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Vertragsrecht

Ich unterstütze Sie bei der Erstellung, Gestaltung und Verhandlung von Verträgen – mit einem klaren Blick für Ihre Ziele und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Ob langfristige Geschäftsbeziehung, einmaliges Projekt oder komplexe Zusammenarbeit: Verträge schaffen Verbindlichkeit und Sicherheit, wenn sie präzise formuliert, ausgewogen verhandelt und verständlich aufgebaut sind. Ich achte darauf, dass Ihre Interessen klar geregelt und potenzielle Risiken frühzeitig berücksichtigt werden. In der Vertragsverhandlung sorge ich für rechtliche Klarheit und helfe, tragfähige Lösungen auch in komplexen oder dynamischen Situationen zu finden. Dabei lege ich besonderen Wert auf eine offene, transparente Abstimmung mit Ihnen: Ich erläutere juristische Inhalte verständlich und zeige Handlungsoptionen auf, damit Sie fundierte Entscheidungen treffen können. 

Ich biete insbesondere folgende Leistungen an: 

  • Erstellung von Verträgen – rechtssichere Ausarbeitung individueller Verträge unter Berücksichtigung Ihrer Ziele.

  • Vertragsprüfung – Analyse bestehender Vertragsentwürfe auf rechtliche Risiken, Unklarheiten oder einseitige Regelungen.

  • Verhandlungsbegleitung – rechtliche Unterstützung bei Vertragsverhandlungen mit Geschäftspartnern, Kunden, Investoren oder Auftraggebern.

  • Klarstellung von Haftungsfragen – rechtliche Absicherung für den Fall von Leistungsstörungen, Verzögerungen oder Schadensersatzforderungen.

  • Definition von Leistungs- und Gegenleistungspflichten – klare Strukturierung von Rechten, Pflichten und Fristen zur Sicherung der Vertragserfüllung.

  • Regelung von Kündigungs- und Laufzeitfragen – Gestaltung flexibler, aber rechtssicherer Beendigungs- oder Verlängerungsklauseln.

  • Vermeidung von Rechtsunsicherheiten – verständliche Formulierung komplexer Sachverhalte zur besseren Handhabbarkeit im Alltag.

  • Abstimmung mit weiteren Beteiligten – rechtliche Koordination mit Steuerberatern, Projektpartnern oder internen Fachabteilungen.

  • Unterstützung im Streitfall – rechtliche Einordnung, außergerichtliche Klärung und ggf. gerichtliche Vertretung bei vertragsbezogenen Konflikten.

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