geht es um die auskömmliche Vergütung, für Auftraggeber um die Abwehr überhöhter Forderungen.

Ich berate Architekten, Ingenieure und Auftraggeber in Konstanz und der Bodenseeregion zu Honorarfragen und setze Ansprüche durch oder wehre sie ab.

Als Einzelanwalt betreue ich Ihr Anliegen persönlich und ordne es auch mit Blick auf Vertrags- und Baurechtsfragen zuverlässig ein.

Honorar prüfen oder durchsetzen

Ich prüfe Vertrag, Leistungsphasen und Schlussrechnung – und setze Ihre Forderung durch oder wehre sie ab.

🔒 Vertraulich · Rückmeldung in der Regel binnen 24 Stunden

Honorar berechnen und prüfen

Bewertung von Honorar nach Vertrag und den Grundsätzen der HOAI.

Schlussrechnung prüffähig machen

Prüfung und Erstellung prüffähiger Honorarschlussrechnungen.

Forderung durchsetzen oder abwehren

Vertretung von Planern und Auftraggebern im Honorarstreit.

Typische Honorar-Streitfälle: Streit über die Honorarhöhe, unklare oder fehlende Honorarvereinbarung, Vergütung nicht beauftragter Leistungen, Nachträge und Zusatzleistungen, fehlende Prüffähigkeit der Schlussrechnung, gekürzte Zahlungen wegen behaupteter Mängel sowie offene Honorarforderungen nach Vertragsbeendigung.

Woraus ergibt sich das Architektenhonorar?

Grundlage ist zunächst der Vertrag. Die HOAI liefert das System für die Berechnung von Grundleistungen und besonderen Leistungen. Ich prüfe, ob eine Honorarforderung dem Grunde und der Höhe nach berechtigt ist.

Honorarvereinbarung und Bedeutung der HOAI

Seit der HOAI-Reform ist das verbindliche Preisrecht entfallen; umso wichtiger sind klare vertragliche Regelungen. Ich prüfe die Wirksamkeit von Honorarvereinbarungen und was gilt, wenn eine ausdrückliche Vereinbarung fehlt.

Praxis-Tipp: Beauftragung schriftlich festhalten

Lassen Sie sich Zusatzleistungen und Beauftragungen schriftlich bestätigen. Fehlt der Nachweis, ist die Vergütung solcher Leistungen im Streitfall schwer durchsetzbar.

Leistungsphasen, Grundleistungen und besondere Leistungen

Das Honorar richtet sich nach den erbrachten Leistungsphasen. Werden nur einzelne Phasen betreut, ist auch nur der entsprechende Anteil zu vergüten. Ich ordne die erbrachten Leistungen sauber zu.

Wann ist eine Honorarschlussrechnung prüffähig?

Eine prüffähige Schlussrechnung ist häufig Voraussetzung für die Fälligkeit. Sie muss nachvollziehbar aufgeschlüsselt sein. Ich prüfe die Prüffähigkeit oder erstelle eine belastbare Rechnung.

Zusatzleistungen und Nachtragsvergütung

Leistungen außerhalb des ursprünglichen Auftrags sind gesondert zu vergüten – sofern sie beauftragt und nachweisbar sind. Ich prüfe Nachtragsforderungen für Planer wie für Auftraggeber.

Honorar einklagen oder unberechtigte Forderung abwehren

Bleibt die Vergütung offen oder ist die Forderung überhöht, vertrete ich Sie außergerichtlich und gerichtlich – zielgerichtet und wirtschaftlich sinnvoll.

Streit ums Architektenhonorar? Lassen Sie die Forderung jetzt prüfen.

Erstberatung: ca. 60 Min. · 190 € netto / 226,10 € brutto · Rückmeldung in der Regel binnen 24 Stunden.

Meine Leistungen rund um das Architektenhonorar

Ich unterstütze Planer und Auftraggeber:

  • Prüfung von Honorarforderungen

    Bewertung von Vertrag, Leistungsphasen und Höhe der Forderung.

  • Prüffähige Schlussrechnung

    Prüfung und Erstellung nachvollziehbarer Honorarschlussrechnungen.

  • Nachtrags- und Zusatzhonorar

    Geltendmachung oder Abwehr von Vergütung für Zusatzleistungen.

  • Abwehr unberechtigter Forderungen

    Verteidigung von Auftraggebern gegen überhöhte Honorare.

  • Vertretung vor Gericht

    Durchsetzung oder Abwehr von Honorarforderungen im Klageverfahren.

FAQ – Architektenhonorar und HOAI

Gilt automatisch das Honorar aus der HOAI?

Die HOAI liefert das Berechnungssystem, ist aber seit der Reform kein verbindliches Preisrecht mehr. Maßgeblich ist zunächst der Vertrag. Fehlt eine Vereinbarung, kommt es auf die üblichen Grundsätze an.

Kann der Architekt nicht beauftragte Leistungen abrechnen?

Grundsätzlich nur, wenn die Leistungen beauftragt oder erforderlich und nachweisbar waren. Ohne Nachweis ist die Vergütung im Streitfall schwer durchsetzbar.

Wann wird das Architektenhonorar fällig?

In der Regel nach Erbringung der Leistung, Abnahme und Vorlage einer prüffähigen Schlussrechnung. Ich prüfe, ob die Fälligkeit eingetreten ist.

Was bedeutet prüffähige Schlussrechnung?

Die Rechnung muss so aufgeschlüsselt sein, dass der Auftraggeber sie nachvollziehen und überprüfen kann. Fehlt die Prüffähigkeit, kann die Fälligkeit hinausgeschoben sein.

Kann Honorar wegen mangelhafter Leistungen gekürzt werden?

Bei mangelhaften Planungs- oder Überwachungsleistungen kommen Gegenrechte in Betracht. Ich prüfe, ob eine Kürzung berechtigt ist – auf beiden Seiten.

Vereinbaren Sie jetzt Ihre Erstberatung.

Ich berate Sie persönlich — damit Sie schnell Klarheit über Ihre Optionen haben.

Erstberatung: 190 € netto / 226,10 € brutto · ca. 60 Min.

Rechtsanwalt für Architektenhonorar in Konstanz

Ob Honorarforderung, Nachtrag oder Schlussrechnung – ich prüfe die Berechtigung und setze Ihre Interessen durch. Eng verwandt sind mein Bau- und Architektenrecht und das Immobilienrecht.

Vereinbaren Sie jetzt eine Erstberatung, damit Ihre Honorarfrage schnell geklärt wird.