Baumängel beim Hausbau sind keine Ausnahme, sondern leider Alltag.
Ein Baumangel liegt vor, wenn die Bauleistung nicht den vertraglichen Vereinbarungen oder den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Typische Baumängel sind unter anderem:
Gerade beim Neubau eines Einfamilienhauses fallen viele Mängel erst Monate oder Jahre später auf, oft mit erheblichen Folgekosten.
Bauherren sind Baumängeln nicht schutzlos ausgeliefert. Je nach Vertragsgrundlage stehen Ihnen insbesondere folgende Rechte zu:
Wichtig: Diese Rechte setzen meist voraus, dass der Mangel ordnungsgemäß angezeigt und dem Unternehmer eine Frist zur Nachbesserung gesetzt wurde.
Ich berate Sie auch dazu, in welchen Fällen ein selbstständiges Beweisverfahren sinnvoll ist. Das selbstständige Beweisverfahren ist im Baurecht ein zentrales Instrument, um Baumängel frühzeitig gerichtsfest festzustellen, ohne sofort Klage erheben zu müssen. Es dient insbesondere der Beweissicherung durch Sachverständigengutachten, wenn zu befürchten ist, dass sich Mängel verändern oder später nicht mehr zuverlässig nachweisen lassen. Ebenso hemmt es die Verjährung der Mängelansprüche (§ 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB).
Viele Bauherren unterschätzen diesen Moment. Eine voreilige Abnahme ohne rechtliche oder technische Prüfung kann später gravierende Nachteile haben.
Diese Fehler können dazu führen, dass berechtigte Ansprüche verloren gehen.
Wenn Sie Unterstützung bei Baumängeln, Bauverzögerungen oder der Bauabnahme benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Seite.