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Bauvertrag kündigen – Folgen, Kosten und sichere Vorgehensweise

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Erstberatung: ca. 60 Minuten · 190 € netto / 226,10 € brutto · telefonisch, per Video oder vor Ort in Konstanz.

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Wenn die Zusammenarbeit mit dem Bauunternehmen nicht mehr funktioniert, stellt sich die Frage nach der Kündigung. Doch die Art der Kündigung entscheidet über die Kosten: Eine freie Kündigung ist teuer, eine Kündigung aus wichtigem Grund setzt bestimmte Voraussetzungen voraus.

Ich berate Bauherren in Konstanz und der Bodenseeregion zur Kündigung des Bauvertrags – von der Wahl des richtigen Wegs über die Fristsetzung bis zur Abrechnung und Beweissicherung.

Als Einzelanwalt betreue ich Ihr Anliegen persönlich und sorge dafür, dass die Kündigung Ihre Position nicht verschlechtert, sondern sichert.

Kündigung prüfen lassen

Ich prüfe Kündigungsgrund, Folgen und Kosten – bevor Sie den Bauvertrag beenden.

🔒 Vertraulich · Rückmeldung in der Regel binnen 24 Stunden

Kündigungsweg wählen

Freie oder außerordentliche Kündigung im Vergleich.

Kosten begrenzen

Bewertung der Vergütungsfolgen vor der Kündigung.

Leistungsstand sichern

Beweissichere Dokumentation vor Fertigstellung durch Dritte.

Typische Kündigungsanlässe: erhebliche Baumängel, gravierende Bauverzögerung, Zahlungs- und Nachtragsstreit, Vertrauensverlust gegenüber der Baufirma, Baustopp, Insolvenz des Unternehmens sowie der geplante Wechsel zu einem anderen Bauunternehmen.

Freie oder außerordentliche Kündigung?

Bei der freien Kündigung schulden Sie grundsätzlich die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen – das ist teuer. Die Kündigung aus wichtigem Grund vermeidet dies, setzt aber gewichtige Gründe voraus. Ich prüfe, welcher Weg für Sie in Betracht kommt.

Welche Gründe rechtfertigen eine Kündigung aus wichtigem Grund?

In Betracht kommen etwa erhebliche Mängel, schwerwiegende Verzögerungen oder ein zerrüttetes Vertrauensverhältnis. Häufig sind Abmahnung und Fristsetzung erforderlich. Ich prüfe, ob ein wichtiger Grund vorliegt.

Praxis-Tipp: Leistungsstand vor Kündigung dokumentieren

Halten Sie den Bautenstand und vorhandene Mängel vor der Kündigung beweissicher fest. Nur so lässt sich später klären, welche Leistung erbracht und was zu vergüten ist.

Abmahnung, Fristsetzung und Kündigungserklärung

Eine außerordentliche Kündigung erfordert meist eine vorherige Abmahnung mit Fristsetzung. Ich formuliere Abmahnung und Kündigung so, dass sie wirksam und beweissicher sind.

Vergütung und Abrechnung nach der Kündigung

Nach der Kündigung ist die erbrachte Leistung abzurechnen. Ich prüfe die Abrechnung und sorge dafür, dass nur die tatsächlich erbrachte, mangelfreie Leistung vergütet wird.

Leistungsstand und Mängel beweissicher dokumentieren

Die Dokumentation des Bautenstands ist entscheidend, um Streit über erbrachte Leistungen und Mängel zu vermeiden. Bei Bedarf sichere ich Beweise, bevor ein anderes Unternehmen weiterbaut.

Bauvertrag beenden? Lassen Sie Folgen und Kosten jetzt prüfen.

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Meine Leistungen bei der Kündigung von Bauverträgen

Ich unterstütze Sie vor und nach der Kündigung:

  • Prüfung des Kündigungsgrunds

    Bewertung, ob eine Kündigung aus wichtigem Grund möglich ist.

  • Abmahnung und Kündigung

    Formulierung wirksamer Abmahnung und Kündigungserklärung.

  • Prüfung der Abrechnung

    Bewertung der Vergütung für erbrachte und nicht erbrachte Leistungen.

  • Beweissicherung des Bautenstands

    Dokumentation vor Fertigstellung durch ein anderes Unternehmen.

  • Vertretung vor Gericht

    Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen nach der Kündigung.

FAQ – Kündigung des Bauvertrags

Kann ich jederzeit kündigen?

Eine freie Kündigung ist grundsätzlich möglich, aber teuer. Günstiger ist die Kündigung aus wichtigem Grund, wenn deren Voraussetzungen vorliegen. Ich prüfe Ihren Fall.

Welche Kosten entstehen bei freier Kündigung?

Bei freier Kündigung schulden Sie regelmäßig die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Ich prüfe, wie hoch dieser Betrag ausfällt.

Muss ich vorher eine Frist setzen?

Für die außerordentliche Kündigung ist meist eine Abmahnung mit Fristsetzung erforderlich. Ich sorge für das richtige Vorgehen.

Was passiert mit bereits gezahlten Abschlägen?

Diese werden im Rahmen der Schlussabrechnung berücksichtigt. Ich prüfe, ob Überzahlungen zurückzufordern sind.

Darf eine andere Firma sofort weiterbauen?

Grundsätzlich ja – zuvor sollte jedoch der Leistungsstand beweissicher dokumentiert werden, um späteren Streit zu vermeiden.

Vereinbaren Sie jetzt Ihre Erstberatung.

Ich berate Sie persönlich — damit Sie schnell Klarheit über Ihre Optionen haben.

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Rechtsanwalt für die Kündigung von Bauverträgen in Konstanz

Ob Wechsel des Bauunternehmens oder Beendigung wegen Mängeln und Verzug – ich sichere Ihre Position. Eng verwandt sind der Bauverzug, die Baumängel-Durchsetzung und mein Bau- und Architektenrecht.

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