Erstberatung: ca. 60 Minuten · 190 € netto / 226,10 € brutto · vor Ort in Konstanz, telefonisch oder per Video.
Die Kosten eines Kündigungsschutzverfahrens hängen insbesondere vom Streitwert und Verlauf des Verfahrens ab. Eine individuelle Einschätzung setzt die Prüfung Ihrer Ausgangslage voraus.
Ich erläutere die rechtliche Ausgangslage und entwickle mit Ihnen die passenden nächsten Schritte.
Wichtig: Die Frage nach den Kosten darf jedoch nicht dazu führen, dass die Drei-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage versäumt wird.
Bei Kündigungsschutzklagen ist der Streitwert häufig am Bruttomonatsverdienst orientiert.
In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Seite ihre Anwaltskosten grundsätzlich selbst.
Die Kosten können vom Verlauf und einer Einigung abhängen.
Eine Deckungszusage sollte frühzeitig angefragt werden, ersetzt aber keine Fristwahrung.
Lassen Sie Ihre Situation und die nächsten Schritte rechtzeitig prüfen.
Erstberatung: ca. 60 Min. · 190 € netto / 226,10 € brutto.Je nach Fall kann die Kündigungsschutzklage, die Prüfung einer Abfindung oder eine außergerichtliche Klärung sinnvoll sein.
Auch bei einem Aufhebungsvertrag oder einer erhaltenen Kündigung ist eine geordnete Prüfung wichtig.
Vor dem Arbeitsgericht trägt jede Seite ihre Anwaltskosten grundsätzlich selbst.
Das richtet sich nach dem konkreten Versicherungsvertrag und einer gegebenen Deckungszusage.
Nein. Die Drei-Wochen-Frist läuft grundsätzlich unabhängig von der Kostenklärung weiter.
Bei einer schriftlichen Kündigung sollte der Zugangstag sofort notiert werden. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang.
Die Erstberatung dauert ca. 60 Minuten und kostet 190 € netto beziehungsweise 226,10 € brutto.
Ja. Die Beratung ist vor Ort in Konstanz, telefonisch oder per Video möglich.
Ich erläutere Ihnen Ihre Optionen und das weitere Vorgehen.
Ich berate Sie persönlich in Konstanz sowie telefonisch oder per Video. Gerade bei arbeitsrechtlichen Konflikten können Fristen und eine gute Vorbereitung entscheidend sein.
Weitere arbeitsvertragliche Themen finden Sie unter Vertragsrecht.