Erstberatung: ca. 60 Minuten · 190 € netto / 226,10 € brutto · telefonisch, per Video oder vor Ort in Konstanz.
Nicht nur Banken beraten zu Geldanlagen. Viele Anleger kaufen Fonds, Beteiligungen, Versicherungen oder Immobilien über freie Finanzvermittler und Anlageberater. Gehen diese Anlagen verloren, stellt sich die Frage: Haftet der Vermittler? Oft ja – und häufig steht hinter ihm eine Berufshaftpflichtversicherung.
Kurz beantwortet: Zwischen Anleger und Vermittler kommt bei einer Beratung regelmäßig zumindest stillschweigend ein Auskunfts- oder Beratungsvertrag zustande. Der Vermittler muss richtig und vollständig über die Anlage informieren und sie auf Plausibilität prüfen. Verletzt er diese Pflichten, haftet er auf Schadensersatz. Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO müssen eine Berufshaftpflichtversicherung unterhalten.
Als Rechtsanwalt für Finanzrecht in Konstanz prüfe ich Ansprüche gegen Finanzvermittler, Anlageberater und Vertriebe – und den Zugriff auf deren Haftpflichtversicherung.
Typische Situationen: Ein Bekannter hat Ihnen als Berater eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds vermittelt, der insolvent ist. Ein Vermittler hat Ihnen Nachrangdarlehen als sicher dargestellt. Die Risiken standen nur im Kleingedruckten eines Prospekts, den Sie erst bei der Zeichnung erhalten haben.
Der Vermittler muss über alle für die Anlageentscheidung wesentlichen Umstände zutreffend informieren – insbesondere über Risiken wie Totalverlust, Nachrangigkeit und fehlende Handelbarkeit.
Er muss die Anlage zumindest auf ihre wirtschaftliche Plausibilität prüfen und darf Prospektangaben nicht ungeprüft weitergeben.
Berät er, muss die Empfehlung zu Ihren Zielen und Ihrer Risikobereitschaft passen.
Ein Prospekt kann die Aufklärung nur ersetzen, wenn er rechtzeitig vor der Zeichnung übergeben wurde und der Anleger ihn lesen konnte.
Er haftet aus dem Beratungs- oder Auskunftsvertrag.
Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO müssen eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Über das Vermittlerregister lässt sich ermitteln, unter welcher Erlaubnis der Vermittler tätig war.
Häufig arbeiten Vermittler für einen Vertrieb, der für deren Fehler einstehen muss.
Bei fehlerhaften Prospekten kommen Ansprüche gegen Initiatoren und Prospektverantwortliche in Betracht.
Wichtig: Ansprüche verjähren grundsätzlich drei Jahre ab Ende des Jahres der Kenntnis, spätestens zehn Jahre nach Entstehung. Jeder einzelne Aufklärungsfehler kann dabei eigenständig zu beurteilen sein. Lassen Sie die Fristen früh prüfen.
Geld über einen Vermittler verloren? Ich prüfe die Haftung.
Erstberatung: ca. 60 Min. · 190 € netto / 226,10 € brutto · Rückmeldung in der Regel binnen 24 Stunden.Zeichnungsschein, Prospekt, Beratungsdokumentation, Korrespondenz, Visitenkarte des Vermittlers.
Pflichtverletzung, Schaden, Verjährung.
Registereintrag, Vertrieb und Haftpflichtversicherung.
Anspruchsschreiben, Verhandlung mit der Versicherung oder Klage.
Ich biete insbesondere folgende Leistungen an:
Gegen Vermittler, Berater und Vertriebe.
Registerabfragen und Deckungsfragen.
Ansprüche gegen Initiatoren und Verantwortliche.
Durchsetzung bis zur Zahlung.
Ja. Ein Beratungs- oder Auskunftsvertrag kommt regelmäßig stillschweigend zustande, wenn der Vermittler Sie zu einer Anlage berät oder informiert.
Nur wenn er rechtzeitig übergeben wurde und die Risiken zutreffend darstellt. Mündliche Verharmlosungen können den Prospekt entwerten.
Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO müssen eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.
Dann kommt es auf die Haftpflichtversicherung, den Vertrieb oder weitere Haftende an.
Über das öffentliche Vermittlerregister. Ich übernehme die Recherche.
Grundsätzlich drei Jahre ab Ende des Jahres der Kenntnis, spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Anspruchs.
In der Regel die Rückabwicklung: Rückzahlung des eingesetzten Kapitals abzüglich Ausschüttungen, gegen Übertragung der Anlage.
Das hängt vom Vertrag ab. Ich prüfe die Deckung und stelle die Anfrage.
Ich berate Sie persönlich — damit Sie wissen, wer für Ihren Verlust einstehen muss.
Als Anwalt für Finanzrecht in Konstanz vertrete ich Anleger gegenüber Vermittlern, Vertrieben und Versicherungen.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin, wenn Sie nach einer Vermittlung Geld verloren haben.
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