Erstberatung: ca. 60 Minuten · 190 € netto / 226,10 € brutto · telefonisch, per Video oder vor Ort in Konstanz.
Die Bauabnahme ist der wichtigste rechtliche Wendepunkt beim Bauen: Mit ihr beginnt die Gewährleistungsfrist, die Beweislast für Mängel kehrt sich um und die Schlusszahlung wird fällig. Wer hier unvorbereitet unterschreibt, verschlechtert seine Position erheblich.
Ich berate Bauherren in Konstanz und der Bodenseeregion vor und bei der Abnahme – damit Mängel und Vorbehalte richtig festgehalten werden und Sie nur abnehmen, was Sie abnehmen sollten.
Als Einzelanwalt betreue ich Ihr Anliegen persönlich und ordne die Abnahme in den Gesamtzusammenhang von Vertrag, Zahlung und Gewährleistung ein.
Ich prüfe die Ausgangslage und zeige Ihnen, worauf Sie beim Abnahmetermin achten müssen.
Typische Fragen zur Bauabnahme: Abnahme trotz sichtbarer Mängel, Vorbehalt von Mängeln und Vertragsstrafe, Verweigerung der Abnahme bei wesentlichen Mängeln, fiktive oder konkludente Abnahme, Streit über die Fälligkeit der Schlusszahlung, Höhe des Zurückbehaltungsrechts sowie Begleitung durch einen Bausachverständigen.
Mit der Abnahme erkennen Sie die Leistung im Wesentlichen als vertragsgemäß an. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Gewährleistungsfrist, die Beweislast für Mängel geht auf Sie über und die Vergütung wird fällig. Deshalb sollte die Abnahme nie unvorbereitet erfolgen.
Bei wesentlichen Mängeln können Sie die Abnahme verweigern. Bei nur unwesentlichen Mängeln ist die Verweigerung dagegen regelmäßig ausgeschlossen; hier kommt die Abnahme unter Vorbehalt in Betracht. Ich prüfe, was in Ihrem Fall gilt.
Unterschreiben Sie kein Abnahmeprotokoll, ohne festgestellte Mängel und eine etwaige Vertragsstrafe ausdrücklich vorzubehalten. Ohne Vorbehalt können Rechte verloren gehen.
Das Abnahmeprotokoll ist ein zentrales Beweismittel. Mängel sollten konkret beschrieben, fotografisch dokumentiert und mit Fristen zur Beseitigung versehen werden. Ich sorge dafür, dass Ihre Vorbehalte rechtssicher formuliert sind.
Eine Abnahme kann auch ohne Unterschrift eintreten – etwa durch Fristablauf nach Fertigstellungsanzeige oder durch Ingebrauchnahme. Ich achte darauf, dass keine ungewollte Abnahme eintritt und Fristen gewahrt bleiben.
Bei Mängeln dürfen Sie einen angemessenen Betrag zurückbehalten. Ich prüfe, welche Summe berechtigt ist, damit Sie Druck aufbauen, ohne selbst in Verzug zu geraten.
Bauabnahme steht an? Lassen Sie sich vorher rechtlich beraten.
Erstberatung: ca. 60 Min. · 190 € netto / 226,10 € brutto · Rückmeldung in der Regel binnen 24 Stunden.Ich unterstütze Sie vor und bei der Abnahme:
Prüfung der Ausgangslage und Beratung zum richtigen Vorgehen.
Rechtssichere Vorbehalte für Mängel und Vertragsstrafe.
Bewertung vorgelegter Protokolle vor der Unterschrift.
Bewertung von Fälligkeit und Höhe des Zurückbehaltungsrechts.
Übergang zur Durchsetzung Ihrer Mängelrechte nach der Abnahme.
Bei wesentlichen Mängeln ja. Bei unwesentlichen Mängeln ist die Verweigerung regelmäßig ausgeschlossen; dann nehmen Sie unter Vorbehalt ab. Ich prüfe die Wesentlichkeit im Einzelfall.
Dann droht je nach Konstellation eine fiktive Abnahme. Reagieren Sie deshalb immer fristgerecht auf eine Abnahmeaufforderung.
Ja, Mängel sollten möglichst vollständig und konkret aufgenommen und vorbehalten werden. Nicht vorbehaltene Mängel können später schwerer durchsetzbar sein.
Die Höhe richtet sich nach dem Mangel und den voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ich ermittle den berechtigten Betrag mit Ihnen.
Auf Wunsch bereite ich Sie auf den Termin vor und begleite die Abnahme rechtlich. Häufig ist zusätzlich ein Bausachverständiger sinnvoll.
Ich berate Sie persönlich — damit Sie schnell Klarheit über Ihre Optionen haben.
Ob Abnahme unter Vorbehalt, Abnahmeverweigerung oder Streit um die Schlusszahlung – ich sichere Ihre Position. Eng verwandt sind Baumängel durchsetzen, die Beweissicherung und mein Bau- und Architektenrecht.
Vereinbaren Sie jetzt eine Erstberatung, bevor Sie das Abnahmeprotokoll unterschreiben.