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Eine unberechtigte Abbuchung vom Konto kann jeden treffen. Plötzlich taucht auf dem Kontoauszug eine Belastung auf, die Sie selbst nie veranlasst haben: Vielleicht von einem unbekannten Unternehmen oder einem Dienst, den Sie längst gekündigt haben. Solche Vorfälle sind nicht nur ärgerlich, sondern können auch finanziell belastend sein.
Von einer unberechtigten Abbuchung spricht man, wenn Geld ohne Ihre Zustimmung oder auf fehlerhafter Grundlage von Ihrem Konto abgebucht wird. Das kann verschiedene Ursachen haben:
In all diesen Fällen gilt: Ohne Ihre Zustimmung darf niemand Geld von Ihrem Konto abbuchen. Wenn Sie eine unberechtigte Belastung feststellen, haben Sie Anspruch auf Rückerstattung.
Bankkunden sind gut geschützt. Wird eine Abbuchung ohne Ihre Zustimmung vorgenommen, muss die Bank den Betrag grundsätzlich erstatten. Sie müssen nicht beweisen, dass Sie keine Zahlung autorisiert haben. Vielmehr muss die Bank nachweisen, dass eine wirksame Autorisierung vorlag (vgl. § 675w S. 1 BGB).
Für Sie bedeutet das: Wenn Sie eine unberechtigte Buchung entdecken, können Sie die Rückerstattung verlangen.
Wichtig ist, dass Sie rechtzeitig reagieren und die Bank unverzüglich informieren, sobald Sie die Belastung bemerken.
Grundsätzlich haftet die Bank, wenn sie eine Zahlung ausführt, die Sie nicht autorisiert haben. Sie muss dann den ursprünglichen Kontostand wiederherstellen.
Etwas anderes gilt nur, wenn Sie selbst grob fahrlässig gehandelt haben. In diesen Fällen haften Sie möglicherweise für den gesamten Schaden.
Im Fall von verloren gegangenen, gestohlenen oder sonst abhandengekommenen Zahlungsinstrumenten oder bei der sonstigen missbräuchlichen Verwendung eines Zahlungsinstruments kann Ihre Bank möglicherweise einen pauschalen Anspruch in Höhe von EUR 50 gegen Sie geltend machen. Auch dieser Anspruch kann jedoch ggf. abgewehrt werden.
Eine rechtliche Prüfung und anwaltliche Vertretung können hier helfen, unberechtigte Haftungsansprüche der Bank abzuwehren.
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Banken eine Rückbuchung verweigern oder den Kunden auf angebliche Fristversäumnisse verweisen. Typische Konflikte sind:
Sie sollten sich hier nicht verunsichern lassen, sondern auf Ihre Rechte bestehen. Gerne stehe ich Ihnen hierbei beratend zur Seite.
In einigen Fällen lässt sich eine unberechtigte Abbuchung problemlos über die Bank korrigieren. Doch manchmal bleibt der Betrag aus unerklärlichen Gründen einbehalten oder die Bank lehnt die Erstattung ab.
Wenn größere Summen betroffen sind oder die Kommunikation mit der Bank ins Stocken gerät, ist es sinnvoll, einen rechtlichen Beistand einzuschalten.
Ich unterstütze Mandanten dabei, unberechtigte Abbuchungen rückgängig zu machen, Zahlungen zu prüfen und unklare Fälle zu klären. In vielen Situationen lässt sich bereits mit einem fundierten Schreiben eine schnelle Lösung erreichen.
Unberechtigte Abbuchungen sind kein Einzelfall, und Sie müssen sie nicht hinnehmen. Wenn Geld ohne Ihre Zustimmung abgebucht wurde, haben Sie klare Rechte.
Handeln Sie schnell: Prüfen Sie Ihr Konto regelmäßig, melden Sie jede Auffälligkeit und beantragen Sie gegebenenfalls eine Rückbuchung. Sollte Ihre Bank nicht kooperieren, kann ich Sie dabei unterstützen, Ihr Geld vollständig zurückzuerhalten.
Ich berate Privatpersonen und Unternehmer bei allen Fragen rund um unberechtigte Zahlungen, Kontoprobleme und Streitigkeiten mit Banken. Auch in der Auseinandersetzung mit anderen Zahlungsdienstleistern, etwa bei Problemen mit PayPal, stehe ich Ihnen unterstützend zur Seite.
Lassen Sie Ihren Fall prüfen. Ich melde mich kurzfristig bei Ihnen zurück und zeige Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf.