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Architektenvertrag kündigen – Honorar und Projektfortführung klären

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Erstberatung: ca. 60 Minuten · 190 € netto / 226,10 € brutto · telefonisch, per Video oder vor Ort in Konstanz.

🔒 Vertraulich · Absage jederzeit möglich

Wenn die Zusammenarbeit mit dem Architekten nicht mehr trägt, stellen sich sofort zwei Fragen: Welches Honorar ist noch zu zahlen, und wie geht das Projekt weiter? Die Art der Kündigung entscheidet über die Kosten – und über den Zugang zu den Planungsunterlagen.

Ich berate Bauherren und Auftraggeber in Konstanz und der Bodenseeregion zur Kündigung des Architektenvertrags – von der Wahl des Wegs über die Honorarfolgen bis zur Herausgabe der Unterlagen.

Als Einzelanwalt betreue ich Ihr Anliegen persönlich und sorge für einen geordneten Übergang zum weiteren Projektverlauf.

Kündigung prüfen lassen

Ich prüfe Kündigungsgrund, Honorarfolgen und die Herausgabe der Unterlagen.

🔒 Vertraulich · Rückmeldung in der Regel binnen 24 Stunden

Kündigungsweg wählen

Freie oder außerordentliche Kündigung im Vergleich.

Honorarfolgen klären

Bewertung, was nach der Kündigung zu zahlen ist.

Unterlagen sichern

Herausgabe und Nutzung der Planungsunterlagen regeln.

Typische Kündigungsanlässe: Planungsfehler und Mängel, überschrittener Kostenrahmen, Bauverzögerung, Vertrauensverlust gegenüber dem Planer, Streit über das Honorar sowie der geplante Wechsel zu einem anderen Architekten oder Ingenieur.

Wann kann ein Architektenvertrag gekündigt werden?

Der Architektenvertrag kann frei oder aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die Wahl des Wegs hat erhebliche Folgen für das zu zahlende Honorar. Ich prüfe, welcher Weg für Sie in Betracht kommt.

Freie Kündigung und Kündigung aus wichtigem Grund

Bei freier Kündigung bleibt grundsätzlich der Honoraranspruch für die noch nicht erbrachten Leistungen bestehen, abzüglich ersparter Aufwendungen. Die Kündigung aus wichtigem Grund vermeidet dies, setzt aber gewichtige Gründe voraus.

Praxis-Tipp: Leistungsstand festhalten

Dokumentieren Sie vor der Kündigung, welche Leistungsphasen erbracht sind. Das ist die Grundlage für die Abgrenzung des Honorars und den weiteren Projektverlauf.

Honoraranspruch nach Vertragsbeendigung

Nach der Kündigung ist zwischen erbrachten und nicht erbrachten Leistungen zu unterscheiden. Ich prüfe, welches Honorar tatsächlich geschuldet ist und ob Kürzungen berechtigt sind.

Erbrachte und nicht erbrachte Leistungen abgrenzen

Die Abgrenzung nach Leistungsphasen ist häufig streitig. Ich ordne die erbrachten Leistungen sauber zu, damit Sie nur zahlen, was tatsächlich geleistet wurde.

Herausgabe und Nutzung von Planungsunterlagen

Für die Fortführung des Projekts benötigen Sie die Planungsunterlagen. Herausgabe und Nutzung hängen von Vertrag und Urheberrecht ab. Ich setze Ihre Ansprüche durch, damit der neue Planer weiterarbeiten kann.

Architektenvertrag beenden? Lassen Sie Honorar und Folgen jetzt prüfen.

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Meine Leistungen bei der Kündigung des Architektenvertrags

Ich unterstütze Sie vor und nach der Kündigung:

  • Prüfung des Kündigungsgrunds

    Bewertung, ob eine Kündigung aus wichtigem Grund möglich ist.

  • Kündigungserklärung

    Formulierung einer wirksamen und beweissicheren Kündigung.

  • Prüfung der Honorarfolgen

    Abgrenzung von erbrachten und nicht erbrachten Leistungen.

  • Durchsetzung der Unterlagenherausgabe

    Sicherung der Planungsunterlagen für die Projektfortführung.

  • Vertretung vor Gericht

    Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen nach der Kündigung.

FAQ – Kündigung des Architektenvertrags

Kann ich den Architekten jederzeit wechseln?

Eine freie Kündigung ist grundsätzlich möglich, kann aber Honorarfolgen auslösen. Günstiger ist die Kündigung aus wichtigem Grund, wenn deren Voraussetzungen vorliegen.

Was muss nach einer freien Kündigung bezahlt werden?

Grundsätzlich bleibt der Honoraranspruch bestehen, vermindert um ersparte Aufwendungen. Ich prüfe, wie hoch der geschuldete Betrag ausfällt.

Wann liegt ein wichtiger Kündigungsgrund vor?

Etwa bei erheblichen Planungsfehlern, gravierender Kostenüberschreitung oder zerrüttetem Vertrauen. Ich prüfe, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

Muss der Architekt CAD-Dateien herausgeben?

Das hängt von Vertrag und Urheberrecht ab. Ich prüfe, welche Unterlagen in welcher Form herauszugeben sind.

Darf der neue Architekt vorhandene Pläne weiterverwenden?

Die Nutzung fremder Planung ist urheberrechtlich begrenzt. Ich kläre, in welchem Umfang eine Weiterverwendung zulässig ist.

Vereinbaren Sie jetzt Ihre Erstberatung.

Ich berate Sie persönlich — damit Sie schnell Klarheit über Ihre Optionen haben.

Erstberatung: 190 € netto / 226,10 € brutto · ca. 60 Min.

Rechtsanwalt für die Kündigung von Architektenverträgen in Konstanz

Ob Wechsel des Planers oder Beendigung wegen Fehlern und Kostenstreit – ich kläre Honorar und Unterlagen. Eng verwandt sind das Architektenhonorar, die Architektenhaftung und mein Bau- und Architektenrecht.

Vereinbaren Sie jetzt eine Erstberatung, bevor Sie den Architektenvertrag kündigen.