Nicht jede Eigenbedarfskündigung (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) ist rechtmäßig. Häufig sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, die Begründung ist unklar oder es bestehen Härtegründe, die den Auszug verhindern können.
Als Mieter haben Sie in diesen Fällen klare Rechte.
Von „Eigenbedarf“ spricht man, wenn der Vermieter die vermietete Wohnung für sich selbst, für Familienangehörige oder für Angehörige seines Haushalts benötigt. Typische Beispiele sind:
Damit der Vermieter überhaupt kündigen darf, muss er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses haben. Dieses muss er im Kündigungsschreiben konkret darlegen.
Pauschale Formulierungen wie „Ich brauche die Wohnung für meine Familie“ reichen nicht aus. Es muss nachvollziehbar erklärt werden, wer einziehen soll, warum und wann.
Sofern die Wohnung von mehreren Personen vermietet wird, genügt Eigenbedarf bei einem der Vermieter.
Damit eine Eigenbedarfskündigung wirksam ist, müssen bestimmte gesetzliche Formvorschriften eingehalten werden. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist die Kündigung in der Regel unwirksam.
Wichtige Punkte:
Wird eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der Mieter die Kündigung ggf. erfolgreich abwehren.
Viele Eigenbedarfskündigungen scheitern in der Praxis. Häufig wird Mietern aus rein wirtschaftlichen Motiven gekündigt, um die Wohnungen anschließend teurer zu vermieten oder zu verkaufen. Das ist kein zulässiger Eigenbedarf.
Unzulässig kann eine Kündigung insbesondere sein, wenn:
Mieter haben das Recht, solche Fälle prüfen zu lassen. Ein Anwalt kann die Begründung auf Schwächen und Widersprüche hin analysieren und ggf. nachweisen, dass kein echter Eigenbedarf besteht.
Selbst wenn die Eigenbedarfskündigung formal korrekt ist, können soziale Härtegründe dazu führen, dass der Mieter nicht ausziehen muss.
Beispiele für Härtegründe:
In diesen Fällen muss der Mieter schriftlich Widerspruch gegen die Kündigung einlegen, und zwar spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses (§ 574b Abs. 2 S. 1 BGB).
a) Kündigung sorgfältig prüfen lassen
Lassen Sie das Schreiben anwaltlich prüfen. Schon kleine formale oder inhaltliche Fehler können die Kündigung unwirksam machen.
b) Nachweise vom Vermieter verlangen
Mieter dürfen verlangen, dass der Vermieter seinen Eigenbedarf plausibel belegt.
c) Härtefall geltend machen
Wenn Sie soziale oder gesundheitliche Gründe haben, müssen Sie diese frühzeitig schriftlich mitteilen und der Kündigung widersprechen.
d) Vergleichslösungen suchen
In manchen Fällen lässt sich eine einvernehmliche Lösung erzielen, etwa durch Fristverlängerung oder Abfindung.
Ich prüfe für Sie die Kündigung, formuliere Widersprüche, führe Verhandlungen und vertrete Sie vor Gericht.
Auch berate ich Sie zu möglichen Schadensersatzansprüchen (vgl. BGH, Urteil vom 14.12.2016 - VIII ZR 232/15).
Ich unterstütze Sie dabei, die richtigen Schritte einzuleiten und alle Fristen zu wahren.
Ich unterstütze Mieter und Vermieter in allen Fragen rund um das Thema Eigenbedarf.
Kontaktieren Sie mich für eine schnelle und fundierte Einschätzung Ihres Falls. Ich melde mich kurzfristig bei Ihnen zurück.