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Mieter zahlt nicht? Anwalt für Vermieter in Konstanz

Wenn ein Mieter die Miete nicht zahlt, zählen saubere Schritte, klare Fristen und eine Strategie, die vor Gericht trägt. Ich unterstütze Vermieter in Konstanz und der Bodensee-Region bei Zahlungsverzug – von der Zahlungsaufstellung über Abmahnung/Fristsetzung bis zur (fristlosen) Kündigung.

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Erstberatung: ca. 60 Minuten · 190 € netto / 226,10 € brutto · telefonisch, per Video oder vor Ort in Konstanz.

🔒 Vertraulich · Absage jederzeit möglich
Praxis-Tipp:
Für eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs kommt es auf Höhe und Dauer des Rückstands an – und auf eine saubere Dokumentation. Häufig entscheidet schon die richtige Reihenfolge (Zahlungsaufstellung → Fristsetzung/Abmahnung → Kündigung).

Klarer Fahrplan

Ich strukturiere die Schritte von der Zahlungsaufstellung bis zur Kündigung – passend zu Ihrem Mietvertrag und dem konkreten Rückstand.

Risiken minimieren

Formfehler, falsche Beträge oder Fristen kosten Vermietern am meisten. Ich prüfe, was in Ihrem Fall wirklich tragfähig ist.

Konstanz & Bodensee

Beratung vor Ort in Konstanz – oder unkompliziert digital. So können wir zügig starten, ohne Zeit zu verlieren.

Typische Fälle (Vermieter)

  • Der Mieter zahlt gar nicht oder nur teilweise (Rückstand wächst Monat für Monat).
  • Es werden Zahlungen „unter Vorbehalt“ geleistet oder mit angeblichen Mängeln verrechnet.
  • Unklarheit, ob fristlose und/oder ordentliche Kündigung sinnvoll ist.
  • Der Mieter reagiert nicht auf Aufforderungen – Sie wollen den nächsten Schritt rechtssicher gehen.
Praxis-Tipp:
Wenn Sie kündigen: Formulierungen, Zustellung und Nachweise sind zentral. Ich helfe Ihnen dabei, dass Ihre Schreiben nicht nur „deutlich“, sondern verwertbar sind.

So unterstütze ich Sie bei Mietrückstand

  • Schnelle Einordnung des Rückstands (Zahlungsaufstellung, Vertrag, Kommunikation).
  • Strategie: Fristsetzung/Abmahnung, fristlose und/oder ordentliche Kündigung.
  • Erstellung/Prüfung rechtssicherer Schreiben (inkl. Zustellstrategie).
  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche – außergerichtlich und, wenn nötig, gerichtlich.

Sie möchten wieder Klarheit und Kontrolle über Ihr Mietverhältnis?

In der Erstberatung klären wir, welche Schritte in Ihrem Fall sinnvoll sind – und wie Sie formale Risiken vermeiden.

Erstberatung: 190 € netto / 226,10 € brutto · ca. 60 Min. · Rückmeldung i. d. R. binnen 24 Stunden

FAQ – Mieter zahlt Miete nicht

Ab wann kann ich wegen Mietrückstand kündigen?

Das hängt von der Höhe und Dauer des Rückstands ab. Entscheidend ist außerdem, ob Zahlungen teilweise geleistet wurden, ob Nebenkosten betroffen sind und wie die Rückstände korrekt berechnet werden. Ich prüfe das im Rahmen der Erstberatung anhand Ihrer Unterlagen.

Soll ich zuerst abmahnen oder direkt kündigen?

In vielen Fällen ist eine klare Zahlungsaufforderung/Fristsetzung sinnvoll – die optimale Reihenfolge hängt aber vom konkreten Rückstand und der bisherigen Kommunikation ab. Wichtig ist, dass das Vorgehen später belegbar ist.

Kann ich gleichzeitig fristlos und ordentlich kündigen?

In der Praxis ist das häufig sinnvoll, um auf unterschiedliche rechtliche Bewertungen vorbereitet zu sein. Ob es in Ihrem Fall passt, klären wir anhand der Zahlen und der Situation.

Was sollte ich zur Erstberatung mitbringen?

Ideal sind: Mietvertrag, aktuelle Zahlungsübersicht (Soll/Ist), Schriftverkehr (E-Mail/WhatsApp/Briefe), ggf. Nebenkostenabrechnung und alle bisherigen Schreiben/Fristen.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

In der Regel erhalten Sie zeitnah eine Rückmeldung. Bei dringenden Fällen (Rückstand, Kündigungsplanung) priorisiere ich eine schnelle Einordnung.

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Warum ich?
Ich arbeite strukturiert, verständlich und mit Blick auf das, was Vermieter wirklich brauchen: Entscheidungen, die halten – und ein Vorgehen, das Tempo macht.

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Wählen Sie hier einen freien Termin für die Erstberatung. Alternativ erreichen Sie mich telefonisch unter 0151 681 43 54 6.

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