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Räumungsklage als Vermieter – Mieter zieht nicht aus

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Mieter räumt nicht? Jetzt handeln.

Ich prüfe Ihre Kündigung, zeige den schnellsten Weg zur Räumung und verrate Ihnen, welche Fehler Sie unbedingt vermeiden müssen.

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Ihr Mieter zieht nach der Kündigung nicht aus – trotz Ablauf der Räumungsfrist. Eine Situation, die viele Vermieter in Konstanz und am Bodensee kennen: Der Druck steigt, jeder weitere Monat kostet Geld, und eine eigenmächtige Räumung ist verboten. Der einzige rechtlich zulässige Weg ist die Räumungsklage.

Als Mietrechtsanwalt in Konstanz vertrete ich Vermieter bei der Durchsetzung von Räumungsansprüchen – von der Prüfung der Kündigung bis zur Zwangsvollstreckung. Ich arbeite schnell, strukturiert und halte Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Kündigung prüfen lassen

Fehlerhafte Kündigungen sind die häufigste Ursache für gescheiterte Räumungsklagen.

Räumungsklage einreichen

Ich übernehme die Klageschrift und die Vertretung vor dem Amtsgericht Konstanz.

Bis zur Räumung begleiten

Von der Klageerhebung bis zur Beauftragung des Gerichtsvollziehers – ich bleibe dabei.

Typische Situationen: Wann brauchen Vermieter die Räumungsklage?

  • Mieter zahlt keine Miete (Mietrückstand)

    Ab zwei Monatsmieten Rückstand berechtigt § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB zur fristlosen Kündigung. Zahlt der Mieter nach Kündigung nicht und zieht nicht aus, folgt die Räumungsklage – oft kombiniert mit einer Zahlungsklage auf die rückständige Miete.

  • Kündigung wegen Eigenbedarfs

    Sie möchten die Wohnung selbst nutzen oder für einen Angehörigen. Die Eigenbedarfskündigung ist formstreng und zeitintensiv. Zieht der Mieter nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht aus, ist die Räumungsklage der nächste Schritt.

  • Befristeter Mietvertrag abgelaufen

    Endet ein befristeter Mietvertrag und der Mieter räumt nicht freiwillig, besteht kein gesondertes Kündigungserfordernis. Die Räumungsklage kann unmittelbar nach Fristablauf erhoben werden.

  • Erhebliche Pflichtverletzungen

    Erhebliche Störungen des Hausfriedens, unerlaubte Untervermietung oder schwerwiegende Beschädigungen der Mietsache können ebenfalls die fristlose Kündigung und anschließend die Räumungsklage rechtfertigen.

Wichtig: Nehmen Sie nach einer fristlosen Kündigung keine Mietzahlungen mehr an, ohne ausdrücklich zu erklären, dass die Annahme nicht als Zustimmung zur Fortsetzung des Mietverhältnisses gilt. Andernfalls riskieren Sie, dass die Kündigung als geheilt gilt.

Die häufigsten Fehler von Vermietern bei der Räumungsklage

Räumungsklagen scheitern häufig nicht am mangelnden Anspruch, sondern an formalen Fehlern. Diese Fehler sehe ich am häufigsten:

  • Fehlerhafte Kündigung: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, alle Gründe konkret benennen und – im Fall der Eigenbedarfskündigung – die Bedarfsperson und den Bedarf genau beschreiben. Pauschale Begründungen reichen nicht.

  • Falsche Zustellung: Die Kündigung muss nachweisbar zugegangen sein. Ein einfaches Einschreiben reicht nicht aus. Empfohlen: Einwurf-Einschreiben mit separater Zeugenbestätigung oder Bote.

  • Mietzahlungen nach Kündigung: Die vorbehaltlose Annahme weiterer Mietzahlungen nach fristloser Kündigung kann zur Heilung der Kündigung führen.

  • Zu frühe Klageerhebung: Die Klage kann erst nach Ablauf der Räumungsfrist erhoben werden. Eine zu früh eingereichte Klage wird als unzulässig abgewiesen.

  • Eigenmächtige Räumungsmaßnahmen: Das Auswechseln des Schlosses oder das Entfernen von Möbeln ist unzulässig und kann Schadensersatzpflichten auslösen.

Mein Vorgehen als Ihr Anwalt für die Räumungsklage

Ich begleite Sie in Ihrem Räumungsverfahren Schritt für Schritt:

  • Prüfung der bestehenden Kündigung auf formelle und inhaltliche Wirksamkeit

  • Ausspruch einer neuen, rechtssicheren Kündigung, falls erforderlich

  • Versuch einer außergerichtlichen Räumungsvereinbarung zur Kosteneinsparung

  • Erstellung und Einreichung der Räumungsklage beim Amtsgericht Konstanz

  • Vertretung im Gerichtstermin und Führung etwaiger Vergleichsgespräche

  • Einleitung der Zwangsvollstreckung, falls der Mieter dem Urteil nicht nachkommt

Praxis-Tipp: Eine Räumungsvereinbarung mit vollstreckbarem Inhalt ist oft schneller und günstiger als ein streitiges Urteil. Ich prüfe in jedem Fall, ob eine einvernehmliche Lösung möglich und sinnvoll ist.

Mieter räumt nicht? Lassen Sie die Situation rechtlich einschätzen.

Erstberatung: ca. 60 Min. · 190 € netto / 226,10 € brutto · Rückmeldung in der Regel binnen 24 Stunden.

FAQ – Räumungsklage für Vermieter

Was tun, wenn der Mieter nach der Kündigung nicht auszieht?

Zieht der Mieter nach wirksamer Kündigung und Ablauf der Räumungsfrist nicht aus, bleibt dem Vermieter in der Regel nur die Räumungsklage beim Amtsgericht. Eigenmächtige Räumungen sind unzulässig und können Schadensersatzpflichten auslösen.

Wie schnell bekommt man als Vermieter einen Räumungstitel?

Von der Klageeinreichung bis zum Räumungsurteil dauert es in der Regel vier bis acht Monate. In dringenden Fällen kann eine einstweilige Verfügung schneller zum Ziel führen.

Muss ich als Vermieter einen Anwalt beauftragen?

Vor dem Amtsgericht besteht kein Anwaltszwang. Da Räumungsklagen jedoch fehleranfällig sind und die Kündigung häufig der Schwachpunkt ist, empfiehlt sich anwaltliche Vertretung dringend. Fehler in der Kündigung führen zur Klageabweisung.

Was ist eine Räumungsvereinbarung und wann ist sie sinnvoll?

Eine Räumungsvereinbarung ist eine außergerichtliche Einigung über einen konkreten Auszugstermin. Sie spart Kosten und Zeit und kann mit einem vollstreckbaren gerichtlichen Vergleich abgesichert werden. Ich prüfe in jedem Fall, ob dieser Weg möglich ist.

Kann ich als Vermieter Schadensersatz für die Zeit nach der Kündigung verlangen?

Ja. Kommt der Mieter seiner Pflicht zur Rückgabe der Mietsache nicht nach, kann der Vermieter eine Nutzungsentschädigung in Höhe der ortsüblichen Miete verlangen (§ 546a BGB). Auch weitergehende Schäden können geltend gemacht werden.

Was passiert, wenn der Mieter gegen das Räumungsurteil vorgeht?

Der Mieter kann Berufung einlegen oder einen Räumungsschutzantrag nach § 721 ZPO stellen. Das Gericht kann dann eine Räumungsfrist von bis zu einem Jahr gewähren, wenn die sofortige Räumung eine besondere Härte darstellt. Ich bereite Sie auf diese Szenarien vor.

Vereinbaren Sie jetzt Ihre Erstberatung.

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Rechtsanwalt für Räumungsklagen in Konstanz – auf Vermieterseite

Als Mietrechtsanwalt in Konstanz kenne ich die örtliche Praxis am Amtsgericht Konstanz und die typischen Situationen, mit denen Vermieter am Bodensee konfrontiert sind – vom Mieter mit Mietrückständen bis zur streitigen Eigenbedarfskündigung.

Mehr Informationen zum Ablauf der Räumungsklage und zu den Kosten einer Räumungsklage finden Sie auf meinen Übersichtsseiten. Für Mieter habe ich eine gesonderte Seite zur Räumungsklage in Konstanz.