Erstberatung: ca. 60 Minuten · 190 € netto / 226,10 € brutto · telefonisch, per Video oder vor Ort in Konstanz.
Zieht sich der Bau immer weiter hin, wird es teuer: doppelte Mietbelastung, laufende Finanzierungskosten und Bereitstellungszinsen summieren sich schnell. Entscheidend ist, ob rechtlich ein Verzug vorliegt und ob Sie die Voraussetzungen für Schadensersatz geschaffen haben.
Ich vertrete Bauherren in Konstanz und der Bodenseeregion bei Bauverzögerungen – von der Fristsetzung über die Geltendmachung von Vertragsstrafe und Schadensersatz bis zur Klage.
Als Einzelanwalt betreue ich Ihr Anliegen persönlich und ordne Ihren Fall auch mit Blick auf Immobilien- und Finanzierungsfragen ein.
Ich prüfe, ob Verzug vorliegt und welche Mehrkosten Sie ersetzt verlangen können – bevor weitere Kosten entstehen.
Typische Bauverzug-Fälle: überschrittener Fertigstellungstermin, schleppender Baufortschritt, wiederholte Terminverschiebungen, Stillstand auf der Baustelle, Streit über Behinderungsanzeigen, Verzögerung durch den Bauträger sowie zusätzliche Miet- und Finanzierungskosten wegen der Verspätung.
Verzug setzt in der Regel einen fälligen, durchsetzbaren Anspruch und eine Mahnung voraus. Bei einem verbindlich vereinbarten Fertigstellungstermin kann Verzug auch ohne Mahnung eintreten. Ich prüfe, ob und ab wann sich das Bauunternehmen im Verzug befindet.
In vielen Konstellationen ist eine angemessene Nachfrist erforderlich, bevor weitergehende Rechte greifen. Ich formuliere die Fristsetzung so, dass sie beweissicher zugeht und Ihre Ansprüche wahrt.
Halten Sie Terminzusagen, Verschiebungen und den tatsächlichen Baufortschritt schriftlich fest. Diese Dokumentation ist die Grundlage für jeden Verzugs- und Schadensersatzanspruch.
Ersatzfähig sind je nach Fall zusätzliche Mietkosten, Finanzierungs- und Bereitstellungskosten, Nutzungsausfall sowie weitere kausale Schäden. Ich prüfe, welche Positionen belastbar durchsetzbar sind, und stelle den Schaden nachvollziehbar dar.
Enthält der Vertrag eine wirksame Vertragsstrafe, kann diese unabhängig vom konkreten Schaden anfallen. Ich prüfe Wirksamkeit, Höhe und Voraussetzungen und mache die Vertragsstrafe für Sie geltend.
Bauunternehmen berufen sich häufig auf Wetter, Materialmangel oder Behinderungen. Ich prüfe, ob solche Einwände berechtigt sind und die Bauzeit tatsächlich verlängern – oder ob sie den Verzug nicht entschuldigen.
Bauprojekt in Verzug? Lassen Sie Ihre Ansprüche jetzt prüfen.
Erstberatung: ca. 60 Min. · 190 € netto / 226,10 € brutto · Rückmeldung in der Regel binnen 24 Stunden.Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche:
Rechtliche Einordnung der Terminlage und der Verzugsvoraussetzungen.
Beweissichere Fristsetzung und außergerichtliche Korrespondenz.
Geltendmachung von Miet-, Finanzierungs- und weiteren Kosten.
Prüfung und Durchsetzung wirksam vereinbarter Vertragsstrafen.
Konsequente Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Klageverfahren.
Häufig ja. Zusätzliche Mietkosten wegen der Verspätung können als Schaden ersatzfähig sein, wenn Verzug vorliegt und der Schaden nachweisbar ist. Ich prüfe Ihren Einzelfall.
Auch dann kann Verzug eintreten, meist erst nach Fälligkeit und Mahnung. Ohne verbindlichen Termin ist die Feststellung aufwendiger, aber nicht ausgeschlossen.
In vielen Fällen ja. Eine angemessene Fristsetzung ist oft Voraussetzung für weitergehende Rechte. Ich sorge dafür, dass die Frist wirksam gesetzt wird.
Nicht jede Behinderung verlängert die Bauzeit. Ich prüfe, ob der Einwand berechtigt und ordnungsgemäß angezeigt wurde oder den Verzug nicht entschuldigt.
Bei erheblichem Verzug kann eine Kündigung aus wichtigem Grund in Betracht kommen. Die Voraussetzungen und Folgen prüfe ich mit Ihnen sorgfältig.
Ich berate Sie persönlich — damit Sie schnell Klarheit über Ihre Optionen haben.
Ob überschrittener Termin, Baustillstand oder verweigerte Fertigstellung – ich prüfe Ihre Ansprüche und setze sie konsequent durch. Eng verwandt sind mein Bau- und Architektenrecht und das Immobilienrecht.
Vereinbaren Sie jetzt eine Erstberatung, bevor weitere Verzögerungskosten auflaufen.