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Kreditkartenbetrug – unberechtigte Zahlungen zurückfordern

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Erstberatung: ca. 60 Minuten · 190 € netto / 226,10 € brutto · telefonisch, per Video oder vor Ort in Konstanz.

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Plötzlich erscheinen auf Ihrer Kreditkartenabrechnung Umsätze, die Sie nie getätigt haben – oder die Bank fordert nach einem Betrugsfall sogar Zahlung von Ihnen. In beiden Fällen müssen Sie das nicht einfach hinnehmen.

Bei nicht autorisierten Kartenzahlungen besteht grundsätzlich ein Erstattungsanspruch gegen das kartenausgebende Institut. Die Bank darf eine Rückbuchung nicht allein mit dem Hinweis verweigern, die Zahlung sei technisch korrekt abgelaufen.

Ich prüfe die Autorisierung, die Sicherungspflichten der Bank und einen möglichen Vorwurf grober Fahrlässigkeit – und setze Ihre Ansprüche gegenüber Bank und Zahlungsdienstleister durch. Die Bearbeitung erfolgt digital und bundesweit.

Umsätze prüfen

Rechtliche Einordnung unbekannter oder missbräuchlicher Kartenumsätze.

Chargeback & Rückbuchung

Begleitung bei abgelehnten Rückbuchungen und Reklamationen gegenüber der Bank.

Erstattung durchsetzen

Konsequente Durchsetzung Ihrer Rückforderung – außergerichtlich und vor Gericht.

Typische Fälle: gestohlene oder ausgespähte Kartendaten, unbekannte Umsätze im In- und Ausland, missbräuchliche Online-Zahlungen, unberechtigt in Apple Pay oder Google Pay verknüpfte Karten, abgelehnter Chargeback, Zahlungsforderung der Bank nach einem Phishing-Angriff auf die Kreditkarte.

Praxis-Tipp

Prüfen Sie Ihre Abrechnung regelmäßig und reklamieren Sie unbekannte Umsätze unverzüglich schriftlich. Lassen Sie die Karte sperren und erstatten Sie Strafanzeige. Unterschreiben Sie keine Erklärung der Bank, mit der Sie ein eigenes Verschulden einräumen, bevor der Fall rechtlich geprüft ist.

Leistungen bei Kreditkartenbetrug

Ich biete insbesondere folgende Leistungen an:

  • Prüfung der Kartenumsätze

    Analyse, welche Umsätze nicht autorisiert sind und welche Ansprüche daraus folgen.

  • Beweislast der Bank

    Prüfung, ob das kartenausgebende Institut die ordnungsgemäße Authentifizierung nachweisen kann (§ 675w BGB).

  • Abwehr grober Fahrlässigkeit

    Entkräftung des Vorwurfs, Sie hätten Ihre Sorgfaltspflichten grob verletzt.

  • Chargeback-Begleitung

    Unterstützung bei Reklamation und Rückbuchung sowie bei abgelehnten Chargeback-Anträgen.

  • Digitale Wallets

    Begleitung bei Missbrauch über in Wallets verknüpfte Karten – oft im Zusammenhang mit Phishing.

  • Durchsetzung

    Geltendmachung Ihrer Erstattungsansprüche gegenüber Bank und Zahlungsdienstleister.

Unbekannte Kreditkartenumsätze? Lassen Sie Ihre Rückforderung jetzt prüfen.

Erstberatung: ca. 60 Min. · 190 € netto / 226,10 € brutto · Rückmeldung in der Regel binnen 24 Stunden.

Wann haftet die Bank bei Kreditkartenbetrug?

Auch bei Kreditkartenzahlungen gilt: Eine nicht autorisierte Zahlung ist grundsätzlich zu erstatten. Die Bank muss zunächst nachweisen, dass die Zahlung authentifiziert und von Ihnen autorisiert wurde.

Erst wenn dieser Nachweis gelingt, stellt sich die Frage eines möglichen Sorgfaltspflichtverstoßes. Ein pauschaler Verweis auf die Eingabe von Kartendaten oder eine Freigabe genügt regelmäßig nicht.

Bank fordert nach Betrug Zahlung von Ihnen

Wer durch Phishing Opfer eines Kreditkartenbetrugs geworden ist und anschließend eine Zahlungsforderung der eigenen Bank erhält, muss diese Forderung nicht einfach akzeptieren.

Ich prüfe, ob die Forderung berechtigt ist, und wehre unberechtigte Zahlungsaufforderungen ab.

FAQ – Kreditkartenbetrug

Bekomme ich unberechtigte Kreditkartenumsätze zurück?

Bei nicht autorisierten Kartenzahlungen besteht grundsätzlich ein Erstattungsanspruch gegen das kartenausgebende Institut. Reklamieren Sie unbekannte Umsätze unverzüglich und lassen Sie den Fall prüfen.

Die Bank hat meinen Chargeback abgelehnt. Was nun?

Eine Ablehnung ist nicht das Ende. Ich prüfe, ob die Ablehnung berechtigt ist, und setze Ihre Rückforderung erforderlichenfalls außergerichtlich und gerichtlich durch.

Meine Karte wurde in Apple Pay oder Google Pay missbraucht. Wer haftet?

Wird eine Karte ohne Ihre Zustimmung in einem Wallet verknüpft und belastet, handelt es sich um eine nicht autorisierte Zahlung. Ob und in welchem Umfang die Bank haftet, hängt vom Einzelfall ab.

Die Bank wirft mir grobe Fahrlässigkeit vor. Ist das berechtigt?

Häufig nicht. Die Bank muss konkret nachweisen, welche Sorgfaltspflicht Sie grob fahrlässig verletzt haben. Diesen Vorwurf prüfe und entkräfte ich.

Was kostet die Erstberatung?

Die Erstberatung dauert ca. 60 Minuten und kostet 190 € netto (226,10 € brutto). Danach erhalten Sie eine klare Einschätzung und konkrete nächste Schritte.

Vereinbaren Sie jetzt Ihre Erstberatung.

Ich berate Sie persönlich — damit Sie schnell Klarheit über Ihre Optionen haben.

Erstberatung: 190 € netto / 226,10 € brutto · ca. 60 Min.

Rechtsanwalt für Bankrecht in Konstanz und bundesweit

Ob unbekannte Umsätze, missbräuchliche Wallet-Zahlungen oder eine unberechtigte Zahlungsforderung der Bank – ich prüfe Ihren Fall und setze Ihre Ansprüche durch. Die Bearbeitung erfolgt digital, sodass Sie mich bundesweit beauftragen können.

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