Erstberatung: ca. 60 Minuten · 190 € netto / 226,10 € brutto · telefonisch, per Video oder vor Ort in Konstanz.
Bleibt der Werklohn offen, gerät die Liquidität von Bauunternehmen und Handwerksbetrieben schnell unter Druck. Auftraggeber verweigern die Zahlung häufig mit pauschalen Mängelbehauptungen oder Einwänden gegen die Rechnung. Entscheidend ist, dass Fälligkeit und Prüffähigkeit sauber vorliegen.
Ich vertrete Bauunternehmen und Handwerksbetriebe in Konstanz und der Bodenseeregion bei der Durchsetzung offener Werklohnforderungen – außergerichtlich und vor Gericht.
Als Einzelanwalt betreue ich Ihr Anliegen persönlich und richte die Durchsetzung von Anfang an auf ein wirtschaftlich sinnvolles Ergebnis aus.
Ich prüfe Fälligkeit, Abnahme und Einwände – und setze Ihre offene Forderung konsequent durch.
Typische Werklohn-Streitfälle: unbezahlte Schluss- oder Abschlagsrechnungen, verweigerte Abnahme als Zahlungshindernis, pauschale Mängelbehauptungen, Streit über die Prüffähigkeit der Rechnung, Aufrechnung mit angeblichen Gegenansprüchen sowie schleppende Zahlung durch private oder gewerbliche Auftraggeber.
Die Vergütung wird in der Regel mit Abnahme und Vorlage einer prüffähigen Schlussrechnung fällig. Ich prüfe, ob diese Voraussetzungen vorliegen, und schaffe die Grundlage für eine erfolgreiche Durchsetzung.
Fehlt die Abnahme oder ist die Rechnung nicht prüffähig, verzögert sich die Fälligkeit. Ich kläre, ob eine Abnahme (auch fiktiv) eingetreten ist, und sorge für eine belastbare, nachvollziehbare Schlussrechnung.
Eine nachvollziehbar aufgeschlüsselte Schlussrechnung ist oft der Schlüssel zur Fälligkeit. Fehlende Prüffähigkeit ist ein häufiger Grund für verzögerte Zahlungen.
Auch während der Ausführung können Abschlagszahlungen verlangt werden. Ich prüfe die vertraglichen und gesetzlichen Voraussetzungen und setze berechtigte Abschläge durch.
Auftraggeber verweigern Zahlungen oft mit Mängelbehauptungen. Ich prüfe, ob diese berechtigt sind und in welcher Höhe ein Zurückbehalt zulässig ist – und entkräfte unberechtigte Einwände.
Bleibt die Zahlung aus, leite ich Mahnung und gegebenenfalls Klage ein. Zur Absicherung kann zusätzlich eine Bauhandwerkersicherung in Betracht kommen.
Offene Werklohnforderung? Lassen Sie sie jetzt durchsetzen.
Erstberatung: ca. 60 Min. · 190 € netto / 226,10 € brutto · Rückmeldung in der Regel binnen 24 Stunden.Ich unterstütze Bauunternehmen und Handwerksbetriebe:
Bewertung von Abnahme, Prüffähigkeit und Anspruchshöhe.
Mahnung, außergerichtliche Korrespondenz und Klage.
Entkräftung unberechtigter Mängelbehauptungen und Aufrechnungen.
Einsatz der Bauhandwerkersicherung und weiterer Sicherungsmittel.
Konsequente Durchsetzung Ihrer Forderung im Klageverfahren.
In der Regel setzt die Fälligkeit eine Abnahme voraus. In bestimmten Fällen kann die Vergütung auch ohne förmliche Abnahme fällig werden. Ich prüfe Ihre Konstellation.
Sie muss so aufgeschlüsselt sein, dass der Auftraggeber die einzelnen Positionen nachvollziehen und überprüfen kann. Ich prüfe und optimiere die Rechnung.
Pauschale Behauptungen genügen oft nicht, um die Zahlung insgesamt zu verweigern. Ich prüfe die Berechtigung und die zulässige Höhe eines Zurückbehalts.
Bei Verzug des Auftraggebers kommen Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten in Betracht. Ich mache diese für Sie geltend.
Wenn die außergerichtliche Durchsetzung scheitert oder Fristen drohen. Ich bewerte Erfolgsaussichten und Kostenrisiko vor jedem Schritt.
Ich berate Sie persönlich — damit Sie schnell Klarheit über Ihre Optionen haben.
Ob offene Schlussrechnung oder verweigerte Abschlagszahlung – ich setze Ihren Werklohn durch. Eng verwandt sind die Bauhandwerkersicherung, die Nachträge und mein Bau- und Architektenrecht.
Vereinbaren Sie jetzt eine Erstberatung, damit Ihre offene Forderung nicht weiter liegen bleibt.