Erstberatung: ca. 60 Minuten · 190 € netto / 226,10 € brutto · telefonisch, per Video oder vor Ort in Konstanz.
Kündigungen sind im Wohnraummietrecht oft riskant und langwierig: Eigenbedarf wird bestritten, Fristen sind lang, eine Räumungsklage dauert Monate. Ein Mietaufhebungsvertrag kann diesen Weg erheblich abkürzen – wenn er richtig gestaltet ist. Denn ein schlecht formulierter Vertrag kann am Ende genau die Probleme schaffen, die er vermeiden sollte.
Kurz beantwortet: Mit einem Mietaufhebungsvertrag beenden Vermieter und Mieter das Mietverhältnis einvernehmlich zu einem festen Termin – ohne Kündigungsgrund und ohne Kündigungsfrist. Wichtig sind ein klarer Auszugstermin, Regelungen zu Rückgabe, Kaution, Schönheitsreparaturen und offenen Forderungen sowie eine Umzugsprämie, die erst nach tatsächlicher Rückgabe fällig wird.
Als Rechtsanwalt für Mietrecht in Konstanz gestalte und verhandle ich Mietaufhebungsverträge für private Vermieter, Erbengemeinschaften und Immobilieninvestoren – vom ersten Gespräch mit dem Mieter bis zur Wohnungsübergabe.
Typische Situationen: Sie möchten die Wohnung verkaufen und erzielen leer einen deutlich höheren Preis. Sie benötigen die Wohnung für Angehörige, wollen aber keinen Eigenbedarfsprozess riskieren. Das Haus soll umfassend saniert werden. Der Mieter zahlt unregelmäßig, das Verhältnis ist zerrüttet. Oder: Der Mieter selbst möchte vorzeitig aus dem Vertrag.
Eine bezugsfreie Wohnung erzielt häufig einen höheren Kaufpreis als eine vermietete. Die Differenz übersteigt die Umzugsprämie oft deutlich.
Eine Eigenbedarfs- oder Verwertungskündigung muss im Streitfall bewiesen werden. Der Aufhebungsvertrag vermeidet dieses Prozessrisiko.
Statt einer Räumungsklage mit ungewisser Dauer kann ein Auszug gegen Erlass eines Teils der Rückstände vereinbart werden.
Sanierung, Umbau oder Neuvermietung lassen sich auf einen festen Termin hin planen.
Ein genaues Datum für Auszug und Schlüsselübergabe sowie der geschuldete Zustand der Wohnung.
Die Zahlung sollte erst bei vollständiger, fristgerechter Räumung fällig werden. Sinnvoll kann eine gestaffelte Prämie sein, die bei früherem Auszug höher ausfällt.
Wie wird die Kaution abgerechnet? Ist eine Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung noch offen? Werden Schönheitsreparaturen erlassen?
Eine Abgeltungsklausel schafft Klarheit, muss aber sorgfältig formuliert sein, damit nicht ungewollt eigene Ansprüche verloren gehen, etwa wegen später entdeckter Schäden.
Vertragsstrafen zulasten des Wohnraummieters sind unwirksam (§ 555 BGB). Der Druck zum pünktlichen Auszug muss deshalb über die Fälligkeit der Prämie und die gesetzliche Nutzungsentschädigung erzeugt werden.
Wichtig: Ein privatschriftlicher Mietaufhebungsvertrag ist kein Vollstreckungstitel. Zieht der Mieter trotzdem nicht aus, bleibt nur die Räumungsklage, die dann aber auf den Vertrag gestützt werden kann. Eine Räumungsverpflichtung für Wohnraum kann nicht in einer notariellen Urkunde vollstreckbar gestellt werden. Mehr Sicherheit bietet in streitigen Fällen ein gerichtlicher Räumungsvergleich.
Wird der Mieter mit einem vorgeschobenen Eigenbedarf oder unzulässigem Druck zum Abschluss gebracht, kann der Vertrag angefochten werden und es drohen Schadensersatzansprüche.
Ist der Vermieter Unternehmer und wird der Vertrag etwa an der Wohnungstür oder ausschließlich per E-Mail geschlossen, kann dem Mieter ein Widerrufsrecht zustehen. Ich prüfe, ob eine Belehrung erforderlich ist.
Bei mehreren Mietern müssen alle unterschreiben. Sonst bleibt das Mietverhältnis mit den übrigen bestehen.
Gesetzlich ist der Mietaufhebungsvertrag formfrei. Für Beweiszwecke sollte er aber immer schriftlich und von allen Parteien unterzeichnet geschlossen werden.
Mieter soll ausziehen? Ich prüfe, ob ein Aufhebungsvertrag der bessere Weg ist.
Erstberatung: ca. 60 Min. · 190 € netto / 226,10 € brutto · Rückmeldung in der Regel binnen 24 Stunden.Ich prüfe Mietvertrag, mögliche Kündigungsgründe und die Kosten einer Räumungsklage im Vergleich zu einer Einigung.
Ich formuliere ein überzeugendes, rechtlich sauberes Angebot – auf Wunsch in Ihrem Namen.
Ich erstelle den Mietaufhebungsvertrag oder prüfe einen vom Mieter vorgelegten Entwurf.
Begleitung bei Wohnungsübergabe, Kautionsabrechnung und – falls nötig – Räumungsklage.
Ich biete insbesondere folgende Leistungen an:
Aufhebungsvertrag, Kündigung oder Räumungsklage – was führt schneller und günstiger zum Ziel?
Individueller Mietaufhebungsvertrag statt Mustervorlage.
Professionelle, sachliche Gesprächsführung, auch gegenüber Mieteranwälten und Mietervereinen.
Räumungsklage und Vollstreckung, wenn der Mieter sich nicht an die Vereinbarung hält.
Eine Vereinbarung, mit der Vermieter und Mieter das Mietverhältnis einvernehmlich zu einem bestimmten Zeitpunkt beenden. Kündigungsfristen und Kündigungsgründe spielen dann keine Rolle.
Gesetzlich nicht. In der Praxis stimmen Mieter einem vorzeitigen Auszug aber meist nur gegen eine Umzugsprämie, einen Erlass von Forderungen oder andere Vorteile zu.
Eine feste Größe gibt es nicht. Maßgeblich sind die Erfolgsaussichten einer Kündigung, der Vorteil für den Vermieter und die Wohnungsmarktlage. In Konstanz ist der Markt angespannt, was Mieter bei Verhandlungen berücksichtigen.
Gesetzlich nein. Aus Beweisgründen sollte er aber immer schriftlich und von allen Mietern unterschrieben werden.
Dann ist eine Räumungsklage erforderlich, die auf den Aufhebungsvertrag gestützt wird. Die Umzugsprämie sollte für diesen Fall nicht fällig werden.
Bei Wohnraum nein. Eine Vertragsstrafe zulasten des Mieters ist unwirksam (§ 555 BGB). Wirksam ist es, die Prämie an den pünktlichen Auszug zu knüpfen.
In bestimmten Fällen ja, etwa wenn der Vermieter Unternehmer ist und der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen wurde. Das sollte vorab geprüft werden.
Ja, Aufhebungsverträge sind auch im Gewerbemietrecht üblich. Dort ist die Gestaltungsfreiheit größer, beispielsweise sind Vertragsstrafen grundsätzlich möglich.
Ich berate Sie persönlich — damit Sie Ihr Mietverhältnis schnell und rechtssicher beenden.
Ein gut verhandelter Mietaufhebungsvertrag spart Vermietern oft Monate und erhebliche Kosten. Als Anwalt für Mietrecht in Konstanz entwickle ich mit Ihnen die passende Strategie und setze sie um – vor Ort oder digital.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin, wenn Sie Ihre Wohnung verkaufen, selbst nutzen oder ein belastetes Mietverhältnis einvernehmlich beenden wollen.
Weitere Themen: Mieter zahlt nicht · Räumungsklage für Vermieter · Schadensersatz gegen Mieter