Erstberatung: ca. 60 Minuten · 190 € netto / 226,10 € brutto · telefonisch, per Video oder vor Ort in Konstanz.
Wenn die Zusammenarbeit mit dem Architekten nicht mehr trägt, stellen sich sofort zwei Fragen: Welches Honorar ist noch zu zahlen, und wie geht das Projekt weiter? Die Art der Kündigung entscheidet über die Kosten – und über den Zugang zu den Planungsunterlagen.
Ich berate Bauherren und Auftraggeber in Konstanz und der Bodenseeregion zur Kündigung des Architektenvertrags – von der Wahl des Wegs über die Honorarfolgen bis zur Herausgabe der Unterlagen.
Als Einzelanwalt betreue ich Ihr Anliegen persönlich und sorge für einen geordneten Übergang zum weiteren Projektverlauf.
Ich prüfe Kündigungsgrund, Honorarfolgen und die Herausgabe der Unterlagen.
Typische Kündigungsanlässe: Planungsfehler und Mängel, überschrittener Kostenrahmen, Bauverzögerung, Vertrauensverlust gegenüber dem Planer, Streit über das Honorar sowie der geplante Wechsel zu einem anderen Architekten oder Ingenieur.
Der Architektenvertrag kann frei oder aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die Wahl des Wegs hat erhebliche Folgen für das zu zahlende Honorar. Ich prüfe, welcher Weg für Sie in Betracht kommt.
Bei freier Kündigung bleibt grundsätzlich der Honoraranspruch für die noch nicht erbrachten Leistungen bestehen, abzüglich ersparter Aufwendungen. Die Kündigung aus wichtigem Grund vermeidet dies, setzt aber gewichtige Gründe voraus.
Dokumentieren Sie vor der Kündigung, welche Leistungsphasen erbracht sind. Das ist die Grundlage für die Abgrenzung des Honorars und den weiteren Projektverlauf.
Nach der Kündigung ist zwischen erbrachten und nicht erbrachten Leistungen zu unterscheiden. Ich prüfe, welches Honorar tatsächlich geschuldet ist und ob Kürzungen berechtigt sind.
Die Abgrenzung nach Leistungsphasen ist häufig streitig. Ich ordne die erbrachten Leistungen sauber zu, damit Sie nur zahlen, was tatsächlich geleistet wurde.
Für die Fortführung des Projekts benötigen Sie die Planungsunterlagen. Herausgabe und Nutzung hängen von Vertrag und Urheberrecht ab. Ich setze Ihre Ansprüche durch, damit der neue Planer weiterarbeiten kann.
Architektenvertrag beenden? Lassen Sie Honorar und Folgen jetzt prüfen.
Erstberatung: ca. 60 Min. · 190 € netto / 226,10 € brutto · Rückmeldung in der Regel binnen 24 Stunden.Ich unterstütze Sie vor und nach der Kündigung:
Bewertung, ob eine Kündigung aus wichtigem Grund möglich ist.
Formulierung einer wirksamen und beweissicheren Kündigung.
Abgrenzung von erbrachten und nicht erbrachten Leistungen.
Sicherung der Planungsunterlagen für die Projektfortführung.
Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen nach der Kündigung.
Eine freie Kündigung ist grundsätzlich möglich, kann aber Honorarfolgen auslösen. Günstiger ist die Kündigung aus wichtigem Grund, wenn deren Voraussetzungen vorliegen.
Grundsätzlich bleibt der Honoraranspruch bestehen, vermindert um ersparte Aufwendungen. Ich prüfe, wie hoch der geschuldete Betrag ausfällt.
Etwa bei erheblichen Planungsfehlern, gravierender Kostenüberschreitung oder zerrüttetem Vertrauen. Ich prüfe, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Das hängt von Vertrag und Urheberrecht ab. Ich prüfe, welche Unterlagen in welcher Form herauszugeben sind.
Die Nutzung fremder Planung ist urheberrechtlich begrenzt. Ich kläre, in welchem Umfang eine Weiterverwendung zulässig ist.
Ich berate Sie persönlich — damit Sie schnell Klarheit über Ihre Optionen haben.
Ob Wechsel des Planers oder Beendigung wegen Fehlern und Kostenstreit – ich kläre Honorar und Unterlagen. Eng verwandt sind das Architektenhonorar, die Architektenhaftung und mein Bau- und Architektenrecht.
Vereinbaren Sie jetzt eine Erstberatung, bevor Sie den Architektenvertrag kündigen.