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Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Konstanz

Wie läuft ein Kauf oder Verkauf überhaupt ab? Was übernimmt der Notar, und was muss ich selbst im Blick haben? Welche rechtlichen Fallstricke lauern im Kaufvertrag? Wurde an alles gedacht – von der Finanzierung über die Grundbuchprüfung bis hin zur Klärung von Mängeln und Altlasten?

Als Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Konstanz begleite ich Sie bei jedem Schritt dieses komplexen Prozesses – ob Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten. Gemeinsam klären wir Ihre Fragen zur Abwicklung, prüfen Vertragsunterlagen, sorgen für rechtliche Sicherheit und nehmen Ihnen die Unsicherheit. Auch bei der Kommunikation mit Maklern, Notaren und Banken stehe ich Ihnen zur Seite. So vermeiden Sie teure Fehler, sparen Zeit und gewinnen die nötige Sicherheit für Ihre Entscheidung. 

Im gewerblichen Bereich begleite ich auch größere Immobilientransaktionen sowie Projektentwicklungen und berate Investoren, Bauträger und Unternehmen. Ich erstelle darüber hinaus Legal Due Diligence Berichte in Bezug auf immobilienrechtliche, finanzierungsrechtliche, sowie mietrechtliche Aspekte (z.B. Prüfung Grundbuch, Mietverträge, Bewertung von Kreditverträgen und Sicherheiten).

Auch im Mietrecht sowie im Bau- und Architektenrecht stehe ich Ihnen beratend zur Seite.

 

 

Ich biete im Immobilienrecht insbesondere folgende Leistungen an:

Prüfung von Kauf- oder Verkaufsverträgen

Rechtliche Prüfung von Kaufverträgen für Häuser, Wohnungen und Grundstücke in Konstanz und Umgebung – insbesondere hinsichtlich problematischer Klauseln, Haftungsregelungen oder Gewährleistungsausschlüssen.

WEG-Recht & Streitigkeiten in Eigentümergemeinschaften

Beratung bei Streitigkeiten innerhalb der Eigentümergemeinschaft sowie Gestaltung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen. Ich vertrete Sie auch bei der Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft, oder bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Verwalter. 

 

Bewertung rechtlicher Risiken

Ich bewerte für Sie rechtliche Risiken, etwa im Rahmen eines Immobilienkaufs, z. B. bei Altlasten, Wegerechten oder bestehenden Mietverhältnissen. Relevant ist für viele Käufer die Frage, ob sie nach dem Kauf der Immobilie wegen Eigenbedarf kündigen können, oder ob Sperrfristen gelten. Auch für Käufer, die vorrangig eine Kapitalanlage suchen, stellen sich fragen: Ist eine Mieterhöhung zulässig? Gibt es Kappungsgrenzen? Gibt es in Konstanz Besonderheiten, da der Wohnungsmarkt angespannt ist? Ich berate Sie umfassend.

 

Beratung zur Kaufabwicklung

Verständliche Erklärung des Ablaufs vom Vorvertrag bis zur Schlüsselübergabe und Fragen wie: Ab wann ist renovieren erlaubt?

 

Kommunikation mit Maklern, Banken und Notaren

Rechtssichere Abstimmung und Unterstützung bei Verhandlungen.

 

Unterstützung bei der Finanzierung

Rechtliche Prüfung von Darlehensverträgen und Sicherheitenverträgen (insbesondere auch Fragen zur Bestellung einer Grundschuld).

 

Begleitung bei Notarterminen 

Insbesondere für Mandanten in und um Konstanz – Klärung offener Fragen vor oder während der Beurkundung.

 

Grundbuchprüfung 

Einsicht und Bewertung von Einträgen wie Grundschulden, Dienstbarkeiten oder sonstigen dinglichen Rechten.

 

Unterstützung im Konfliktfall

Rücktritt vom Kaufvertrag, Sachmängel und Rechtsmängel der Immobilie, oder Schadensersatzfragen. 

FAQ – Immobilienkauf und Immobilienrecht

 

Warum sollte ein Anwalt einen Immobilienkaufvertrag prüfen?

Ein Immobilienkaufvertrag enthält oft komplexe Regelungen zu Gewährleistung, Haftung, und Besonderheiten des Grundstücks.

Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet und darf keine einseitige Beratung leisten. Ein Anwalt kann den Vertrag ausschließlich in Ihrem Interesse prüfen und auf mögliche Risiken oder problematische Klauseln hinweisen. 

 

Prüft der Notar den Kaufvertrag für mich?

Der Notar erstellt oder beurkundet den Vertrag und sorgt für eine rechtlich korrekte Abwicklung der Beurkundung.

Er darf jedoch keine parteiliche Beratung vornehmen. Die inhaltliche Prüfung des Vertrags im Interesse des Käufers oder Verkäufers erfolgt durch einen Rechtsanwalt für Immobilienrecht.

 

Was sollte vor dem Kauf einer Immobilie unbedingt geprüft werden?

Vor dem Kauf sollten insbesondere folgende Punkte geprüft werden:

  • Einträge im Grundbuch (z. B. Grundschulden oder Dienstbarkeiten)

  • bestehende Mietverhältnisse

  • mögliche Altlasten oder Baulasten

  • Gewährleistungsausschlüsse im Kaufvertrag und Beschaffenheitsvereinbarungen

Eine frühzeitige rechtliche Prüfung kann spätere Streitigkeiten vermeiden.

 

Wer haftet für Mängel an der Immobilie?

In den meisten Immobilienkaufverträgen wird die Gewährleistung für Sachmängel weitgehend ausgeschlossen.

Der Verkäufer haftet in der Regel nur dann, wenn er einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine bestimmte Eigenschaft zugesichert hat.

 

Wann erfolgt die Zahlung des Kaufpreises?

Der Kaufpreis wird in der Regel erst gezahlt, wenn der Notar die sogenannte Fälligkeitsmitteilung versendet.

Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass:

  • eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist

  • Vorkaufsrechte nicht bestehen, oder deren Nicht-Ausübung bestätigt wird 

  • erforderliche Löschungsbewilligungen für noch bestehende Grundschulden vorliegen

Im Einzelfall kann es auch hiervon abweichende Fälligkeitsvoraussetzungen geben. 

 

Wann wird der Käufer Eigentümer der Immobilie?

Rechtlicher Eigentümer wird der Käufer erst mit der Eintragung im Grundbuch.

Zwischen Kaufvertrag und Eigentumsumschreibung können mehrere Wochen oder Monate liegen.

 

Darf ich nach dem Notartermin bereits renovieren?

Grundsätzlich nein. Der Besitzübergang erfolgt erst nach der Kaufpreiszahlung.

Vor diesem Zeitpunkt sollten Renovierungen oder Umbauten nur erfolgen, wenn dies ausdrücklich im Kaufvertrag geregelt ist. Ich berate Sie gerne zu der Frage, ab wann Sie renovieren dürfen.

 

Kann ich vom Immobilienkaufvertrag zurücktreten?

Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die rechtlichen Möglichkeiten hängen stark vom konkreten Vertrag und Einzelfall ab. Bei schwerwiegenden Mängeln oder Problemen in der Abwicklung des Kaufvertrages sollten Sie Ihren Kaufvertrag unbedingt prüfen lassen.

Kann ich trotz Gewährleistungsausschluss den Verkäufer verklagen?

Wenn der Verkäufer Mängel arglistig verschwiegen hat, kann er sich nicht auf den Gewährleistungsausschluss berufen. Hier muss sorgfältig geprüft werden, was bewiesen werden kann. Grundsätzlich ist eine Klage aber möglich.

Erfahren Sie hier mehr zu ausgewählten Themen im Immobilienrecht:

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