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Vertragsstrafe wegen Bauverzug – Abzug prüfen und abwehren

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Der Auftraggeber kürzt die Schlussrechnung um mehrere Prozent der Auftragssumme – wegen angeblich überschrittener Fertigstellungstermine. Für Bauunternehmen kann eine Vertragsstrafe den gesamten Gewinn eines Projekts aufzehren. In der Praxis sind viele Vertragsstrafen aber gar nicht wirksam vereinbart, nicht verwirkt oder bei der Abnahme nicht vorbehalten.

Kurz beantwortet: Eine Vertragsstrafe kann nur verlangt werden, wenn sie wirksam vereinbart ist, der Unternehmer schuldhaft in Verzug geraten ist und der Auftraggeber sie sich bei der Abnahme vorbehalten hat (§ 341 Abs. 3 BGB, § 11 Abs. 4 VOB/B). In vorformulierten Verträgen darf die Strafe nach der Rechtsprechung des BGH insgesamt 5 % der Auftragssumme nicht übersteigen, sonst ist die Klausel unwirksam.

Als Rechtsanwalt für Bau- und Architektenrecht in Konstanz prüfe ich Vertragsstrafenklauseln und wehre unberechtigte Abzüge für Bauunternehmen und Handwerker ab – ebenso berate ich Auftraggeber bei der wirksamen Vereinbarung.

Klausel prüfen

Höhe, Obergrenze, Bezugspunkt und Transparenz der Vertragsstrafe.

Verzug prüfen

Behinderungen, Nachträge, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.

Abzug zurückholen

Durchsetzung des gekürzten Werklohns.

Typische Situationen: Der Generalunternehmer behält 5 % der Schlussrechnung als Vertragsstrafe ein. Die Bauzeit hat sich verlängert, weil Pläne zu spät kamen oder Vorgewerke nicht fertig waren. Der Auftraggeber hat die Leistung ohne Vorbehalt abgenommen und macht die Strafe erst später geltend. Die Klausel sieht 0,5 % pro Arbeitstag vor.

Ist die Vertragsstrafe überhaupt wirksam?

  • Höchstgrenze

    In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine Vertragsstrafe nach der Rechtsprechung des BGH unwirksam, wenn sie insgesamt mehr als 5 % der Auftragssumme betragen kann.

  • Tagessatz

    Auch der Tagessatz muss angemessen sein. In der Praxis gelten Sätze von bis zu etwa 0,2 bis 0,3 % pro Arbeitstag als üblich; höhere Sätze sind regelmäßig angreifbar.

  • Bezugsgröße

    Bezieht sich die Strafe auf die Bruttoauftragssumme oder auf Zwischentermine, ohne dass dies angemessen begrenzt ist, kann die Klausel unwirksam sein.

  • Individuell ausgehandelt?

    Wurde die Vertragsstrafe tatsächlich individuell verhandelt, gelten weniger strenge Maßstäbe. Das muss der Auftraggeber aber darlegen.

Ist die Vertragsstrafe verwirkt?

  • Verschulden

    Eine Vertragsstrafe für Verzug setzt in der Regel voraus, dass der Unternehmer die Verzögerung zu vertreten hat.

  • Behinderungen

    Verzögerungen durch fehlende Pläne, Vorgewerke, Änderungsanordnungen oder Witterung verlängern die Ausführungsfristen – wenn sie ordnungsgemäß angezeigt wurden (§ 6 VOB/B).

  • Neue Termine

    Werden Termine durch Nachträge oder Störungen hinfällig, entfällt häufig die Grundlage der Vertragsstrafe.

Wichtig: Der Auftraggeber muss sich die Vertragsstrafe bei der Abnahme vorbehalten. Fehlt der Vorbehalt im Abnahmeprotokoll, kann er sie grundsätzlich nicht mehr verlangen. Prüfen Sie deshalb immer zuerst das Abnahmeprotokoll.

Vertragsstrafe abgezogen? Ich prüfe, ob der Abzug berechtigt ist.

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So gehe ich vor

  • 1. Unterlagen

    Vertrag, AGB, Bauzeitenplan, Behinderungsanzeigen, Nachträge, Abnahmeprotokoll.

  • 2. Prüfung

    Wirksamkeit der Klausel, Verwirkung, Vorbehalt.

  • 3. Zurückweisung

    Begründete Aufforderung zur Auszahlung des Einbehalts.

  • 4. Klage

    Durchsetzung des Werklohns, wenn der Auftraggeber nicht zahlt.

Leistungen rund um die Vertragsstrafe

Ich biete insbesondere folgende Leistungen an:

  • Abwehr von Vertragsstrafen

    Für Bauunternehmen, Nachunternehmer und Handwerker.

  • Prüfung vor Vertragsschluss

    Damit unangemessene Klauseln gar nicht erst unterschrieben werden.

  • Beratung von Auftraggebern

    Wirksame Vertragsstrafenregelungen und ordnungsgemäßer Vorbehalt.

  • Bauzeitansprüche

    Behinderung, Mehrkosten und Fristverlängerung.

FAQ – Vertragsstrafe bei Bauverzug

Wie hoch darf eine Vertragsstrafe am Bau sein?

In vorformulierten Verträgen insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme. Auch der Tagessatz muss angemessen sein.

Was passiert, wenn die Klausel zu hoch ist?

Dann ist sie in der Regel insgesamt unwirksam. Eine Reduzierung auf das zulässige Maß findet nicht statt.

Muss der Auftraggeber die Vertragsstrafe vorbehalten?

Ja, bei der Abnahme. Ohne Vorbehalt kann er sie grundsätzlich nicht mehr geltend machen.

Gilt die Vertragsstrafe, wenn ich behindert wurde?

Behinderungen verlängern die Ausführungsfristen, wenn sie angezeigt wurden oder offenkundig waren. Ohne Verzug ist keine Vertragsstrafe verwirkt.

Was, wenn die ursprünglichen Termine nicht mehr gelten?

Werden Termine durch Änderungen oder Störungen hinfällig, kann die Grundlage der Vertragsstrafe entfallen.

Kann der Auftraggeber zusätzlich Schadensersatz verlangen?

Die Vertragsstrafe wird auf einen weitergehenden Schadensersatz angerechnet. Den Schaden muss der Auftraggeber dann konkret nachweisen.

Wie lange kann ich den Einbehalt zurückfordern?

Der Werklohnanspruch verjährt regelmäßig in drei Jahren ab Ende des Jahres der Fälligkeit.

Berate ich auch Auftraggeber?

Ja. Auftraggeber berate ich bei der wirksamen Vereinbarung und Geltendmachung von Vertragsstrafen.

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Ich berate Sie persönlich — damit Ihnen kein unberechtigter Abzug den Gewinn nimmt.

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Rechtsanwalt für Baurecht in Konstanz – Vertragsstrafe und Bauverzug

Als Anwalt für Bau- und Architektenrecht in Konstanz vertrete ich Unternehmen und Auftraggeber bei Streit über Bauzeit und Vertragsstrafen.

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