☎ Anrufen Erstberatung buchen

Räumungsklage Kosten – Was kostet eine Räumungsklage?

 · Transparente Kosteneinschätzung  · Konstanz & digital

Kosteneinschätzung gewünscht?

Ich berechne mit Ihnen den Streitwert und schätze die voraussichtlichen Kosten in der Erstberatung konkret ein.

🔒 Vertraulich · 190 € netto / 226,10 € brutto

Die Kosten einer Räumungsklage sind für viele Vermieter und Mieter eine entscheidende Frage – oft noch vor dem rechtlichen Ausgang des Verfahrens. Wer trägt die Kosten? Wie hoch sind sie? Was passiert, wenn der Mieter zahlungsunfähig ist? Ich beantworte diese Fragen transparent und ohne juristisches Kauderwelsch.

Als Rechtsanwalt für Mietrecht in Konstanz vertrete ich Vermieter und Mieter in Räumungsverfahren am Amtsgericht Konstanz und bundesweit. Ich prüfe vorab, ob eine Räumungsklage wirtschaftlich sinnvoll ist – und welche Alternativen bestehen.

Klare Kostenübersicht

Streitwert, Gerichts- und Anwaltskosten auf einen Blick – mit Beispielrechnung.

Kostenrisiko abschätzen

Ich bewerte vorab die Erfolgsaussichten und das wirtschaftliche Risiko für Sie.

Kostenschonendes Vorgehen

Räumungsvereinbarung statt Klage – oft schneller und günstiger für beide Seiten.

Streitwert: Die Basis für alle Kosten

Der Streitwert ist der Ausgangspunkt für die Berechnung sämtlicher Kosten einer Räumungsklage. Bei Wohnraum bestimmt § 41 GKG: Der Streitwert entspricht der Jahresnettomiete. Bei Gewerberaum wird der Streitwert abweichend berechnet.

Beispiel: Beträgt die monatliche Nettomiete 800 €, ergibt sich ein Streitwert von 800 × 12 = 9.600 €. Alle Kostenberechnungen basieren auf diesem Wert.

Praxis-Tipp: Wird die Räumungsklage mit einer Zahlungsklage (z.B. auf Mietrückstände) verbunden, werden die Streitwerte addiert. Das erhöht die Kosten – kann aber sinnvoll sein, um beide Ansprüche in einem Verfahren zu erledigen.

Gerichtskosten der Räumungsklage

Die Gerichtskosten richten sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Für ein erstinstanzliches Räumungsverfahren fällt in der Regel eine 3,0-fache Gerichtsgebühr an. Bei einem Streitwert von 9.600 € beträgt eine einfache Gebühr nach dem GKG-Kostenverzeichnis 342 €, die dreifache Gebühr also 1.026 € (Richtwert; Angaben ohne Gewähr).

Endet das Verfahren durch Vergleich, ermäßigt sich die Gerichtsgebühr in der Regel auf das 1,0-Fache. Das ist ein weiterer Grund, eine einvernehmliche Einigung anzustreben.

Anwaltskosten bei einer Räumungsklage

Die Anwaltskosten bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für das Klageverfahren fallen typischerweise an:

  • Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV RVG): 1,3-fache Gebühr

  • Terminsgebühr (Nr. 3104 VV RVG): 1,2-fache Gebühr für die mündliche Verhandlung

  • Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV RVG): 1,0-fache Gebühr, wenn ein Vergleich geschlossen wird

Beispielrechnung: Räumungsklage bei 800 € Nettomiete

Kostenart Richtwert (Streitwert 9.600 €)
Gerichtskosten (3,0 Gebühren) ca. 849 €
Anwaltskosten Kläger (Verfahrens- + Terminsgebühr) ca. 1.960 € brutto
Anwaltskosten Beklagter (bei anwaltlicher Vertretung) ca. 1.960 € brutto
Gesamtkosten (bei streitigem Verfahren) ca. 4.700 € (beide Seiten)
Gerichtsvollzieher bei Zwangsräumung 300–600 € + Spediteur
Hinweis: Die Tabelle zeigt Richtwerte auf Basis des RVG und GKG. Die tatsächlichen Kosten können je nach Verfahrensverlauf abweichen. Ich nenne Ihnen in der Erstberatung konkrete Zahlen für Ihren Fall.

Wer trägt die Kosten der Räumungsklage?

Grundsätzlich gilt: Die unterlegene Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits (§ 91 ZPO). Obsiegt der Vermieter, muss der Mieter also Gerichts- und Anwaltskosten erstatten. Kommt es zu einem Vergleich, werden die Kosten in der Regel geteilt.

Aber Achtung: Ist der Mieter zahlungsunfähig (was bei Mietrückständen oft der Fall ist), bleibt der Vermieter zunächst auf den Kosten sitzen und muss vollstrecken – was häufig ins Leere läuft. Dieses Risiko sollte vor Klageerhebung realistisch bewertet werden.

Prozesskostenhilfe und Rechtsschutzversicherung

  • Rechtsschutzversicherung

    Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Mietrechtsschutz, übernimmt diese in der Regel Gerichts- und Anwaltskosten. Klären Sie vor Klageerhebung die Deckungszusage – ich unterstütze Sie dabei.

  • Prozesskostenhilfe (PKH)

    Mieter mit geringem Einkommen können beim Gericht Prozesskostenhilfe beantragen, wenn die Rechtsverteidigung hinreichende Erfolgsaussichten hat. Der Antrag muss vor oder spätestens mit der Klageerwiderung gestellt werden.

  • Beratungshilfe

    Für die außergerichtliche anwaltliche Beratung kann ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe beim Amtsgericht Konstanz beantragt werden.

Lassen Sie die Kosten für Ihren Fall konkret einschätzen.

Erstberatung: ca. 60 Min. · 190 € netto / 226,10 € brutto · Rückmeldung in der Regel binnen 24 Stunden.

FAQ – Kosten der Räumungsklage

Wie hoch ist der Streitwert bei einer Räumungsklage?

Bei Wohnraum entspricht der Streitwert der Jahresnettomiete (§ 41 GKG). Bei einer Miete von 800 € monatlich ergibt sich ein Streitwert von 9.600 €. Danach richten sich Gerichts- und Anwaltskosten.

Wer trägt die Kosten der Räumungsklage?

Grundsätzlich die unterlegene Partei. Gewinnt der Vermieter, muss der Mieter die Kosten erstatten. Bei einem Vergleich werden die Kosten oft geteilt. Ist der Mieter zahlungsunfähig, muss der Vermieter vollstrecken – was ins Leere laufen kann.

Gibt es Prozesskostenhilfe bei einer Räumungsklage?

Ja. Mieter, die die Kosten einer Rechtsverteidigung nicht aufbringen können, können Prozesskostenhilfe beantragen. Diese setzt voraus, dass die Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.

Was kostet eine Zwangsräumung zusätzlich?

Kommt es zur Zwangsräumung, fallen zusätzlich Gerichtsvollziehergebühren sowie ggf. Kosten für Spedition und Einlagerung des Mieterhausrats an. Diese können je nach Umfang mehrere tausend Euro betragen.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Bei einem Mietrechtsschutz in der Regel ja – vorausgesetzt, das Versicherungsverhältnis bestand bereits vor dem Streitfall und es liegt keine Wartezeit-Ausschlussklausel vor. Ich hole für Sie die Deckungszusage ein.

Kann man sich eine Räumungsklage sparen?

Ja, wenn eine Räumungsvereinbarung gelingt. Einigen sich Vermieter und Mieter außergerichtlich auf einen Auszugstermin, entfallen Gerichtskosten vollständig. Das ist oft schneller und kostengünstiger als ein streitiges Verfahren.

Vereinbaren Sie jetzt Ihre Erstberatung.

Ich schätze die Kosten für Ihren konkreten Fall ein und zeige Ihnen, welches Vorgehen wirtschaftlich am sinnvollsten ist.

Erstberatung: 190 € netto / 226,10 € brutto · ca. 60 Min.

Rechtsanwalt für Räumungsklagen in Konstanz

Als Mietrechtsanwalt in Konstanz berate ich Vermieter und Mieter zu allen Kostenfragen rund um die Räumungsklage – transparent, realistisch und auf Ihre Situation zugeschnitten. Ich prüfe auch, ob eine außergerichtliche Räumungsvereinbarung möglich ist und helfe Ihnen, das Kostenrisiko zu minimieren.

Alle Informationen zum Ablauf der Räumungsklage finden Sie auf meiner Übersichtsseite. Als Vermieter empfehle ich auch meine Seite Räumungsklage als Vermieter.