Ich berechne mit Ihnen den Streitwert und schätze die voraussichtlichen Kosten in der Erstberatung konkret ein.
Die Kosten einer Räumungsklage sind für viele Vermieter und Mieter eine entscheidende Frage – oft noch vor dem rechtlichen Ausgang des Verfahrens. Wer trägt die Kosten? Wie hoch sind sie? Was passiert, wenn der Mieter zahlungsunfähig ist? Ich beantworte diese Fragen transparent und ohne juristisches Kauderwelsch.
Als Rechtsanwalt für Mietrecht in Konstanz vertrete ich Vermieter und Mieter in Räumungsverfahren am Amtsgericht Konstanz und bundesweit. Ich prüfe vorab, ob eine Räumungsklage wirtschaftlich sinnvoll ist – und welche Alternativen bestehen.
Der Streitwert ist der Ausgangspunkt für die Berechnung sämtlicher Kosten einer Räumungsklage. Bei Wohnraum bestimmt § 41 GKG: Der Streitwert entspricht der Jahresnettomiete. Bei Gewerberaum wird der Streitwert abweichend berechnet.
Beispiel: Beträgt die monatliche Nettomiete 800 €, ergibt sich ein Streitwert von 800 × 12 = 9.600 €. Alle Kostenberechnungen basieren auf diesem Wert.
Die Gerichtskosten richten sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Für ein erstinstanzliches Räumungsverfahren fällt in der Regel eine 3,0-fache Gerichtsgebühr an. Bei einem Streitwert von 9.600 € beträgt eine einfache Gebühr nach dem GKG-Kostenverzeichnis 342 €, die dreifache Gebühr also 1.026 € (Richtwert; Angaben ohne Gewähr).
Endet das Verfahren durch Vergleich, ermäßigt sich die Gerichtsgebühr in der Regel auf das 1,0-Fache. Das ist ein weiterer Grund, eine einvernehmliche Einigung anzustreben.
Die Anwaltskosten bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für das Klageverfahren fallen typischerweise an:
Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV RVG): 1,3-fache Gebühr
Terminsgebühr (Nr. 3104 VV RVG): 1,2-fache Gebühr für die mündliche Verhandlung
Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV RVG): 1,0-fache Gebühr, wenn ein Vergleich geschlossen wird
| Kostenart | Richtwert (Streitwert 9.600 €) |
|---|---|
| Gerichtskosten (3,0 Gebühren) | ca. 849 € |
| Anwaltskosten Kläger (Verfahrens- + Terminsgebühr) | ca. 1.960 € brutto |
| Anwaltskosten Beklagter (bei anwaltlicher Vertretung) | ca. 1.960 € brutto |
| Gesamtkosten (bei streitigem Verfahren) | ca. 4.700 € (beide Seiten) |
| Gerichtsvollzieher bei Zwangsräumung | 300–600 € + Spediteur |
Grundsätzlich gilt: Die unterlegene Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits (§ 91 ZPO). Obsiegt der Vermieter, muss der Mieter also Gerichts- und Anwaltskosten erstatten. Kommt es zu einem Vergleich, werden die Kosten in der Regel geteilt.
Aber Achtung: Ist der Mieter zahlungsunfähig (was bei Mietrückständen oft der Fall ist), bleibt der Vermieter zunächst auf den Kosten sitzen und muss vollstrecken – was häufig ins Leere läuft. Dieses Risiko sollte vor Klageerhebung realistisch bewertet werden.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Mietrechtsschutz, übernimmt diese in der Regel Gerichts- und Anwaltskosten. Klären Sie vor Klageerhebung die Deckungszusage – ich unterstütze Sie dabei.
Mieter mit geringem Einkommen können beim Gericht Prozesskostenhilfe beantragen, wenn die Rechtsverteidigung hinreichende Erfolgsaussichten hat. Der Antrag muss vor oder spätestens mit der Klageerwiderung gestellt werden.
Für die außergerichtliche anwaltliche Beratung kann ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe beim Amtsgericht Konstanz beantragt werden.
Lassen Sie die Kosten für Ihren Fall konkret einschätzen.
Erstberatung: ca. 60 Min. · 190 € netto / 226,10 € brutto · Rückmeldung in der Regel binnen 24 Stunden.Bei Wohnraum entspricht der Streitwert der Jahresnettomiete (§ 41 GKG). Bei einer Miete von 800 € monatlich ergibt sich ein Streitwert von 9.600 €. Danach richten sich Gerichts- und Anwaltskosten.
Grundsätzlich die unterlegene Partei. Gewinnt der Vermieter, muss der Mieter die Kosten erstatten. Bei einem Vergleich werden die Kosten oft geteilt. Ist der Mieter zahlungsunfähig, muss der Vermieter vollstrecken – was ins Leere laufen kann.
Ja. Mieter, die die Kosten einer Rechtsverteidigung nicht aufbringen können, können Prozesskostenhilfe beantragen. Diese setzt voraus, dass die Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.
Kommt es zur Zwangsräumung, fallen zusätzlich Gerichtsvollziehergebühren sowie ggf. Kosten für Spedition und Einlagerung des Mieterhausrats an. Diese können je nach Umfang mehrere tausend Euro betragen.
Bei einem Mietrechtsschutz in der Regel ja – vorausgesetzt, das Versicherungsverhältnis bestand bereits vor dem Streitfall und es liegt keine Wartezeit-Ausschlussklausel vor. Ich hole für Sie die Deckungszusage ein.
Ja, wenn eine Räumungsvereinbarung gelingt. Einigen sich Vermieter und Mieter außergerichtlich auf einen Auszugstermin, entfallen Gerichtskosten vollständig. Das ist oft schneller und kostengünstiger als ein streitiges Verfahren.
Ich schätze die Kosten für Ihren konkreten Fall ein und zeige Ihnen, welches Vorgehen wirtschaftlich am sinnvollsten ist.
Als Mietrechtsanwalt in Konstanz berate ich Vermieter und Mieter zu allen Kostenfragen rund um die Räumungsklage – transparent, realistisch und auf Ihre Situation zugeschnitten. Ich prüfe auch, ob eine außergerichtliche Räumungsvereinbarung möglich ist und helfe Ihnen, das Kostenrisiko zu minimieren.
Alle Informationen zum Ablauf der Räumungsklage finden Sie auf meiner Übersichtsseite. Als Vermieter empfehle ich auch meine Seite Räumungsklage als Vermieter.