Rechtsanwalt für Finanzrecht in Konstanz
Ein Darlehensvertrag ist oft die Grundlage für große finanzielle Vorhaben – sei es der Kauf einer Immobilie, die Finanzierung einer Renovierung oder die Umschuldung bestehender Kredite. Doch gerade bei Kreditverträgen und Sicherheiten stellen sich viele Fragen: Sind die Vertragsklauseln fair? Was bedeutet die Bestellung einer Grundschuld konkret? Welche Risiken gehen mit einer Abtretung einher? Bin ich durch ein Pfandrecht eingeschränkt?
Auch Widerrufsbelehrungen sind oftmals nicht korrekt erteilt, so dass unter Umständen ein Darlehensvertrag auch nach Ablauf der eigentlich vorgesehen Frist von 14 Tagen widerrufen werden kann. Ebenfalls kann es möglich sein, dass Ihre Bank die Informationspflichten in Bezug auf Vorfälligkeitsentschädigungen im Darlehensvertrag nicht hinreichend erfüllt hat: Dann ist unter Umständen auch eine Rückforderung einer geforderten Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Ich begleite Sie bei allen rechtlichen Fragen rund um Bankverträge und Finanzierung – ob es um die Prüfung eines neuen Kreditvertrags, die rechtssichere Gestaltung von Sicherheiten, die Abwehr unberechtigter Forderungen oder die Prüfung eines Widerrufs geht. Gemeinsam analysieren wir die Unterlagen, klären Ihre Rechte und Pflichten und schaffen Transparenz, wo juristische Formulierungen oft für Verunsicherung sorgen.
Ich biete insbesondere folgende Leistungen an:
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Prüfung von Kreditverträgen – rechtliche Kontrolle auf unklare Klauseln, versteckte Kosten und nachteilige Bedingungen.
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Bewertung von Sicherheiten – rechtliche Einschätzung bei Grundschuld, Abtretung oder Bürgschaft und deren Risiken.
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Beratung zur Umschuldung – Unterstützung bei der rechtssicheren Ablösung bestehender Darlehen und bei der Vertragsgestaltung.
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Kommunikation mit Banken – rechtssichere Vertretung bei Vertragsverhandlungen, Nachfragen oder Konflikten.
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Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen – z. B. bei zu viel gezahlten Zinsen, oder fehlerhaften Abrechnungen.
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Prüfung von Vorfälligkeitsentschädigungen - ich prüfe, ob in Ihrem Fall eine Reduzierung oder Rückforderung von geforderten Vorfälligkeitsentschädigungen möglich ist.