Erstberatung: ca. 60 Minuten · 190 € netto / 226,10 € brutto · telefonisch, per Video oder vor Ort in Konstanz.
Plötzlich erscheinen auf Ihrer Kreditkartenabrechnung Umsätze, die Sie nie getätigt haben – oder die Bank fordert nach einem Betrugsfall sogar Zahlung von Ihnen. In beiden Fällen müssen Sie das nicht einfach hinnehmen.
Bei nicht autorisierten Kartenzahlungen besteht grundsätzlich ein Erstattungsanspruch gegen das kartenausgebende Institut. Die Bank darf eine Rückbuchung nicht allein mit dem Hinweis verweigern, die Zahlung sei technisch korrekt abgelaufen.
Ich prüfe die Autorisierung, die Sicherungspflichten der Bank und einen möglichen Vorwurf grober Fahrlässigkeit – und setze Ihre Ansprüche gegenüber Bank und Zahlungsdienstleister durch. Die Bearbeitung erfolgt digital und bundesweit.
Typische Fälle: gestohlene oder ausgespähte Kartendaten, unbekannte Umsätze im In- und Ausland, missbräuchliche Online-Zahlungen, unberechtigt in Apple Pay oder Google Pay verknüpfte Karten, abgelehnter Chargeback, Zahlungsforderung der Bank nach einem Phishing-Angriff auf die Kreditkarte.
Prüfen Sie Ihre Abrechnung regelmäßig und reklamieren Sie unbekannte Umsätze unverzüglich schriftlich. Lassen Sie die Karte sperren und erstatten Sie Strafanzeige. Unterschreiben Sie keine Erklärung der Bank, mit der Sie ein eigenes Verschulden einräumen, bevor der Fall rechtlich geprüft ist.
Ich biete insbesondere folgende Leistungen an:
Analyse, welche Umsätze nicht autorisiert sind und welche Ansprüche daraus folgen.
Prüfung, ob das kartenausgebende Institut die ordnungsgemäße Authentifizierung nachweisen kann (§ 675w BGB).
Entkräftung des Vorwurfs, Sie hätten Ihre Sorgfaltspflichten grob verletzt.
Unterstützung bei Reklamation und Rückbuchung sowie bei abgelehnten Chargeback-Anträgen.
Begleitung bei Missbrauch über in Wallets verknüpfte Karten – oft im Zusammenhang mit Phishing.
Geltendmachung Ihrer Erstattungsansprüche gegenüber Bank und Zahlungsdienstleister.
Unbekannte Kreditkartenumsätze? Lassen Sie Ihre Rückforderung jetzt prüfen.
Erstberatung: ca. 60 Min. · 190 € netto / 226,10 € brutto · Rückmeldung in der Regel binnen 24 Stunden.Auch bei Kreditkartenzahlungen gilt: Eine nicht autorisierte Zahlung ist grundsätzlich zu erstatten. Die Bank muss zunächst nachweisen, dass die Zahlung authentifiziert und von Ihnen autorisiert wurde.
Erst wenn dieser Nachweis gelingt, stellt sich die Frage eines möglichen Sorgfaltspflichtverstoßes. Ein pauschaler Verweis auf die Eingabe von Kartendaten oder eine Freigabe genügt regelmäßig nicht.
Wer durch Phishing Opfer eines Kreditkartenbetrugs geworden ist und anschließend eine Zahlungsforderung der eigenen Bank erhält, muss diese Forderung nicht einfach akzeptieren.
Ich prüfe, ob die Forderung berechtigt ist, und wehre unberechtigte Zahlungsaufforderungen ab.
Bei nicht autorisierten Kartenzahlungen besteht grundsätzlich ein Erstattungsanspruch gegen das kartenausgebende Institut. Reklamieren Sie unbekannte Umsätze unverzüglich und lassen Sie den Fall prüfen.
Eine Ablehnung ist nicht das Ende. Ich prüfe, ob die Ablehnung berechtigt ist, und setze Ihre Rückforderung erforderlichenfalls außergerichtlich und gerichtlich durch.
Wird eine Karte ohne Ihre Zustimmung in einem Wallet verknüpft und belastet, handelt es sich um eine nicht autorisierte Zahlung. Ob und in welchem Umfang die Bank haftet, hängt vom Einzelfall ab.
Häufig nicht. Die Bank muss konkret nachweisen, welche Sorgfaltspflicht Sie grob fahrlässig verletzt haben. Diesen Vorwurf prüfe und entkräfte ich.
Die Erstberatung dauert ca. 60 Minuten und kostet 190 € netto (226,10 € brutto). Danach erhalten Sie eine klare Einschätzung und konkrete nächste Schritte.
Ich berate Sie persönlich — damit Sie schnell Klarheit über Ihre Optionen haben.
Ob unbekannte Umsätze, missbräuchliche Wallet-Zahlungen oder eine unberechtigte Zahlungsforderung der Bank – ich prüfe Ihren Fall und setze Ihre Ansprüche durch. Die Bearbeitung erfolgt digital, sodass Sie mich bundesweit beauftragen können.
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