Erstberatung: ca. 60 Minuten · 190 € netto / 226,10 € brutto · telefonisch, per Video oder vor Ort in Konstanz.
Die Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB ist eines der stärksten Instrumente, um Ihre Vergütung am Bau abzusichern. Sie können vom Auftraggeber eine Sicherheit verlangen – und bei ausbleibender Sicherheit die Leistung verweigern oder den Vertrag kündigen.
Ich berate Bauunternehmen und Handwerksbetriebe in Konstanz und der Bodenseeregion beim Sicherungsverlangen, bei der Fristsetzung und bei den weiteren Schritten.
Als Einzelanwalt betreue ich Ihr Anliegen persönlich und setze das Sicherungsverlangen strategisch so ein, dass es Ihre Position spürbar stärkt.
Ich verlange für Sie die Bauhandwerkersicherung und begleite Fristsetzung sowie weitere Schritte.
Typische Fälle zur Bauhandwerkersicherung: unsichere Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, offene oder gefährdete Vergütung, verweigerte Stellung einer Sicherheit, Streit über die abzusichernde Höhe, Vorbereitung einer Leistungsverweigerung sowie Kündigung des Bauvertrags bei ausbleibender Sicherheit.
Die Bauhandwerkersicherung gibt Unternehmern am Bau das Recht, vom Besteller eine Sicherheit für die vereinbarte und noch nicht bezahlte Vergütung zu verlangen. Sie schützt vor Zahlungsausfall, gerade bei zweifelhafter Bonität des Auftraggebers.
Anspruchsberechtigt sind Unternehmer, die Bauleistungen erbringen. Ich prüfe, ob Sie zum berechtigten Personenkreis gehören und welche Besonderheiten gegenüber Verbrauchern gelten.
Warten Sie nicht, bis die Zahlung ausfällt. Ein frühzeitiges Sicherungsverlangen verschafft Ihnen ein wirksames Druckmittel und sichert Ihre Vergütung ab.
Abgesichert wird die noch nicht gezahlte Vergütung zuzüglich eines pauschalen Zuschlags für Nebenforderungen. Als Sicherheit kommt insbesondere eine Bürgschaft in Betracht. Ich berechne die zulässige Höhe und fordere die passende Form.
Das Sicherungsverlangen wird mit einer angemessenen Frist verbunden. Ich formuliere es so, dass es beweissicher zugeht und die Rechtsfolgen bei Fristablauf wirksam auslöst.
Stellt der Auftraggeber keine Sicherheit, können Sie die Leistung verweigern und unter den gesetzlichen Voraussetzungen kündigen – mit Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Ich begleite diese Schritte rechtssicher.
Werklohn gefährdet? Lassen Sie jetzt eine Sicherheit verlangen.
Erstberatung: ca. 60 Min. · 190 € netto / 226,10 € brutto · Rückmeldung in der Regel binnen 24 Stunden.Ich unterstütze Bauunternehmen und Handwerksbetriebe:
Klärung von Berechtigung, Höhe und passender Sicherungsform.
Formulierung und beweissichere Übermittlung des Verlangens.
Leistungsverweigerung und Kündigung bei fehlender Sicherheit.
Umgang mit Einwänden des Auftraggebers gegen das Verlangen.
Gerichtliche Durchsetzung von Sicherheit und Vergütung.
Das Sicherungsverlangen ist gegenüber bestimmten Verbrauchern eingeschränkt, insbesondere bei Verbraucherbau- und Bauträgerverträgen. Ich prüfe, ob und in welchem Umfang der Anspruch besteht.
Abgesichert wird die vereinbarte, noch nicht gezahlte Vergütung einschließlich Nachträgen zuzüglich eines Zuschlags für Nebenforderungen. Ich berechne die zulässige Höhe.
Die üblichen Kosten einer Sicherheit sind bis zu einer bestimmten Grenze vom Unternehmer zu tragen. Die Einzelheiten erläutere ich Ihnen im konkreten Fall.
Wird trotz Fristsetzung keine Sicherheit gestellt, kommt eine Leistungsverweigerung in Betracht. Ich prüfe die Voraussetzungen, damit Sie nicht selbst in Verzug geraten.
Dann können Sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen kündigen und die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen. Ich begleite diesen Weg.
Ich berate Sie persönlich — damit Sie schnell Klarheit über Ihre Optionen haben.
Ob Sicherungsverlangen, Fristsetzung oder Kündigung – ich sichere Ihren Werklohn ab. Eng verwandt sind die Werklohnforderung, die Nachträge und mein Bau- und Architektenrecht.
Vereinbaren Sie jetzt eine Erstberatung, bevor Ihre Vergütung ausfällt.