Erstberatung: ca. 60 Minuten · 190 € netto / 226,10 € brutto · telefonisch, per Video oder vor Ort in Konstanz.
Sie wollten Ihr Geld sicher anlegen, die Bank hat Ihnen Fonds, Zertifikate, Anleihen oder eine Beteiligung empfohlen – und jetzt ist ein großer Teil verloren. Verluste allein begründen keinen Anspruch. Hat die Bank Sie aber nicht anleger- und objektgerecht beraten, haftet sie auf Schadensersatz.
Kurz beantwortet: Kommt es zu einer Anlageberatung, schuldet die Bank eine anlegergerechte Beratung (passend zu Wissen, Erfahrung, Risikobereitschaft und Anlageziel) und eine objektgerechte Beratung (vollständige und richtige Aufklärung über die Risiken des Produkts). Verletzt sie diese Pflichten, kann der Anleger verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er die Anlage nie gezeichnet. Ansprüche verjähren in der Regel drei Jahre ab Kenntnis, spätestens nach zehn Jahren.
Als Rechtsanwalt für Bank- und Finanzrecht in Konstanz prüfe ich für Anleger, ob Banken, Sparkassen oder Vermögensverwalter fehlerhaft beraten haben, und setze Schadensersatzansprüche durch.
Typische Situationen: Ihnen wurde ein „sicheres“ Produkt empfohlen, das sich als risikoreiches Zertifikat oder geschlossener Fonds herausstellt. Ihr Altersvorsorgekapital wurde überwiegend in eine einzelne Anlage gesteckt. Die Bank hat ihre eigene Provision nicht offengelegt. Die Beratungsunterlagen passen nicht zu dem, was im Gespräch gesagt wurde.
Die Empfehlung muss zu Ihrem Wissensstand, Ihrer Risikobereitschaft, Ihren finanziellen Verhältnissen und Ihrem Anlageziel passen. Wer eine sichere Altersvorsorge sucht, darf keine hochspekulativen Produkte empfohlen bekommen.
Die Bank muss über alle Umstände aufklären, die für die Anlageentscheidung wesentlich sind – insbesondere über Totalverlustrisiken, eingeschränkte Handelbarkeit, Emittentenrisiko und Kosten.
Erhält die Bank Zuwendungen von Dritten, muss sie diese offenlegen. Verschwiegene Provisionen können einen Schadensersatzanspruch begründen.
Bei Wertpapierempfehlungen muss die Bank eine Geeignetheitserklärung zur Verfügung stellen (§ 64 Abs. 4 WpHG). Fehlt sie oder ist sie unvollständig, ist das ein wichtiges Indiz.
Im Regelfall die Rückabwicklung: Sie erhalten Ihr eingesetztes Kapital zurück, abzüglich erhaltener Ausschüttungen, Zug um Zug gegen Übertragung der Anlage. Unter Umständen kommen entgangene Zinsen einer Alternativanlage hinzu. Nach der Rechtsprechung wird vermutet, dass Sie sich bei richtiger Aufklärung gegen die Anlage entschieden hätten.
Wichtig: Ansprüche wegen Falschberatung verjähren grundsätzlich in drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem Sie von den maßgeblichen Umständen Kenntnis erlangt haben, unabhängig davon spätestens zehn Jahre nach Entstehung. Warten Sie nicht ab, ob sich die Anlage „erholt“.
Verluste nach Bankberatung? Ich prüfe, ob die Bank haftet.
Erstberatung: ca. 60 Min. · 190 € netto / 226,10 € brutto · Rückmeldung in der Regel binnen 24 Stunden.Beratungsprotokolle, Geeignetheitserklärungen, Zeichnungsscheine, Prospekte, Depotauszüge, Notizen zum Gespräch.
Beratungsfehler, Schaden, Verjährung und Erfolgsaussichten.
Ich prüfe die Deckung Ihrer Rechtsschutzversicherung und stelle die Deckungsanfrage.
Anspruchsschreiben, Schlichtung oder Klage.
Ich biete insbesondere folgende Leistungen an:
Bei Banken, Sparkassen, Vermögensverwaltern.
Rückabwicklung, entgangener Gewinn, Steuerfragen in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.
Einschließlich Ombudsmann- und Schlichtungsverfahren.
Vor dem zuständigen Land- oder Amtsgericht.
Nein. Die Bank haftet nur, wenn sie Beratungspflichten verletzt hat und der Schaden darauf beruht. Ein normales Marktrisiko trägt der Anleger.
Die Empfehlung muss zu Ihnen passen und Sie müssen über alle wesentlichen Eigenschaften und Risiken des Produkts richtig informiert werden.
Ja. Zuwendungen von Dritten müssen offengelegt werden. Verschweigt die Bank sie, kann das einen Anspruch begründen.
In der Regel drei Jahre ab Ende des Jahres der Kenntnis, spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Anspruchs.
Das schließt Ansprüche nicht aus. Entscheidend ist, was tatsächlich besprochen wurde. Gedächtnisprotokolle und Zeugen können wichtig sein.
Das hängt vom Vertrag ab. Viele Policen schließen Kapitalanlagestreitigkeiten aus oder begrenzen sie. Ich prüfe die Deckung für Sie.
Banken und Sparkassen sind meist an Schlichtungsverfahren angeschlossen. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenfrei und hemmt die Verjährung.
Ja, auch Finanzvermittler und Anlageberater haften für fehlerhafte Beratung.
Ich berate Sie persönlich — damit Sie wissen, ob Sie Ihr Geld zurückholen können.
Als Anwalt für Finanzrecht in Konstanz und Anwalt für Bankrecht vertrete ich Anleger gegenüber Banken, Sparkassen und Beratern.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin, wenn Sie nach einer Beratung Geld verloren haben.
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