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Falsche Anlageberatung durch die Bank – Schadensersatz prüfen lassen

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Erstberatung: ca. 60 Minuten · 190 € netto / 226,10 € brutto · telefonisch, per Video oder vor Ort in Konstanz.

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Sie wollten Ihr Geld sicher anlegen, die Bank hat Ihnen Fonds, Zertifikate, Anleihen oder eine Beteiligung empfohlen – und jetzt ist ein großer Teil verloren. Verluste allein begründen keinen Anspruch. Hat die Bank Sie aber nicht anleger- und objektgerecht beraten, haftet sie auf Schadensersatz.

Kurz beantwortet: Kommt es zu einer Anlageberatung, schuldet die Bank eine anlegergerechte Beratung (passend zu Wissen, Erfahrung, Risikobereitschaft und Anlageziel) und eine objektgerechte Beratung (vollständige und richtige Aufklärung über die Risiken des Produkts). Verletzt sie diese Pflichten, kann der Anleger verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er die Anlage nie gezeichnet. Ansprüche verjähren in der Regel drei Jahre ab Kenntnis, spätestens nach zehn Jahren.

Als Rechtsanwalt für Bank- und Finanzrecht in Konstanz prüfe ich für Anleger, ob Banken, Sparkassen oder Vermögensverwalter fehlerhaft beraten haben, und setze Schadensersatzansprüche durch.

Beratung prüfen

Ich prüfe Protokolle, Geeignetheitserklärungen und Produktunterlagen.

Fristen sichern

Ansprüche können verjähren – ich kläre den Zeitrahmen sofort.

Durchsetzen

Außergerichtlich, über die Schlichtungsstelle oder vor Gericht.

Typische Situationen: Ihnen wurde ein „sicheres“ Produkt empfohlen, das sich als risikoreiches Zertifikat oder geschlossener Fonds herausstellt. Ihr Altersvorsorgekapital wurde überwiegend in eine einzelne Anlage gesteckt. Die Bank hat ihre eigene Provision nicht offengelegt. Die Beratungsunterlagen passen nicht zu dem, was im Gespräch gesagt wurde.

Wann haftet die Bank für eine falsche Anlageberatung?

  • Anlegergerechte Beratung

    Die Empfehlung muss zu Ihrem Wissensstand, Ihrer Risikobereitschaft, Ihren finanziellen Verhältnissen und Ihrem Anlageziel passen. Wer eine sichere Altersvorsorge sucht, darf keine hochspekulativen Produkte empfohlen bekommen.

  • Objektgerechte Beratung

    Die Bank muss über alle Umstände aufklären, die für die Anlageentscheidung wesentlich sind – insbesondere über Totalverlustrisiken, eingeschränkte Handelbarkeit, Emittentenrisiko und Kosten.

  • Provisionen und Interessenkonflikte

    Erhält die Bank Zuwendungen von Dritten, muss sie diese offenlegen. Verschwiegene Provisionen können einen Schadensersatzanspruch begründen.

  • Geeignetheitserklärung

    Bei Wertpapierempfehlungen muss die Bank eine Geeignetheitserklärung zur Verfügung stellen (§ 64 Abs. 4 WpHG). Fehlt sie oder ist sie unvollständig, ist das ein wichtiges Indiz.

Was kann ich verlangen?

Im Regelfall die Rückabwicklung: Sie erhalten Ihr eingesetztes Kapital zurück, abzüglich erhaltener Ausschüttungen, Zug um Zug gegen Übertragung der Anlage. Unter Umständen kommen entgangene Zinsen einer Alternativanlage hinzu. Nach der Rechtsprechung wird vermutet, dass Sie sich bei richtiger Aufklärung gegen die Anlage entschieden hätten.

Wichtig: Ansprüche wegen Falschberatung verjähren grundsätzlich in drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem Sie von den maßgeblichen Umständen Kenntnis erlangt haben, unabhängig davon spätestens zehn Jahre nach Entstehung. Warten Sie nicht ab, ob sich die Anlage „erholt“.

Verluste nach Bankberatung? Ich prüfe, ob die Bank haftet.

Erstberatung: ca. 60 Min. · 190 € netto / 226,10 € brutto · Rückmeldung in der Regel binnen 24 Stunden.

So gehe ich vor

  • 1. Unterlagen sammeln

    Beratungsprotokolle, Geeignetheitserklärungen, Zeichnungsscheine, Prospekte, Depotauszüge, Notizen zum Gespräch.

  • 2. Prüfung

    Beratungsfehler, Schaden, Verjährung und Erfolgsaussichten.

  • 3. Rechtsschutz

    Ich prüfe die Deckung Ihrer Rechtsschutzversicherung und stelle die Deckungsanfrage.

  • 4. Durchsetzung

    Anspruchsschreiben, Schlichtung oder Klage.

Leistungen bei fehlerhafter Anlageberatung

Ich biete insbesondere folgende Leistungen an:

  • Prüfung von Beratungsfehlern

    Bei Banken, Sparkassen, Vermögensverwaltern.

  • Schadensberechnung

    Rückabwicklung, entgangener Gewinn, Steuerfragen in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.

  • Außergerichtliche Durchsetzung

    Einschließlich Ombudsmann- und Schlichtungsverfahren.

  • Klage

    Vor dem zuständigen Land- oder Amtsgericht.

FAQ – Falsche Anlageberatung durch die Bank

Haftet die Bank für jeden Verlust?

Nein. Die Bank haftet nur, wenn sie Beratungspflichten verletzt hat und der Schaden darauf beruht. Ein normales Marktrisiko trägt der Anleger.

Was bedeutet anleger- und objektgerechte Beratung?

Die Empfehlung muss zu Ihnen passen und Sie müssen über alle wesentlichen Eigenschaften und Risiken des Produkts richtig informiert werden.

Muss die Bank ihre Provision offenlegen?

Ja. Zuwendungen von Dritten müssen offengelegt werden. Verschweigt die Bank sie, kann das einen Anspruch begründen.

Wie lange habe ich Zeit?

In der Regel drei Jahre ab Ende des Jahres der Kenntnis, spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Anspruchs.

Was ist, wenn ich das Beratungsprotokoll unterschrieben habe?

Das schließt Ansprüche nicht aus. Entscheidend ist, was tatsächlich besprochen wurde. Gedächtnisprotokolle und Zeugen können wichtig sein.

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Das hängt vom Vertrag ab. Viele Policen schließen Kapitalanlagestreitigkeiten aus oder begrenzen sie. Ich prüfe die Deckung für Sie.

Was ist die Schlichtungsstelle?

Banken und Sparkassen sind meist an Schlichtungsverfahren angeschlossen. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenfrei und hemmt die Verjährung.

Gilt das auch für freie Finanzberater?

Ja, auch Finanzvermittler und Anlageberater haften für fehlerhafte Beratung.

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Erstberatung: 190 € netto / 226,10 € brutto · ca. 60 Min.

Rechtsanwalt für Finanzrecht in Konstanz – fehlerhafte Anlageberatung

Als Anwalt für Finanzrecht in Konstanz und Anwalt für Bankrecht vertrete ich Anleger gegenüber Banken, Sparkassen und Beratern.

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Weitere Themen: Haftung von Finanzvermittlern · Schrottimmobilie als Kapitalanlage · Bankrecht