Erstberatung: ca. 60 Minuten · 190 € netto / 226,10 € brutto · telefonisch, per Video oder vor Ort in Konstanz.
Zahlt ein Wohnungseigentümer sein Hausgeld nicht, müssen die übrigen Eigentümer die Lücke vorübergehend schließen – oder notwendige Maßnahmen bleiben liegen. Je länger die Gemeinschaft wartet, desto größer wird der Rückstand. Mit einem konsequenten Vorgehen lässt sich Hausgeld in aller Regel schnell titulieren und durchsetzen.
Kurz beantwortet: Hausgeldansprüche stehen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu, die vom Verwalter vertreten wird. Rückstände können im Mahnverfahren oder per Klage beim Amtsgericht geltend gemacht werden, in dessen Bezirk die Anlage liegt. In der Zwangsversteigerung genießen Hausgeldforderungen ein Vorrecht bis zu 5 % des Verkehrswerts (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG).
Als Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht in Konstanz vertrete ich Gemeinschaften der Wohnungseigentümer und Hausverwaltungen beim Einzug von Hausgeld und Sonderumlagen – vom Mahnschreiben bis zur Vollstreckung.
Typische Situationen: Ein Eigentümer zahlt seit mehreren Monaten kein Hausgeld. Eine beschlossene Sonderumlage für die Dachsanierung bleibt offen. Der Schuldner bestreitet die Wirksamkeit des Wirtschaftsplans. Die Wohnung ist hoch belastet, und die Bank betreibt bereits die Zwangsversteigerung.
Gläubigerin der Hausgeldansprüche ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Sie wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Verwalter vertreten (§ 9b WEG). Grundlage der Forderung sind die beschlossenen Vorschüsse aus dem Wirtschaftsplan, Nachschüsse aus der Jahresabrechnung oder Sonderumlagen (§ 28 WEG).
Für Hausgeldklagen ist ausschließlich das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück liegt – unabhängig vom Streitwert.
Bei unstreitigen Rückständen ist das gerichtliche Mahnverfahren oft der schnellste Weg zum Titel.
Der Eigentümer kann sich gegen beschlossene Zahlungspflichten grundsätzlich nur durch fristgerechte Anfechtung des Beschlusses wehren. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur eingeschränkt möglich.
Klassische Vollstreckungsmaßnahmen bei zahlungsfähigen Schuldnern.
Die Gemeinschaft kann wegen Hausgeldrückständen selbst die Zwangsversteigerung betreiben. Rückstände aus dem Jahr der Beschlagnahme und den beiden Vorjahren sind bis zu 5 % des Verkehrswerts vor den Grundpfandrechten der Banken zu befriedigen.
Betreibt bereits eine Bank die Versteigerung, muss die Gemeinschaft ihre bevorrechtigten Ansprüche rechtzeitig anmelden.
Praxis-Tipp: Warten Sie nicht, bis sich Rückstände über Jahre aufgebaut haben. Das Vorrecht in der Zwangsversteigerung erfasst nur Rückstände aus einem begrenzten Zeitraum. Eine feste Mahnroutine – etwa Klage nach zwei offenen Monatsraten – schützt die Liquidität der Gemeinschaft.
Hausgeld offen? Ich setze die Forderung der Gemeinschaft durch.
Erstberatung: ca. 60 Min. · 190 € netto / 226,10 € brutto · Rückmeldung in der Regel binnen 24 Stunden.Beschlüsse, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Kontoauszug des Eigentümers.
Letzte Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung.
Mahnbescheid oder Klage beim zuständigen Amtsgericht.
Pfändung, Zwangshypothek oder Zwangsversteigerung mit Vorrecht.
Ich biete insbesondere folgende Leistungen an:
Schnelle Titulierung von Hausgeld- und Sonderumlagerückständen.
Alle Maßnahmen bis zur Zwangsversteigerung.
Sicherung des Vorrangs der Gemeinschaft.
Für Hausverwaltungen mit mehreren Objekten.
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, vertreten durch den Verwalter.
Ausschließlich das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Wohnanlage liegt.
Grundsätzlich nur durch fristgerechte Anfechtung des Beschlusses. Ist der Beschluss bestandskräftig, muss er zahlen.
Nur eingeschränkt, insbesondere mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
Hausgeldrückstände aus dem laufenden und den beiden vorangegangenen Jahren werden bis zu 5 % des Verkehrswerts vor den Banken befriedigt.
Bei hohen Rückständen oft ja, weil der Vorrang die Forderung sichert und der säumige Eigentümer aus der Gemeinschaft ausscheidet.
Im Erfolgsfall grundsätzlich der säumige Eigentümer. Kann er nicht zahlen, trägt die Gemeinschaft das Ausfallrisiko.
Das hängt vom Verwaltervertrag und den Beschlüssen ab. Ich prüfe die Ermächtigung vor Klageerhebung.
Ich berate Sie persönlich — damit die Gemeinschaft zu ihrem Geld kommt.
Als Anwalt für Wohnungseigentumsrecht in Konstanz vertrete ich Gemeinschaften und Verwaltungen beim Hausgeldeinzug – schnell, konsequent und wirtschaftlich.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin, wenn Hausgeld oder Sonderumlagen offen sind.
Weitere Themen: Rechtsberatung für Hausverwaltungen · Hausgeld und Sonderumlage · WEG-Verwalter abberufen