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Finanzvermittler und Anlageberater – Schadensersatz bei Falschberatung

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Nicht nur Banken beraten zu Geldanlagen. Viele Anleger kaufen Fonds, Beteiligungen, Versicherungen oder Immobilien über freie Finanzvermittler und Anlageberater. Gehen diese Anlagen verloren, stellt sich die Frage: Haftet der Vermittler? Oft ja – und häufig steht hinter ihm eine Berufshaftpflichtversicherung.

Kurz beantwortet: Zwischen Anleger und Vermittler kommt bei einer Beratung regelmäßig zumindest stillschweigend ein Auskunfts- oder Beratungsvertrag zustande. Der Vermittler muss richtig und vollständig über die Anlage informieren und sie auf Plausibilität prüfen. Verletzt er diese Pflichten, haftet er auf Schadensersatz. Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO müssen eine Berufshaftpflichtversicherung unterhalten.

Als Rechtsanwalt für Finanzrecht in Konstanz prüfe ich Ansprüche gegen Finanzvermittler, Anlageberater und Vertriebe – und den Zugriff auf deren Haftpflichtversicherung.

Haftung prüfen

Beratungs- oder Auskunftsvertrag, Pflichtverletzung, Schaden.

Versicherung ermitteln

Berufshaftpflicht und Registereintrag des Vermittlers.

Durchsetzen

Gegen Vermittler, Vertrieb und gegebenenfalls Prospektverantwortliche.

Typische Situationen: Ein Bekannter hat Ihnen als Berater eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds vermittelt, der insolvent ist. Ein Vermittler hat Ihnen Nachrangdarlehen als sicher dargestellt. Die Risiken standen nur im Kleingedruckten eines Prospekts, den Sie erst bei der Zeichnung erhalten haben.

Wann haftet der Finanzvermittler?

  • Richtige und vollständige Information

    Der Vermittler muss über alle für die Anlageentscheidung wesentlichen Umstände zutreffend informieren – insbesondere über Risiken wie Totalverlust, Nachrangigkeit und fehlende Handelbarkeit.

  • Plausibilitätsprüfung

    Er muss die Anlage zumindest auf ihre wirtschaftliche Plausibilität prüfen und darf Prospektangaben nicht ungeprüft weitergeben.

  • Anlegergerechte Empfehlung

    Berät er, muss die Empfehlung zu Ihren Zielen und Ihrer Risikobereitschaft passen.

  • Rechtzeitige Prospektübergabe

    Ein Prospekt kann die Aufklärung nur ersetzen, wenn er rechtzeitig vor der Zeichnung übergeben wurde und der Anleger ihn lesen konnte.

Wer zahlt den Schaden?

  • Der Vermittler persönlich

    Er haftet aus dem Beratungs- oder Auskunftsvertrag.

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO müssen eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Über das Vermittlerregister lässt sich ermitteln, unter welcher Erlaubnis der Vermittler tätig war.

  • Vertrieb und Haftungsdach

    Häufig arbeiten Vermittler für einen Vertrieb, der für deren Fehler einstehen muss.

  • Prospektverantwortliche

    Bei fehlerhaften Prospekten kommen Ansprüche gegen Initiatoren und Prospektverantwortliche in Betracht.

Wichtig: Ansprüche verjähren grundsätzlich drei Jahre ab Ende des Jahres der Kenntnis, spätestens zehn Jahre nach Entstehung. Jeder einzelne Aufklärungsfehler kann dabei eigenständig zu beurteilen sein. Lassen Sie die Fristen früh prüfen.

Geld über einen Vermittler verloren? Ich prüfe die Haftung.

Erstberatung: ca. 60 Min. · 190 € netto / 226,10 € brutto · Rückmeldung in der Regel binnen 24 Stunden.

So gehe ich vor

  • 1. Unterlagen

    Zeichnungsschein, Prospekt, Beratungsdokumentation, Korrespondenz, Visitenkarte des Vermittlers.

  • 2. Prüfung

    Pflichtverletzung, Schaden, Verjährung.

  • 3. Ermittlung

    Registereintrag, Vertrieb und Haftpflichtversicherung.

  • 4. Durchsetzung

    Anspruchsschreiben, Verhandlung mit der Versicherung oder Klage.

Leistungen bei Vermittlerhaftung

Ich biete insbesondere folgende Leistungen an:

  • Anspruchsprüfung

    Gegen Vermittler, Berater und Vertriebe.

  • Ermittlung der Versicherung

    Registerabfragen und Deckungsfragen.

  • Prospekthaftung

    Ansprüche gegen Initiatoren und Verantwortliche.

  • Klage und Vergleich

    Durchsetzung bis zur Zahlung.

FAQ – Haftung von Finanzvermittlern

Haftet ein Vermittler auch ohne schriftlichen Vertrag?

Ja. Ein Beratungs- oder Auskunftsvertrag kommt regelmäßig stillschweigend zustande, wenn der Vermittler Sie zu einer Anlage berät oder informiert.

Reicht es, dass ich einen Prospekt bekommen habe?

Nur wenn er rechtzeitig übergeben wurde und die Risiken zutreffend darstellt. Mündliche Verharmlosungen können den Prospekt entwerten.

Muss der Vermittler versichert sein?

Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO müssen eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.

Was, wenn der Vermittler kein Geld hat?

Dann kommt es auf die Haftpflichtversicherung, den Vertrieb oder weitere Haftende an.

Wie finde ich heraus, ob der Vermittler registriert ist?

Über das öffentliche Vermittlerregister. Ich übernehme die Recherche.

Wie lange habe ich Zeit?

Grundsätzlich drei Jahre ab Ende des Jahres der Kenntnis, spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Anspruchs.

Was kann ich verlangen?

In der Regel die Rückabwicklung: Rückzahlung des eingesetzten Kapitals abzüglich Ausschüttungen, gegen Übertragung der Anlage.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Das hängt vom Vertrag ab. Ich prüfe die Deckung und stelle die Anfrage.

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Rechtsanwalt für Finanzrecht in Konstanz – Haftung von Finanzvermittlern

Als Anwalt für Finanzrecht in Konstanz vertrete ich Anleger gegenüber Vermittlern, Vertrieben und Versicherungen.

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Weitere Themen: Falsche Anlageberatung durch die Bank · Schrottimmobilie · Finanzrecht