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Bauhandwerkersicherung verlangen und Werklohn absichern

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Erstberatung: ca. 60 Minuten · 190 € netto / 226,10 € brutto · telefonisch, per Video oder vor Ort in Konstanz.

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Die Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB ist eines der stärksten Instrumente, um Ihre Vergütung am Bau abzusichern. Sie können vom Auftraggeber eine Sicherheit verlangen – und bei ausbleibender Sicherheit die Leistung verweigern oder den Vertrag kündigen.

Ich berate Bauunternehmen und Handwerksbetriebe in Konstanz und der Bodenseeregion beim Sicherungsverlangen, bei der Fristsetzung und bei den weiteren Schritten.

Als Einzelanwalt betreue ich Ihr Anliegen persönlich und setze das Sicherungsverlangen strategisch so ein, dass es Ihre Position spürbar stärkt.

Sicherheit für Ihren Werklohn

Ich verlange für Sie die Bauhandwerkersicherung und begleite Fristsetzung sowie weitere Schritte.

🔒 Vertraulich · Rückmeldung in der Regel binnen 24 Stunden

Sicherheit verlangen

Wirksames Sicherungsverlangen nach § 650f BGB.

Frist setzen

Fristsetzung an den Auftraggeber und Kontrolle der Folgen.

Konsequenzen ziehen

Leistungsverweigerung oder Kündigung bei fehlender Sicherheit.

Typische Fälle zur Bauhandwerkersicherung: unsichere Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, offene oder gefährdete Vergütung, verweigerte Stellung einer Sicherheit, Streit über die abzusichernde Höhe, Vorbereitung einer Leistungsverweigerung sowie Kündigung des Bauvertrags bei ausbleibender Sicherheit.

Was ist die Bauhandwerkersicherung?

Die Bauhandwerkersicherung gibt Unternehmern am Bau das Recht, vom Besteller eine Sicherheit für die vereinbarte und noch nicht bezahlte Vergütung zu verlangen. Sie schützt vor Zahlungsausfall, gerade bei zweifelhafter Bonität des Auftraggebers.

Wer kann Sicherheit verlangen?

Anspruchsberechtigt sind Unternehmer, die Bauleistungen erbringen. Ich prüfe, ob Sie zum berechtigten Personenkreis gehören und welche Besonderheiten gegenüber Verbrauchern gelten.

Praxis-Tipp: Sicherheit früh verlangen

Warten Sie nicht, bis die Zahlung ausfällt. Ein frühzeitiges Sicherungsverlangen verschafft Ihnen ein wirksames Druckmittel und sichert Ihre Vergütung ab.

Höhe und Form der Sicherheit

Abgesichert wird die noch nicht gezahlte Vergütung zuzüglich eines pauschalen Zuschlags für Nebenforderungen. Als Sicherheit kommt insbesondere eine Bürgschaft in Betracht. Ich berechne die zulässige Höhe und fordere die passende Form.

Fristsetzung an den Auftraggeber

Das Sicherungsverlangen wird mit einer angemessenen Frist verbunden. Ich formuliere es so, dass es beweissicher zugeht und die Rechtsfolgen bei Fristablauf wirksam auslöst.

Leistungsverweigerung und Kündigung

Stellt der Auftraggeber keine Sicherheit, können Sie die Leistung verweigern und unter den gesetzlichen Voraussetzungen kündigen – mit Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Ich begleite diese Schritte rechtssicher.

Werklohn gefährdet? Lassen Sie jetzt eine Sicherheit verlangen.

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Meine Leistungen zur Bauhandwerkersicherung

Ich unterstütze Bauunternehmen und Handwerksbetriebe:

  • Prüfung des Sicherungsanspruchs

    Klärung von Berechtigung, Höhe und passender Sicherungsform.

  • Sicherungsverlangen mit Fristsetzung

    Formulierung und beweissichere Übermittlung des Verlangens.

  • Begleitung der Rechtsfolgen

    Leistungsverweigerung und Kündigung bei fehlender Sicherheit.

  • Abwehr von Einwänden

    Umgang mit Einwänden des Auftraggebers gegen das Verlangen.

  • Durchsetzung vor Gericht

    Gerichtliche Durchsetzung von Sicherheit und Vergütung.

FAQ – Bauhandwerkersicherung

Gilt § 650f BGB auch bei privaten Auftraggebern?

Das Sicherungsverlangen ist gegenüber bestimmten Verbrauchern eingeschränkt, insbesondere bei Verbraucherbau- und Bauträgerverträgen. Ich prüfe, ob und in welchem Umfang der Anspruch besteht.

Welche Forderungen dürfen abgesichert werden?

Abgesichert wird die vereinbarte, noch nicht gezahlte Vergütung einschließlich Nachträgen zuzüglich eines Zuschlags für Nebenforderungen. Ich berechne die zulässige Höhe.

Wer trägt die Avalkosten?

Die üblichen Kosten einer Sicherheit sind bis zu einer bestimmten Grenze vom Unternehmer zu tragen. Die Einzelheiten erläutere ich Ihnen im konkreten Fall.

Darf ich die Arbeiten einstellen?

Wird trotz Fristsetzung keine Sicherheit gestellt, kommt eine Leistungsverweigerung in Betracht. Ich prüfe die Voraussetzungen, damit Sie nicht selbst in Verzug geraten.

Was passiert, wenn keine Sicherheit gestellt wird?

Dann können Sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen kündigen und die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen. Ich begleite diesen Weg.

Vereinbaren Sie jetzt Ihre Erstberatung.

Ich berate Sie persönlich — damit Sie schnell Klarheit über Ihre Optionen haben.

Erstberatung: 190 € netto / 226,10 € brutto · ca. 60 Min.

Rechtsanwalt für Bauhandwerkersicherung in Konstanz

Ob Sicherungsverlangen, Fristsetzung oder Kündigung – ich sichere Ihren Werklohn ab. Eng verwandt sind die Werklohnforderung, die Nachträge und mein Bau- und Architektenrecht.

Vereinbaren Sie jetzt eine Erstberatung, bevor Ihre Vergütung ausfällt.