Erstberatung: ca. 60 Minuten · 190 € netto / 226,10 € brutto · telefonisch, per Video oder vor Ort in Konstanz.
Beim Bauträgervertrag erwerben Sie Grundstück beziehungsweise Miteigentumsanteil und Bauleistung als Paket – und zahlen oft in Raten auf ein Objekt, das Ihnen noch nicht gehört. Das birgt besondere Risiken, die im notariellen Vertrag frühzeitig entschärft werden sollten.
Ich prüfe Ihren Bauträgervertrag mit Baubeschreibung und Zahlungsplan in Konstanz und der Bodenseeregion – rechtzeitig vor dem Notartermin.
Als Einzelanwalt betreue ich Ihre Prüfung persönlich. Da ich zugleich im Immobilien- und Baurecht tätig bin, decke ich grundstücks- und bauvertragsbezogene Fragen aus einer Hand ab.
Reichen Sie Vertragsentwurf, Baubeschreibung und Zahlungsplan ein – vor dem Notartermin.
Typische Risiken im Bauträgervertrag: lückenhafte oder unklare Baubeschreibung, ungünstige Kaufpreisraten, fehlender verbindlicher Fertigstellungstermin, unklare Regelungen zu Sonderwünschen, Abnahme von Wohnung und Gemeinschaftseigentum, Insolvenzrisiko des Bauträgers sowie Streit über den geschuldeten Ausführungsstandard.
Der Bauträger baut auf eigenem Grund und übereignet erst nach Fertigstellung. Sie leisten Abschlagszahlungen auf ein fremdes Objekt. Wird der Bauträger insolvent, drohen erhebliche Mehrkosten. Umso wichtiger sind klare Regelungen und eine sorgfältige Prüfung.
Die Baubeschreibung bestimmt, was Sie tatsächlich erhalten. Unklare oder unvollständige Beschreibungen führen später zu Streit. Ich prüfe den geschuldeten Standard und halte Sonderwünsche verbindlich fest.
Der Notar beurkundet neutral, er berät Sie nicht einseitig in Ihrem wirtschaftlichen Interesse. Eine anwaltliche Prüfung vor dem Termin schließt diese Lücke.
Zahlungen sollten dem Baufortschritt entsprechen. Ich prüfe die Ratenstruktur und die Fälligkeiten, damit Sie nicht in Vorleistung für noch nicht erbrachte Leistungen treten.
Ein verbindlicher Fertigstellungstermin und eine wirksame Vertragsstrafe schützen Sie vor Verzögerungen. Ich achte darauf, dass diese Punkte eindeutig geregelt sind.
Beim Erwerb einer Eigentumswohnung sind Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum getrennt zu betrachten. Ich prüfe die Abnahmeregelung, damit Sie nicht durch unwirksame Klauseln benachteiligt werden.
Bauträgervertrag vor dem Notartermin? Lassen Sie ihn jetzt prüfen.
Erstberatung: ca. 60 Min. · 190 € netto / 226,10 € brutto · Rückmeldung in der Regel binnen 24 Stunden.Ich unterstütze Sie vor der Beurkundung:
Vollständige Prüfung von Vertrag, Baubeschreibung und Zahlungsplan.
Klärung des geschuldeten Ausführungsstandards und der Sonderwünsche.
Bewertung von Kaufpreisraten, Fälligkeiten und Absicherung.
Prüfung der Abnahme von Sonder- und Gemeinschaftseigentum.
Konkrete Hinweise, welche Punkte vor der Beurkundung zu ändern sind.
Nein. Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet und berät nicht einseitig. Eine anwaltliche Prüfung sichert Ihre Interessen vor dem Termin.
So früh wie möglich vor dem Notartermin, damit noch Zeit für Änderungen und Verhandlungen bleibt.
Bei Eigentumswohnungen beziehe ich die maßgeblichen Unterlagen in die Prüfung ein, soweit sie für Ihre Rechte relevant sind.
Sonderwünsche sollten verbindlich und mit Preis und Ausführung im Vertrag festgehalten werden, um späteren Streit zu vermeiden.
Bei Insolvenz drohen Mehrkosten und Verzögerungen. Eine Bonitätsprüfung und eine passende Absicherung sind daher wichtig.
Ich berate Sie persönlich — damit Sie schnell Klarheit über Ihre Optionen haben.
Ob Neubau oder Eigentumswohnung – ich prüfe Ihren Bauträgervertrag, bevor Sie beurkunden. Eng verwandt sind das Immobilienrecht, die Bauvertrag prüfen-Prüfung und mein Bau- und Architektenrecht.
Vereinbaren Sie jetzt eine Erstberatung – am besten, bevor der Notartermin feststeht.