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Bank nimmt Sie aus einer Bürgschaft in Anspruch – Haftung prüfen lassen

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Wenn der Hauptschuldner nicht mehr zahlt, wendet sich die Bank an den Bürgen – oft an Ehepartner, Angehörige oder Geschäftsführer. Eine solche Zahlungsaufforderung kann existenzbedrohend sein. Doch nicht jede Bürgschaft ist wirksam und nicht jede Forderung ist in voller Höhe berechtigt.

Besonders die weit verbreitete selbstschuldnerische Bürgschaft erlaubt es der Bank, sofort auf Sie zuzugreifen. Unter bestimmten Umständen kann eine Bürgschaft jedoch unwirksam oder sittenwidrig sein – etwa bei krasser finanzieller Überforderung naher Angehöriger.

Ich prüfe Wirksamkeit, Umfang und mögliche Einreden Ihrer Bürgschaft, wehre unberechtigte Forderungen ab und führe die Kommunikation und Verhandlungen mit der Bank – auch bundesweit und digital.

Bürgschaft prüfen

Kontrolle von Wirksamkeit, Form und Reichweite der Bürgschaftserklärung.

Forderung prüfen

Überprüfung, ob und in welcher Höhe die Bank berechtigt Zahlung verlangt.

Gegenüber der Bank vertreten

Abwehr unberechtigter Forderungen und Führung der Verhandlungen.

Typische Fälle: Inanspruchnahme aus selbstschuldnerischer Bürgschaft, Ehegatten- und Angehörigenbürgschaft, Bürgschaft von Gesellschaftern oder Geschäftsführern, Höchstbetragsbürgschaft, Streit über den Umfang der Haftung sowie überraschend hohe Zahlungsaufforderungen der Bank.

Praxis-Tipp

Zahlen Sie nicht vorschnell auf eine Zahlungsaufforderung aus einer Bürgschaft. Lassen Sie zunächst prüfen, ob die Bürgschaft wirksam ist, ob die Hauptforderung besteht und ob Einreden greifen. Eine vorbehaltlose Zahlung kann Ihre Rechtsposition erheblich verschlechtern.

Leistungen rund um die Bürgschaft

Ich biete insbesondere folgende Leistungen an:

  • Prüfung der Wirksamkeit

    Kontrolle von Form, Bestimmtheit und einer möglichen Sittenwidrigkeit der Bürgschaft.

  • Umfang der Haftung

    Prüfung, ob es sich um eine Höchstbetrags- oder unbeschränkte Bürgschaft handelt und wie weit die Haftung reicht.

  • Einreden geltend machen

    Prüfung von Einreden aus dem Hauptschuldverhältnis und der Bürgschaft selbst.

  • Abwehr überhöhter Forderungen

    Überprüfung der Forderungshöhe einschließlich Zinsen und Kosten.

  • Verhandlung mit der Bank

    Führung von Verhandlungen über Vergleich, Ratenzahlung oder Reduzierung der Forderung.

  • Zusammenhang mit Sicherheiten

    Bewertung im Zusammenhang mit Grundschuld und weiteren Sicherheiten – siehe Finanzrecht.

Die Bank fordert aus Ihrer Bürgschaft? Lassen Sie Ihre Haftung jetzt prüfen.

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Wann ist eine Bürgschaft unwirksam?

Eine Bürgschaft kann unwirksam sein, wenn Formvorschriften nicht eingehalten wurden oder der Umfang nicht hinreichend bestimmt ist. Bei nahen Angehörigen kann eine Bürgschaft zudem sittenwidrig sein, wenn sie den Bürgen finanziell krass überfordert und aus emotionaler Verbundenheit übernommen wurde.

Ob ein solcher Fall vorliegt, hängt von den konkreten Umständen ab und sollte sorgfältig geprüft werden.

Selbstschuldnerische Bürgschaft

Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft kann die Bank den Bürgen unmittelbar in Anspruch nehmen, ohne zuvor gegen den Hauptschuldner vorgehen zu müssen. Das erhöht den Druck, macht die Forderung aber nicht automatisch berechtigt.

Auch hier prüfe ich Wirksamkeit, Umfang und Einreden und wehre unberechtigte Forderungen ab.

FAQ – Bürgschaft und Inanspruchnahme

Muss ich als Bürge sofort zahlen, wenn die Bank fordert?

Nein, nicht vorschnell. Zunächst sollte geprüft werden, ob die Bürgschaft wirksam ist, ob die Hauptforderung besteht und ob Einreden greifen. Eine vorbehaltlose Zahlung kann Ihre Position verschlechtern.

Kann eine Ehegatten- oder Angehörigenbürgschaft unwirksam sein?

Ja, das ist möglich. Eine Bürgschaft naher Angehöriger kann sittenwidrig sein, wenn sie den Bürgen finanziell krass überfordert und im Wesentlichen aus emotionaler Verbundenheit übernommen wurde. Das ist im Einzelfall zu prüfen.

Was bedeutet selbstschuldnerische Bürgschaft?

Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft kann die Bank direkt auf Sie zugreifen, ohne zuerst gegen den Hauptschuldner vorzugehen. Berechtigt ist die Forderung deshalb aber nicht automatisch.

Kann ich die Forderungshöhe angreifen?

Häufig ja. Zu prüfen sind unter anderem der Umfang der Bürgschaft, die Höhe der Hauptforderung sowie angesetzte Zinsen und Kosten. Nicht selten lässt sich die Forderung reduzieren.

Verhandeln Sie auch mit der Bank?

Ja. Neben der rechtlichen Prüfung führe ich für Sie die Verhandlungen mit der Bank – etwa über Vergleich, Ratenzahlung oder eine Reduzierung der Forderung.

Vereinbaren Sie jetzt Ihre Erstberatung.

Ich berate Sie persönlich — damit Sie schnell Klarheit über Ihre Optionen haben.

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Rechtsanwalt für Bank- und Finanzrecht in Konstanz und bundesweit

Ob selbstschuldnerische Bürgschaft, Ehegattenbürgschaft oder Gesellschafterbürgschaft – ich prüfe Ihre Haftung und vertrete Sie konsequent gegenüber der Bank. Die Bearbeitung erfolgt digital, sodass Sie mich unabhängig von Ihrem Wohnort beauftragen können.

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