Erstberatung: ca. 60 Minuten · 190 € netto / 226,10 € brutto · telefonisch, per Video oder vor Ort in Konstanz.
Der Architektenvertrag entscheidet über Leistungsumfang, Honorar, Termine und Haftung – und damit über den Erfolg Ihres Bauvorhabens. Unklare Leistungsbilder und Honorarregelungen führen später fast zwangsläufig zu Streit.
Ich prüfe und gestalte Architekten- und Ingenieurverträge in Konstanz und der Bodenseeregion – für private Bauherren und Auftraggeber ebenso wie für Planer.
Als Einzelanwalt betreue ich Ihr Anliegen persönlich und sorge dafür, dass der Vertrag zu Ihrem Projekt passt und Risiken vermeidet.
Ich prüfe Leistungsbild, Honorar, Termine und Haftung – bevor Sie sich binden.
Typische Prüfpunkte im Architektenvertrag: unklares Leistungsbild und pauschale Verweise auf Leistungsphasen, fehlende oder unwirksame Honorarvereinbarung, ungeregelte Nebenkosten, fehlende Termin- und Kostenregelungen, Haftungs- und Versicherungsfragen, stufenweise Beauftragung sowie Nutzung und Herausgabe von Planungsunterlagen.
Ein pauschaler Verweis auf Leistungsphasen genügt oft nicht. Je genauer Leistungsbild und Projektziele beschrieben sind, desto weniger Streit entsteht über Umfang und Vergütung. Ich sorge für ein belastbares Leistungsbild.
Häufig werden nur einzelne Leistungsphasen oder Stufen beauftragt. Ich prüfe, welche Phasen umfasst sind und wie eine stufenweise Beauftragung interessengerecht gestaltet wird.
Halten Sie das Honorar und den Leistungsumfang schriftlich fest. Klare Vereinbarungen ersparen spätere Auseinandersetzungen über Höhe und Umfang der Vergütung.
Seit der HOAI-Reform sind klare vertragliche Honorarregelungen besonders wichtig. Ich prüfe die Vereinbarung, die Behandlung von Nebenkosten und die Folgen, falls eine ausdrückliche Regelung fehlt.
Termine und Kostenrahmen sollten verbindlich geregelt sein. Ich prüfe, welche Zusagen der Planer übernimmt und wie die Kostenkontrolle vertraglich verankert wird.
Haftungs- und Versicherungsfragen gehören in jeden Architektenvertrag. Ich achte auf sinnvolle Regelungen und darauf, dass der erforderliche Versicherungsschutz besteht.
Für den Fall der Vertragsbeendigung sollten Kündigung, Honorarfolgen und die Nutzung der Planungsunterlagen geregelt sein. Ich sorge für klare und faire Regelungen.
Architektenvertrag vor der Unterschrift? Lassen Sie ihn jetzt prüfen.
Erstberatung: ca. 60 Min. · 190 € netto / 226,10 € brutto · Rückmeldung in der Regel binnen 24 Stunden.Ich unterstütze Auftraggeber und Planer:
Prüfung und Formulierung von Architekten- und Ingenieurverträgen.
Präzise Regelung von Leistungsphasen und Projektzielen.
Wirksame Honorarvereinbarung und klare Nebenkosten.
Sinnvolle Regelungen zu Terminen, Kostenrahmen und Haftung.
Regelung von Vertragsbeendigung und Herausgabe der Planung.
Oft nicht. Ein pauschaler Verweis lässt Spielraum für Streit. Ich empfehle ein präzises Leistungsbild mit klaren Projektzielen.
Eine klare, schriftliche Honorarvereinbarung mit Regelung der Nebenkosten. Ich prüfe die Wirksamkeit und was gilt, wenn eine Vereinbarung fehlt.
Kostenzusagen sind möglich, aber haftungsträchtig und müssen präzise formuliert sein. Ich prüfe Reichweite und Folgen solcher Zusagen.
Bei stufenweiser Beauftragung werden Leistungsphasen abschnittsweise abgerufen. Ich gestalte die Regelung interessengerecht für beide Seiten.
Das hängt von Vertrag und Urheberrecht ab. Ich regle Nutzung und Herausgabe der Unterlagen klar, um späteren Streit zu vermeiden.
Ich berate Sie persönlich — damit Sie schnell Klarheit über Ihre Optionen haben.
Ob Prüfung oder Gestaltung – ich sorge für einen belastbaren Architektenvertrag. Eng verwandt sind das Architektenhonorar, die Architektenhaftung und mein Bau- und Architektenrecht.
Vereinbaren Sie jetzt eine Erstberatung, bevor Sie den Architektenvertrag unterschreiben.