Erstberatung: ca. 60 Minuten · 190 € netto / 226,10 € brutto · telefonisch, per Video oder vor Ort in Konstanz.
Viele Kredit- und Darlehensverträge enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen oder unvollständige Pflichtangaben. Die Folge: Ein Widerruf kann unter Umständen noch lange nach Vertragsschluss möglich sein – mit erheblichen wirtschaftlichen Vorteilen.
Gegenüber einer Kündigung hat der Widerruf mehrere Vorzüge: Es fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an und es erfolgt keine negative SCHUFA-Meldung. Ob ein Widerruf in Ihrem Fall möglich und sinnvoll ist, hängt jedoch stark von Vertragsart, Abschlusszeitpunkt und der konkreten Gestaltung ab.
Ich prüfe Ihre Widerrufsbelehrung und die Pflichtangaben, bewerte die Erfolgsaussichten realistisch und setze einen möglichen Widerruf gegenüber der Bank durch – digital und bundesweit.
Typische Fälle: fehlerhafte Widerrufsbelehrung, fehlende oder unvollständige Pflichtangaben, Immobilien- und Verbraucherdarlehen, geplante vorzeitige Ablösung, Umschuldung sowie Vermeidung einer Vorfälligkeitsentschädigung durch Widerruf.
Ein Widerruf ist nicht in jedem Fall vorteilhaft: Bei der Rückabwicklung sind wechselseitige Ansprüche zu berücksichtigen. Deshalb sollten vor der Erklärung des Widerrufs die konkreten wirtschaftlichen Folgen geprüft werden. Ich rechne das für Sie durch, bevor Schritte eingeleitet werden.
Ich biete insbesondere folgende Leistungen an:
Kontrolle, ob die Belehrung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Analyse, ob alle erforderlichen Pflichtangaben vollständig und korrekt enthalten sind.
Realistische Einschätzung, ob ein Widerruf trägt und was er wirtschaftlich bedeutet.
Erklärung des Widerrufs und Durchsetzung der Rückabwicklung gegenüber der Bank.
Vergleich mit einer Kündigung und der Vorfälligkeitsentschädigung.
Prüfung im Rahmen einer umfassenden Vertragsprüfung.
Ist Ihr Kredit noch widerrufbar? Lassen Sie Belehrung und Pflichtangaben jetzt prüfen.
Erstberatung: ca. 60 Min. · 190 € netto / 226,10 € brutto · Rückmeldung in der Regel binnen 24 Stunden.Grundsätzlich läuft die Widerrufsfrist kurz nach Vertragsschluss ab. War die Widerrufsbelehrung jedoch fehlerhaft oder fehlten Pflichtangaben, kann die Frist nicht ordnungsgemäß in Gang gesetzt worden sein. Dann ist ein Widerruf unter Umständen noch deutlich später möglich.
Ob das in Ihrem Fall zutrifft, hängt von Vertragsart, Abschlusszeitpunkt und der konkreten Formulierung ab und sollte im Einzelfall geprüft werden.
Ein wirksamer Widerruf ist im Gegensatz zur Kündigung nicht mit einer Vorfälligkeitsentschädigung verbunden und führt in der Regel nicht zu einer negativen SCHUFA-Meldung.
Gleichwohl ist der Widerruf kein Selbstläufer: Bei der Rückabwicklung sind wechselseitige Ansprüche zu berücksichtigen. Deshalb prüfe ich vorab, ob sich der Widerruf für Sie wirtschaftlich lohnt.
Möglicherweise ja. War die Widerrufsbelehrung fehlerhaft oder fehlten Pflichtangaben, kann ein Widerruf unter Umständen auch lange nach Vertragsschluss noch möglich sein. Das sollte im Einzelfall geprüft werden.
Ein wirksamer Widerruf ist in der Regel nicht mit einer Vorfälligkeitsentschädigung verbunden und führt üblicherweise nicht zu einer negativen SCHUFA-Meldung.
Nicht zwangsläufig. Bei der Rückabwicklung sind wechselseitige Ansprüche zu berücksichtigen. Ich prüfe vorab, ob der Widerruf in Ihrem Fall wirtschaftlich sinnvoll ist.
Idealerweise den vollständigen Darlehensvertrag inklusive Widerrufsbelehrung und allen Pflichtangaben. Senden Sie einfach, was Sie haben – ich sage Ihnen, was noch benötigt wird.
Die Erstberatung dauert ca. 60 Minuten und kostet 190 € netto (226,10 € brutto). Danach erhalten Sie eine klare Einschätzung und konkrete nächste Schritte.
Ich berate Sie persönlich — damit Sie schnell Klarheit über Ihre Optionen haben.
Ob fehlerhafte Belehrung, unvollständige Pflichtangaben oder geplante Ablösung – ich prüfe die Widerrufsmöglichkeit Ihres Darlehens und setze einen Widerruf gegenüber der Bank durch. Die Bearbeitung erfolgt digital, sodass Sie mich unabhängig von Ihrem Wohnort beauftragen können.
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