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Anwalt für Bauunternehmen und Handwerker – damit Ihre Leistung bezahlt wird

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Erstberatung: ca. 60 Minuten · 190 € netto / 226,10 € brutto · telefonisch, per Video oder vor Ort in Konstanz.

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Handwerksbetriebe und Bauunternehmen tragen auf jeder Baustelle ein erhebliches Risiko: Sie gehen in Vorleistung, der Auftraggeber kürzt Rechnungen, rügt angebliche Mängel oder verweigert die Abnahme. Viele dieser Konflikte lassen sich mit einem sauberen Vertrag, konsequenter Dokumentation und frühzeitiger rechtlicher Begleitung vermeiden – oder zumindest gewinnen.

Kurz beantwortet: Ich berate Bauunternehmen und Handwerker zu Bauverträgen nach BGB und VOB/B, Nachträgen, Behinderungen, Abnahme, Abschlags- und Schlussrechnungen, Sicherheiten nach § 650f BGB, Mängelrügen und Vertragsstrafen. Ziel ist, dass Sie Ihr Geld bekommen und sich auf Ihre Arbeit konzentrieren können.

Als Rechtsanwalt für Bau- und Architektenrecht in Konstanz vertrete ich Handwerksbetriebe, Bauunternehmen und Planer in der Bodenseeregion – projektbegleitend und im Streitfall.

Verträge absichern

Prüfung von Bauverträgen und AGB vor Auftragsannahme.

Forderungen durchsetzen

Abschläge, Nachträge, Schlussrechnung, Bauhandwerkersicherung.

Projektbegleitung

Schnelle Einschätzung, wenn es auf der Baustelle kritisch wird.

Typische Situationen: Der Bauherr zahlt die Abschlagsrechnung nicht und verweist auf Kleinigkeiten. Nachträge werden mündlich beauftragt, später aber bestritten. Der Generalunternehmer zieht eine Vertragsstrafe ab. Die Abnahme wird verweigert, obwohl die Leistung fertig ist. Ein Auftraggeber verlangt Mängelbeseitigung für Fehler, die auf seine eigene Planung zurückgehen.

Bei welchen Themen unterstütze ich Bauunternehmen?

  • Vertragsprüfung und AGB

    Vor der Unterschrift: Vertragsstrafen, Sicherheitseinbehalte, Zahlungspläne, Gewährleistungsfristen, Einbeziehung der VOB/B. Auf Wunsch erstelle ich eigene Vertragsbedingungen für Ihren Betrieb.

  • Nachträge und Behinderungen

    Geänderte oder zusätzliche Leistungen sind gesondert zu vergüten. Behinderungen sollten Sie unverzüglich schriftlich anzeigen (§ 6 Abs. 1 VOB/B), sonst drohen Nachteile bei Fristen und Ansprüchen.

  • Abnahme

    Die Abnahme ist der zentrale Wendepunkt: Fälligkeit des Werklohns, Beginn der Verjährung, Umkehr der Beweislast. Setzen Sie eine angemessene Frist; verweigert der Besteller ohne Angabe von Mängeln, kann die Abnahme fingiert werden (§ 640 Abs. 2 BGB).

  • Zahlungssicherung

    Abschlagszahlungen (§ 632a BGB), Bauhandwerkersicherung (§ 650f BGB) und Bauhandwerkersicherungshypothek (§ 650e BGB).

Was können Handwerker tun, wenn nicht gezahlt wird?

  • Sicherheit verlangen

    Bei Verträgen mit gewerblichen Bauherren und vielen anderen Auftraggebern kann der Unternehmer eine Sicherheit für die noch nicht gezahlte Vergütung verlangen. Wird sie nicht gestellt, darf er die Arbeit einstellen oder kündigen.

  • Leistung einstellen

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Unternehmer bei Zahlungsverzug die Arbeit verweigern. Das ist riskant und sollte vorher geprüft werden.

  • Schlussrechnung und Klage

    Eine prüffähige Schlussrechnung ist Voraussetzung für die Fälligkeit beim VOB/B-Vertrag. Mehr zur Durchsetzung auf meiner Seite zur Werklohnforderung.

Praxis-Tipp: Lassen Sie sich Nachträge immer in Textform bestätigen, mindestens per E-Mail – mit Leistung, Preis und Auswirkung auf die Bauzeit. Was nicht dokumentiert ist, lässt sich später kaum beweisen.

Ärger auf der Baustelle? Ich prüfe Ihre Ansprüche schnell.

Erstberatung: ca. 60 Min. · 190 € netto / 226,10 € brutto · Rückmeldung in der Regel binnen 24 Stunden.

So arbeite ich mit Bauunternehmen

  • 1. Erstberatung

    Wir besprechen den aktuellen Konflikt oder Ihre Vertragsunterlagen.

  • 2. Kurzfristige Einschätzung

    Was ist jetzt zu tun: Behinderungsanzeige, Bedenkenanzeige, Fristsetzung, Sicherheitsverlangen?

  • 3. Durchsetzung

    Schreiben an den Auftraggeber, Verhandlung, Klage oder einstweilige Verfügung.

  • 4. Laufende Begleitung

    Auf Wunsch als fester Ansprechpartner für Ihren Betrieb.

Leistungen für Bauunternehmen und Handwerker

Ich biete insbesondere folgende Leistungen an:

  • Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung

    Bauverträge, Nachunternehmerverträge, eigene AGB.

  • Forderungsdurchsetzung

    Abschlags- und Schlussrechnungen, Nachträge, Sicherheiten.

  • Abwehr von Gegenansprüchen

    Mängelrügen, Vertragsstrafen, Schadensersatzforderungen.

  • Prozessführung

    Vor Amts- und Landgericht, einschließlich selbständiger Beweisverfahren.

FAQ – Anwalt für Bauunternehmen und Handwerker

Gilt für meinen Auftrag die VOB/B?

Nur wenn sie wirksam in den Vertrag einbezogen wurde. Gegenüber Verbrauchern ist das an strenge Voraussetzungen geknüpft. Sonst gilt das Werkvertragsrecht des BGB.

Kann ich Abschlagszahlungen verlangen?

Ja, für erbrachte und vertragsgemäße Leistungen in Höhe des Wertzuwachses (§ 632a BGB) oder nach dem vereinbarten Zahlungsplan.

Was ist eine Bauhandwerkersicherung?

Eine Sicherheit für die noch offene Vergütung, die der Unternehmer vom Besteller verlangen kann (§ 650f BGB). Bei Verbrauchern, die ein Einfamilienhaus bauen, gilt sie nicht.

Was mache ich, wenn der Bauherr die Abnahme verweigert?

Setzen Sie eine angemessene Frist. Verweigert der Besteller die Abnahme ohne Angabe mindestens eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen. Bei Verbrauchern ist ein Hinweis auf diese Folge erforderlich.

Muss ich Bedenken anmelden?

Ja, wenn Sie Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung, Vorleistungen anderer oder Vorgaben des Bestellers haben. Sonst haften Sie unter Umständen für Mängel.

Wie lange hafte ich für Mängel?

Beim BGB-Bauvertrag grundsätzlich fünf Jahre ab Abnahme, beim VOB/B-Vertrag ohne abweichende Vereinbarung vier Jahre.

Darf der Auftraggeber einfach eine Vertragsstrafe abziehen?

Nur wenn sie wirksam vereinbart ist, verwirkt wurde und bei der Abnahme vorbehalten wurde. Viele Klauseln sind unwirksam.

Betreuen Sie Betriebe auch dauerhaft?

Ja, auf Wunsch als fester Ansprechpartner mit kurzen Reaktionszeiten.

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Ich berate Sie persönlich — damit Sie für Ihre Arbeit auch bezahlt werden.

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Rechtsanwalt für Baurecht in Konstanz – für Bauunternehmen und Handwerker

Als Anwalt für Bau- und Architektenrecht in Konstanz vertrete ich Handwerker und Bauunternehmen in der gesamten Bodenseeregion.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin, wenn eine Rechnung offen ist, ein Nachtrag bestritten wird oder Sie einen Vertrag prüfen lassen wollen.

Weitere Themen: Werklohnforderung durchsetzen · Bauhandwerkersicherung · Nachträge im Bauvertrag