Erstberatung: ca. 60 Minuten · 190 € netto / 226,10 € brutto · telefonisch, per Video oder vor Ort in Konstanz.
Wer Baumängel beseitigen lässt, bevor der Zustand gesichert ist, verliert häufig den Beweis – und damit die Durchsetzbarkeit seiner Ansprüche. Gerade wenn Bauteile geöffnet oder saniert werden müssen, ist die richtige Beweissicherung entscheidend.
Ich sichere für Bauherren in Konstanz und der Bodenseeregion Beweise außergerichtlich oder im selbständigen Beweisverfahren und wahre so Ihre Rechtsposition.
Als Einzelanwalt betreue ich Ihren Fall persönlich und plane die Beweissicherung im Hinblick auf die spätere Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Bevor Bauteile verändert oder Mängel beseitigt werden: Ich prüfe, wie Sie Ihre Beweise sichern.
Typische Fälle für die Beweissicherung: drohende Beseitigung oder Sanierung von Mängeln, notwendige Öffnung von Bauteilen, streitige Mangelursache, Verjährung kurz vor Ablauf, verweigerte Nachbesserung durch die Baufirma sowie Vorbereitung einer Mängel- oder Zahlungsklage.
Für die Durchsetzung von Mängelrechten müssen Sie Mangel und Ursache beweisen. Wird der Zustand vorschnell verändert, fehlt später der Nachweis. Eine strukturierte Beweissicherung schützt Ihre Ansprüche.
Ein Privatgutachten ist schnell und flexibel, hat aber im Prozess einen geringeren Beweiswert. Das selbständige Beweisverfahren führt zu einem gerichtlich verwertbaren Gutachten und kann die Verjährung hemmen. Ich empfehle den passenden Weg für Ihren Fall.
Lassen Sie Mängel nicht beseitigen, bevor der Zustand gesichert ist. Klären Sie vorab, ob ein selbständiges Beweisverfahren erforderlich ist – sonst droht der Verlust des Nachweises.
Das selbständige Beweisverfahren wird bei Gericht beantragt; ein Sachverständiger begutachtet die streitigen Fragen. Ich stelle den Antrag, formuliere die Beweisfragen und begleite das Verfahren.
Der Erfolg hängt maßgeblich von präzisen Beweisfragen ab. Ungenaue Fragen führen zu unbrauchbaren Ergebnissen. Ich formuliere die Fragen so, dass das Gutachten Ihre Ansprüche trägt.
Ich erläutere Ihnen Kosten und voraussichtliche Dauer und ordne den Beweiswert ein. Sind die Mängel berechtigt, können die Kosten häufig auf den Verantwortlichen abgewälzt werden.
Mängel drohen beseitigt zu werden? Sichern Sie jetzt Ihre Beweise.
Erstberatung: ca. 60 Min. · 190 € netto / 226,10 € brutto · Rückmeldung in der Regel binnen 24 Stunden.Ich unterstütze Sie bei der Sicherung Ihrer Beweise:
Auswahl des richtigen Verfahrens für Ihren Fall.
Antragstellung, Beweisfragen und Begleitung des Verfahrens.
Zusammenarbeit mit geeigneten Bausachverständigen.
Fristwahrende Schritte zur Hemmung der Verjährung.
Vorbereitung und Durchsetzung der anschließenden Ansprüche.
Wenn Mängel dokumentiert werden müssen, bevor sie beseitigt werden, die Ursache streitig ist oder die Verjährung droht. Ich prüfe, ob es der richtige Weg ist.
Das selbständige Beweisverfahren kann die Verjährung hemmen. Das ist einer der wichtigsten Vorteile gegenüber einem reinen Privatgutachten.
Für eine erste Einschätzung oft ja. Im Streitfall hat ein gerichtliches Gutachten aus dem Beweisverfahren jedoch einen höheren Beweiswert.
Im selbständigen Beweisverfahren bestellt das Gericht den Sachverständigen. Das erhöht die Verwertbarkeit des Ergebnisses.
Nein. Das Verfahren sichert Beweise. Über die Ansprüche wird gegebenenfalls in einem anschließenden Verfahren entschieden.
Ich berate Sie persönlich — damit Sie schnell Klarheit über Ihre Optionen haben.
Bevor Beweise verloren gehen, sichere ich Ihre Rechtsposition. Eng verwandt sind Baumängel durchsetzen, die Bauabnahme und mein Bau- und Architektenrecht.
Vereinbaren Sie jetzt eine Erstberatung, bevor Mängel beseitigt oder Bauteile verändert werden.