Erstberatung: ca. 60 Minuten · 190 € netto / 226,10 € brutto · vor Ort in Konstanz, telefonisch oder per Video.
Eine Kündigung stellt oft von einem Tag auf den anderen die berufliche und wirtschaftliche Planung infrage. Entscheidend ist jetzt, keine Fristen zu versäumen und die Kündigung rechtzeitig prüfen zu lassen.
Ich prüfe, ob ein Vorgehen gegen die Kündigung sinnvoll ist, welche Ziele erreichbar sind und welche Schritte kurzfristig erforderlich sind. Das kann die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, eine einvernehmliche Beendigung oder die Verhandlung angemessener Bedingungen betreffen.
Wichtig: Ein Widerspruch beim Arbeitgeber oder laufende Gespräche über eine Abfindung ersetzen keine rechtzeitig erhobene Kündigungsschutzklage.
Die Klage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen.
Entscheidend können unter anderem die Form der Kündigung, Kündigungsfristen, der Kündigungsgrund und besondere Schutzvorschriften sein.
Die Klage dient der gerichtlichen Prüfung der Kündigung. In vielen Fällen wird zugleich über Weiterbeschäftigung oder eine einvernehmliche Beendigung verhandelt.
Das Arbeitsgericht versucht zunächst häufig, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Dabei können auch Freistellung, Zeugnis, Resturlaub und offene Vergütung relevant sein.
Kündigung erhalten? Lassen Sie Frist und Handlungsmöglichkeiten rechtzeitig prüfen.
Erstberatung: ca. 60 Min. · 190 € netto / 226,10 € brutto.Bringen oder senden Sie möglichst das Kündigungsschreiben, den Arbeitsvertrag, relevante Nachträge, Abmahnungen, die letzten Gehaltsabrechnungen und wichtige Korrespondenz mit. Je vollständiger die Unterlagen vorliegen, desto gezielter lässt sich die Situation einschätzen.
Ergänzende Informationen finden Sie auch bei Abfindung nach Kündigung, zur betriebsbedingten Kündigung und zur fristlosen Kündigung.
Grundsätzlich muss die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden.
Nein. Ein allgemeiner automatischer Abfindungsanspruch besteht nicht. Eine Abfindung kann aber Gegenstand einer Verhandlung oder eines Vergleichs sein.
Im Gütetermin wird zunächst versucht, den Streit einvernehmlich zu lösen. Dabei können auch Beendigungsdatum, Freistellung, Zeugnis und offene Ansprüche verhandelt werden.
Bei einer schriftlichen Kündigung sollte der Zugangstag sofort notiert werden. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang.
Die Erstberatung dauert ca. 60 Minuten und kostet 190 € netto beziehungsweise 226,10 € brutto.
Ja. Die Beratung ist vor Ort in Konstanz, telefonisch oder per Video möglich.
Ich prüfe Ihre Kündigung und erläutere die nächsten sinnvollen Schritte.
Ich berate Sie persönlich in Konstanz sowie telefonisch oder per Video. Bei einer Kündigung ist eine schnelle und geordnete Prüfung besonders wichtig, weil gesetzliche Fristen laufen können.
Auch bei einem Aufhebungsvertrag oder einer Abmahnung unterstütze ich Sie bei der rechtlichen Einordnung und der weiteren Vorgehensweise.