Erstberatung: ca. 60 Minuten · 190 € netto / 226,10 € brutto · telefonisch, per Video oder vor Ort in Konstanz.
Nachträge sind einer der häufigsten Streitpunkte am Bau: Die Baufirma verlangt zusätzliche Vergütung, der Bauherr sieht die Leistung vom Vertrag umfasst. Wer hier nicht sauber prüft und dokumentiert, zahlt schnell zu viel – oder gerät als Unternehmen um berechtigte Vergütung.
Ich berate Bauherren sowie Bauunternehmen und Handwerksbetriebe in Konstanz und der Bodenseeregion bei Nachträgen und Mehrkosten – und setze Ansprüche durch oder wehre sie ab.
Als Einzelanwalt betreue ich Ihr Anliegen persönlich und ordne die Nachtragsfrage in den Gesamtzusammenhang von Vertrag und Bauablauf ein.
Ich prüfe, ob eine Zusatzvergütung berechtigt ist und in welcher Höhe – für Bauherren und Unternehmen.
Typische Nachtrags-Streitfälle: unberechtigte Nachtragsforderungen, mündlich beauftragte Zusatzleistungen, geänderte oder zusätzliche Leistungen, überhöhte Nachtragspreise, Streit über den ursprünglichen Leistungsumfang, Baustopp wegen Zahlungsstreit sowie Erhöhung eines vereinbarten Festpreises.
Zusätzliche Vergütung kommt in Betracht, wenn eine Leistung nicht vom vereinbarten Leistungsumfang erfasst ist oder eine Änderung angeordnet wurde. Entscheidend ist die Abgrenzung zwischen geschuldeter Vertragsleistung und echter Zusatzleistung.
Der Streit entzündet sich fast immer an dieser Frage. Ich prüfe anhand von Vertrag, Baubeschreibung und Leistungsverzeichnis, ob die Leistung bereits geschuldet war oder gesondert zu vergüten ist.
Lassen Sie Nachträge möglichst vor der Ausführung schriftlich dem Grunde und der Höhe nach klären. Das verhindert spätere Streitigkeiten über Berechtigung und Preis.
Für die Durchsetzung wie für die Abwehr sind Ankündigung und Dokumentation entscheidend. Ich sorge für eine belastbare Grundlage – ob Sie als Bauherr abwehren oder als Unternehmen fordern.
Auch berechtigte Nachträge sind der Höhe nach oft überzogen. Ich prüfe die Kalkulation und bewerte, welcher Betrag angemessen ist.
Bei streitigen Nachträgen kann eine Zahlung unter Vorbehalt oder ein Zurückbehalt sinnvoll sein, um den Baufortschritt zu sichern und Rechte zu wahren. Ich zeige Ihnen die beste Strategie.
Streit über Nachträge und Mehrkosten? Lassen Sie die Forderung jetzt prüfen.
Erstberatung: ca. 60 Min. · 190 € netto / 226,10 € brutto · Rückmeldung in der Regel binnen 24 Stunden.Ich unterstütze Bauherren und Unternehmen:
Abgrenzung von Vertrags- und Zusatzleistung sowie Bewertung der Höhe.
Verteidigung von Bauherren gegen überzogene Mehrkosten.
Geltendmachung von Zusatzvergütung für Unternehmen und Handwerk.
Beratung zu Ankündigung, Nachweis und Zahlungssteuerung.
Durchsetzung oder Abwehr von Nachtragsforderungen im Klageverfahren.
Nein. Nur Leistungen, die nicht vom Vertrag umfasst sind oder wirksam angeordnet wurden und die der Höhe nach angemessen sind. Ich prüfe die Berechtigung.
Mündliche Beauftragungen sind schwer nachweisbar. Ich prüfe, ob eine Vergütungspflicht besteht und wie sich die Beauftragung belegen lässt.
Nicht ohne Weiteres. Ein Baustopp kann unberechtigt sein und eigene Ansprüche auslösen. Ich prüfe die Lage und Ihre Handlungsmöglichkeiten.
Maßgeblich sind Vertrag und Kalkulation. Ich prüfe, ob der geforderte Preis nachvollziehbar und angemessen ist.
Ein Festpreis begrenzt Mehrkosten grundsätzlich, doch echte Zusatzleistungen oder Anordnungen können Ausnahmen begründen. Ich prüfe den Einzelfall.
Ich berate Sie persönlich — damit Sie schnell Klarheit über Ihre Optionen haben.
Ob Abwehr überhöhter Forderungen oder Durchsetzung berechtigter Zusatzvergütung – ich vertrete Ihre Interessen. Eng verwandt sind der Bauverzug, die Bauvertrag prüfen-Prüfung und mein Bau- und Architektenrecht.
Vereinbaren Sie jetzt eine Erstberatung, bevor Sie streitige Nachträge zahlen oder ausführen.