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Phishing & Online-Banking-Betrug – Geld von der Bank zurückfordern

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Nach einem Phishing-Angriff oder einem gefälschten Bankanruf ist das Geld oft innerhalb von Minuten weg – und die Bank verweigert die Erstattung mit dem Hinweis auf grobe Fahrlässigkeit. In dieser Situation zählt jeder Tag.

Grundsätzlich haben Sie bei einer nicht autorisierten Zahlung einen Erstattungsanspruch gegen Ihre Bank nach § 675u BGB. Die Bank darf die Erstattung nicht allein deshalb verweigern, weil technisch eine TAN eingegeben oder ein Authentifizierungsprotokoll erzeugt wurde.

Ich prüfe Autorisierung, Authentifizierung und den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit, übernehme die gesamte Kommunikation mit Ihrer Bank und setze Ihre Ansprüche konsequent durch. Da ich diese Fälle digital bearbeite, berate ich Sie bundesweit – unabhängig von Ihrem Wohnort.

Schnelle Ersteinschätzung

Kurzfristige Einordnung Ihrer Erstattungschancen – gerade bei frischen Phishing- und Betrugsfällen.

Vorwurf entkräften

Prüfung und Abwehr des pauschalen Vorwurfs grober Fahrlässigkeit durch die Bank.

Erstattung durchsetzen

Konsequente Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber Bank und Zahlungsdienstleister.

Typische Fälle: Phishing per E-Mail, SMS oder Messenger, gefälschte Bankseiten, Fake-Bankanruf (Vishing), Freigabe per PushTAN oder photoTAN unter Täuschung, Verknüpfung eines neuen Geräts, Fernzugriff über Programme wie TeamViewer sowie leergeräumte Giro- und Tagesgeldkonten.

Praxis-Tipp

Handeln Sie sofort: Melden Sie die nicht autorisierte Zahlung Ihrer Bank, lassen Sie Zugänge und Karten sperren und sichern Sie Beweise (Screenshots, SMS, Anrufzeiten). Machen Sie gegenüber der Bank keine vorschnellen Aussagen zu einem angeblichen Fehlverhalten – das kann später gegen Sie verwendet werden.

Leistungen bei Phishing und Online-Banking-Betrug

Ich biete insbesondere folgende Leistungen an:

  • Prüfung der Autorisierung

    Analyse, ob überhaupt eine wirksame Autorisierung der Zahlung vorlag und ob die Bank ihrer Beweislast nach § 675w BGB nachkommt.

  • Abwehr grober Fahrlässigkeit

    Prüfung und Entkräftung des Vorwurfs, Sie hätten grob fahrlässig gehandelt – die Anforderungen des BGH hierfür sind hoch.

  • Kommunikation mit der Bank

    Vollständige Übernahme des Schriftverkehrs, Fristsetzung und Aufforderung zur Erstattung.

  • Durchsetzung der Erstattung

    Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche nach § 675u BGB.

  • Kreditkarten- und Wallet-Fälle

    Begleitung, wenn im Zuge des Angriffs eine digitale Bezahlkarte (z. B. Apple Wallet) verknüpft oder eine Kreditkarte belastet wurde – siehe auch Kreditkartenbetrug.

  • Zahlungsdienstleister

    Prüfung der Haftung von Diensten wie PayPal bei Zahlungen über verknüpfte Konten.

Nach Phishing Geld verloren? Lassen Sie Ihre Erstattungschancen jetzt prüfen.

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Wann muss die Bank bei Phishing erstatten?

Bei einer nicht autorisierten Zahlung ist die Bank grundsätzlich verpflichtet, den Betrag zu erstatten. Sie kann sich nur entlasten, wenn sie eine autorisierte Zahlung oder grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz Ihrerseits nachweist.

Zunächst muss die Bank die ordnungsgemäße Authentifizierung des Zahlungsvorgangs beweisen (§ 675w BGB). Erst dann kann überhaupt ein Anscheinsbeweis in Betracht kommen. In der Praxis gelingt dieser Nachweis vielen Banken nicht vollständig.

Der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit

Banken werfen Betroffenen häufig pauschal grobe Fahrlässigkeit vor und verrechnen eigene Ansprüche. Dieser Vorwurf ist oft nicht haltbar: Je professioneller und undurchschaubarer ein Angriff war, desto schwerer fällt es der Bank, ein grob fahrlässiges Verhalten zu belegen.

Die Bank muss konkret darlegen und beweisen, welche Pflicht Sie wie verletzt haben. Genau hier setze ich mit einer fundierten rechtlichen Argumentation an.

Was Sie nach einem Phishing-Angriff tun sollten

  • Nicht autorisierte Zahlung sofort der Bank melden und Rückbuchung verlangen
  • Zugänge sperren lassen, Passwörter und TAN-Verfahren ändern, Karten sperren
  • Beweise sichern: Screenshots, E-Mails, SMS, Anrufzeiten und Gesprächsverlauf
  • Strafanzeige bei der Polizei erstatten
  • Rechtsrat einholen, bevor Sie gegenüber der Bank Aussagen zum Ablauf machen

FAQ – Phishing und Online-Banking-Betrug

Bekomme ich mein Geld nach Phishing von der Bank zurück?

Bei einer nicht autorisierten Zahlung besteht grundsätzlich ein Erstattungsanspruch gegen die Bank nach § 675u BGB. Ob die Bank die Erstattung verweigern darf, hängt vom Einzelfall ab und sollte umgehend geprüft werden – je schneller Sie handeln, desto besser Ihre Position.

Die Bank wirft mir grobe Fahrlässigkeit vor. Was kann ich tun?

Der pauschale Vorwurf grober Fahrlässigkeit ist häufig nicht haltbar. Die Bank muss konkret darlegen und beweisen, welche Pflicht Sie wie verletzt haben. Diesen Vorwurf prüfe und entkräfte ich für Sie.

Wer muss beweisen, dass die Zahlung autorisiert war?

Nach § 675w BGB muss zunächst die Bank die ordnungsgemäße Authentifizierung nachweisen. Erst danach kann überhaupt ein Anscheinsbeweis greifen. Viele Banken können diesen Nachweis nicht vollständig führen.

Ich habe selbst eine TAN freigegeben. Ist trotzdem etwas zu holen?

Möglicherweise ja. Entscheidend ist, ob Sie über den tatsächlichen Zahlungsvorgang getäuscht wurden und ob Ihr Verhalten wirklich als grob fahrlässig zu bewerten ist. Das lässt sich nur im Einzelfall beurteilen.

Wie schnell sollte ich handeln?

So schnell wie möglich. Sperren Sie Zugänge, melden Sie die Zahlung und sichern Sie Beweise. Je früher rechtliche Schritte eingeleitet werden, desto besser ist in der Regel Ihre Position gegenüber der Bank.

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Ich berate Sie persönlich — damit Sie schnell Klarheit über Ihre Optionen haben.

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Rechtsanwalt für Bankrecht in Konstanz und bundesweit

Ob gefälschter Bankanruf, Phishing-Link oder verknüpftes Fremdgerät – ich prüfe Ihren Fall und setze Ihre Erstattungsansprüche gegenüber der Bank durch. Die Bearbeitung erfolgt digital, sodass Sie mich unabhängig von Ihrem Wohnort beauftragen können.

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