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Mieterhöhung berechnen: Rechner, Fristen und rechtliche Grenzen

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Eine Mieterhöhung ist für Mieter und Vermieter gleichermaßen eine der häufigsten Streitfragen im Wohnraummietrecht. Ob Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete, Indexmiete, Staffelmiete oder Modernisierungsumlage – das Gesetz gibt für jede Erhöhungsart eigene Fristen, Formvorschriften und Obergrenzen vor.

Auf dieser Seite finden Sie kostenlose Rechner zur Mieterhöhung, eine verständliche Übersicht der wichtigsten Regelungen sowie Antworten auf die häufigsten Fragen. Alle Angaben beziehen sich ausschließlich auf Wohnraummietverhältnisse. Bei konkreten rechtlichen Fragen zu Ihrer Mieterhöhung berate ich Sie persönlich in Konstanz oder digital.

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Arten der Mieterhöhung im Überblick

Das Gesetz unterscheidet bei Wohnraummiete vier Wege, die Miete während eines laufenden Mietverhältnisses zu erhöhen. Welche Art zulässig ist, ergibt sich aus dem Mietvertrag und den gesetzlichen Voraussetzungen.

Erhöhungsart Rechtsgrundlage Voraussetzung Obergrenze
Vergleichsmiete § 558 BGB Miete seit 15 Monaten unverändert; Zustimmung des Mieters oder Klage Ortsübliche Vergleichsmiete, zusätzlich Kappungsgrenze 15–20 %
Indexmiete § 557b BGB Indexmietvereinbarung im Mietvertrag; Miete seit 12 Monaten unverändert Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI), keine Kappungsgrenze
Staffelmiete § 557a BGB Staffelvereinbarung im Mietvertrag mit festen Beträgen und Terminen Im Vertrag festgelegte Staffeln, keine Kappungsgrenze
Modernisierung § 559 BGB Energetische oder werterhöhende Modernisierungsmaßnahme 8 % der Modernisierungskosten pro Jahr, Kappung 2–3 €/m² in 6 Jahren

Nicht zulässig ist eine Mieterhöhung dagegen bei laufenden Zeitmietverträgen mit fester Miete ohne Staffel- oder Indexklausel sowie generell während der ersten 12 bzw. 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung.

Rechner: Mieterhöhung nach ortsüblicher Vergleichsmiete

Mit diesem Rechner ermitteln Sie, bis zu welcher Höhe eine Mieterhöhung nach § 558 BGB unter Berücksichtigung der Kappungsgrenze zulässig ist. Tragen Sie Ihre aktuelle Nettokaltmiete, die vom Vermieter geforderte neue Miete sowie die für Ihre Gemeinde geltende Kappungsgrenze ein.

Vergleichsmiete & Kappungsgrenze berechnen

Alle Angaben als monatliche Nettokaltmiete (ohne Betriebskosten).

Falls unbekannt, freilassen – es wird nur die Kappungsgrenze geprüft.
Maximal zulässige neue Miete

Dieser Rechner dient der ersten Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob Ihre konkrete Mieterhöhung formell und inhaltlich wirksam ist, hängt von weiteren Faktoren ab (u. a. korrekte Begründung, Wartefristen, Sonderregelungen bei möbliertem Wohnraum).

Rechner: Indexmiete berechnen

Bei einer wirksam vereinbarten Indexmiete richtet sich die neue Miete nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex (VPI) für Deutschland. Die Kappungsgrenze gilt hier nicht. Tragen Sie die Ausgangsmiete sowie den Indexstand bei Vertragsbeginn bzw. der letzten Erhöhung und den aktuellen Indexstand ein.

Indexmiete-Rechner (§ 557b BGB)

Den aktuellen Verbraucherpreisindex finden Sie auf der Website des Statistischen Bundesamts (destatis.de).

Neue Indexmiete

Der Rechner liefert eine mathematische Näherung. Für die Wirksamkeit der Erhöhung müssen zusätzlich Textform, die Angabe der Indexstände und die Jahresfrist seit der letzten Erhöhung eingehalten werden.

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Kappungsgrenze: 15 % oder 20 %?

Die Kappungsgrenze begrenzt, um wie viel die Miete innerhalb von drei Jahren maximal steigen darf – unabhängig davon, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete tatsächlich ist. Grundsätzlich gilt eine Grenze von 20 %. In Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt haben die Bundesländer die Grenze per Verordnung auf 15 % abgesenkt.

  • 20 % Kappungsgrenze: gilt bundesweit als Grundregel, sofern keine Landesverordnung eine Absenkung vorsieht.
  • 15 % Kappungsgrenze: gilt in vielen Groß- und Universitätsstädten sowie in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt
  • Bezugszeitraum: maßgeblich ist die Miete, die vor drei Jahren galt – nicht die zuletzt gezahlte Miete nach einer Modernisierungsumlage.

Die Kappungsgrenze gilt nicht für Index- und Staffelmieten sowie nicht für die Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 BGB, für die eine eigene Obergrenze besteht.

Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 BGB

Führt der Vermieter eine energetische Modernisierung oder eine andere die Wohnqualität nachhaltig verbessernde Baumaßnahme durch, kann er die Kosten anteilig auf die Miete umlegen. Seit der Mietrechtsreform gelten hierfür strengere Grenzen als früher:

  • Die jährliche Mieterhöhung darf 8 % der auf die Wohnung entfallenden Modernisierungskosten nicht übersteigen.
  • Zusätzlich gilt eine Kappungsgrenze von 3 € pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren (bzw. 2 € pro Quadratmeter, wenn die Miete vor der Modernisierung unter 7 €/m² lag).
  • Reine Instandhaltungs- oder Instandsetzungskosten (Beseitigung von Verschleiß) dürfen nicht umgelegt werden – nur der modernisierende Mehrwert.
  • Die Modernisierungsankündigung muss dem Mieter spätestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten in Textform zugehen.

Form, Fristen und Wirksamkeit der Mieterhöhung

Unabhängig von der Erhöhungsart muss eine Mieterhöhung bestimmte formelle Anforderungen erfüllen, um wirksam zu sein.

  1. Textform

    Das Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB muss in Textform erfolgen (Brief, E-Mail oder Fax genügen) und vom Vermieter unterschrieben oder erkennbar autorisiert sein.

  2. Begründung

    Bei der Vergleichsmiete muss die Erhöhung begründet werden – etwa durch Bezug auf einen Mietspiegel, ein Sachverständigengutachten oder Vergleichswohnungen. Fehlt die Begründung, ist das Erhöhungsverlangen formell unwirksam.

  3. Wartefrist

    Die Miete darf frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Mieterhöhung wieder angehoben werden (Vergleichsmiete). Bei der Indexmiete beträgt die Frist 12 Monate.

  4. Zustimmungsfrist des Mieters

    Nach Zugang des Erhöhungsverlangens hat der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats Zeit, der Erhöhung zuzustimmen. Erst danach kann der Vermieter auf Zustimmung klagen.

  5. Wirksamwerden

    Stimmt der Mieter zu oder wird er rechtskräftig zur Zustimmung verurteilt, wird die erhöhte Miete ab Beginn des dritten Monats nach Zugang des Erhöhungsverlangens fällig.

Checkliste: Ist die Mieterhöhung wirksam?

Bevor Sie einer Mieterhöhung zustimmen oder sie akzeptieren, sollten Sie folgende Punkte prüfen:

  • Liegt das Erhöhungsverlangen in Textform vor und ist es korrekt begründet?
  • Ist die Wartefrist seit Einzug oder letzter Erhöhung eingehalten (12 bzw. 15 Monate)?
  • Wird die Kappungsgrenze von 15 % bzw. 20 % innerhalb von drei Jahren eingehalten?
  • Übersteigt die geforderte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete laut Mietspiegel?
  • Wurde bei einer Modernisierungsmieterhöhung korrekt zwischen Instandhaltung und Modernisierung unterschieden?
  • Wurden Betriebskostenvorauszahlungen fälschlich in die Mieterhöhung einbezogen?

Sollte auch nur einer dieser Punkte nicht erfüllt sein, kann die Mieterhöhung ganz oder teilweise unwirksam sein. Eine anwaltliche Prüfung schafft hier schnell Klarheit und verhindert, dass Sie einer überhöhten Miete zustimmen oder als Vermieter eine unwirksame Erhöhung versenden.

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Häufige Fragen zur Mieterhöhung

Wie oft darf die Miete erhöht werden?

Bei der Vergleichsmiete ist eine Erhöhung frühestens alle 15 Monate möglich, wobei innerhalb von drei Jahren die Kappungsgrenze von 15 % bzw. 20 % gilt. Index- und Staffelmieten können jährlich angepasst werden, sofern dies vertraglich vereinbart ist.

Muss ich einer Mieterhöhung zustimmen?

Bei einer Mieterhöhung nach der Vergleichsmiete müssen Sie nur zustimmen, wenn die Erhöhung formell korrekt und der Höhe nach berechtigt ist. Bei Index- und Staffelmieten tritt die Erhöhung dagegen automatisch nach den vertraglichen Vorgaben ein, eine gesonderte Zustimmung ist nicht erforderlich.

Was passiert, wenn ich der Mieterhöhung nicht zustimme?

Verweigern Sie die Zustimmung zu Unrecht, kann der Vermieter innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Zustimmungsfrist auf Zustimmung klagen. Ist die Erhöhung dagegen unwirksam, bleibt die bisherige Miete maßgeblich.

Kann die Miete rückwirkend erhöht werden?

Nein. Die erhöhte Miete wird frühestens ab Beginn des dritten Monats nach Zugang des Erhöhungsverlangens fällig – eine rückwirkende Erhöhung ist ausgeschlossen.

Gilt die Kappungsgrenze auch für Indexmieten?

Nein. Bei einer wirksam vereinbarten Indexmiete richtet sich die Erhöhung ausschließlich nach der Entwicklung des Verbraucherpreisindex. Eine Kappungsgrenze gibt es hier nicht.

Kann ich eine bereits gezahlte, unzulässige Mieterhöhung zurückfordern?

Wurde eine Mieterhöhung ohne wirksame Grundlage gezahlt, kommt ein Rückforderungsanspruch nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung in Betracht. Die Erfolgsaussichten hängen vom Einzelfall und der Verjährung ab und sollten anwaltlich geprüft werden.

Was ist der Unterschied zwischen Kappungsgrenze und ortsüblicher Vergleichsmiete?

Die ortsübliche Vergleichsmiete beschreibt, was für vergleichbaren Wohnraum am Markt üblich ist – sie ist die inhaltliche Obergrenze. Die Kappungsgrenze begrenzt zusätzlich, wie schnell die Miete steigen darf, unabhängig von der Höhe der Vergleichsmiete.

Betrifft diese Seite auch Gewerberaummiete?

Nein. Die hier dargestellten Regeln (§§ 557a, 557b, 558, 559 BGB) gelten ausschließlich für Wohnraummietverhältnisse. Für Gewerberaum gelten andere, meist frei vereinbarte Regelungen – Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Gewerbemietrecht.

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