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Impressum

Simon Dotterweich ist in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen.

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Anschrift:

Simon Dotterweich

Brückengasse 1b

78462 Konstanz

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Telefon: 0151 681 43 54 6


Email: anwalt@simon-dotterweich.de

USt.ID: DE319009518
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​Zuständige Kammer:
Rechtsanwaltskammer Tübingen
Christophstraße 30

72072 Tübingen

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Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de

 

Berufshaftpflichtversicherung Rechtsanwalt Simon Dotterweich:
Allianz Deutschland AG, Königinstraße 28 D-80802 München
Versicherungsnummer RWBE-2532836 (AS-6003958733)

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Meine Dienstleistungen


Ich biete Ihnen umfassende Beratung sowie gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland an. Eine gerichtliche Tätigkeit führe ich ausschließlich vor deutschen Gerichten durch.

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Hinweis zum Ablauf meiner Tätigkeit
Aufgrund meiner fachspezifischen Tätigkeit, insbesondere im Bereich des Zivilrechts, kann der voraussichtliche zeitliche Ablauf meiner Mandate nur im Einzelfall eingeschätzt werden. Bitte sprechen Sie mich hierzu direkt an. Details meines Vorgehens werden stets individuell mit Ihnen abgestimmt.

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Vertragslaufzeit und Kündigung
Eine feste Laufzeit meiner Aufträge besteht nicht. Sie sind jederzeit berechtigt, das Mandat auch ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung nicht automatisch meinen Vergütungsanspruch entfallen lässt.

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Beschwerden und Schlichtung
Bei Beschwerden können Sie sich an ein anderes Mitglied meiner Kanzlei wenden. Darüber hinaus unterhalten die Rechtsanwaltskammer Tübingen und die Bundesrechtsanwaltskammer eine Schlichtungsstelle (Ombudsmann).

Anschrift der Schlichtungsstellen:

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Rechtsanwaltskammer Tübingen
Christophstraße 30

72072 Tübingen

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Ombudsmann Berlin
Derzeitige Anschrift:
Bundesrechtsanwaltskammer
Littenstraße 9, 10179 Berlin

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Bitte beachten Sie: Wenn die Schlichtung bei einer der genannten Stellen beantragt wurde, ist eine weitere Anrufung der alternativen Schlichtungsstelle nicht mehr möglich.

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Allgemeine Informationspflicht nach § 36 VSBG

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Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft zuständig:

Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Rauchstraße 26
D-10787 Berlin

https://www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de/

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Ich bin bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen.

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Kosten meiner Tätigkeit
Die Kosten richten sich nach dem jeweiligen Auftrag. Nach einer ersten fallbezogenen Information kann ich einen voraussichtlichen Kostenrahmen abschätzen.

Reine Beratungsleistungen – dazu gehört auch die erste Einschätzung der Erfolgsaussichten und des Kostenrisikos – werden nach dem erforderlichen Zeitaufwand abgerechnet. Die Zeitstunde eines Anwalts berechne ich grundsätzlich mit 200,00 EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Je nach Schwierigkeitsgrad des Falls, Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen und dem Haftungsrisiko behalte ich mir vor, im Einzelfall auch einen höheren Stundensatz zu vereinbaren. Mit dieser Vergütung sind alle notwendigen Arbeiten anderer Mitarbeiter, insbesondere Schreibaufwand, abgegolten. Sollte dies im Einzelfall anders geregelt werden, wird dies ausdrücklich vereinbart.

Die Kosten für die außergerichtliche Vertretung richten sich nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und dem zugehörigen Vergütungsverzeichnis (VV). Die Vergütung basiert grundsätzlich auf dem Streitwert. Im Einzelfall kann eine gesonderte Vereinbarung über die Höhe der Vergütung getroffen werden.

Unter Berücksichtigung einer Regelgebühr in Höhe von 1,3 belaufen sich die Kosten für die außergerichtliche Vertretung bei einem Gegenstandswert von 5.000,00 EUR auf ca. 572,21 EUR, bei 10.000,00 EUR auf ca. 1.032,44 EUR und bei 20.000,00 EUR auf ca. 1.372,78 EUR. Abhängig vom Umfang und der Schwierigkeit der Tätigkeit behalte ich mir vor, einen höheren Faktor zugrunde zu legen, was die Gebühren entsprechend erhöht.

In gerichtlichen Verfahren richtet sich die Vergütung nach dem vom Gericht festgesetzten Gegenstandswert. Bitte sprechen Sie mich im Einzelfall auf die Kosten Ihres geplanten Verfahrens an. Bei einem Gegenstandswert von 5.000,00 EUR entstehen Kosten in Höhe von ca. 804,24 EUR, bei 10.000,00 EUR ca. 1.459,18 EUR und bei 20.000,00 EUR ca. 1.943,51 EUR. Diese Beträge enthalten nicht die Gerichtskosten, Kosten für eventuell beauftragte Sachverständige sowie Kosten einer möglichen Einigung.

Wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, diese Kosten aufzubringen, können unter bestimmten Voraussetzungen Beratungshilfe (für außergerichtliche Tätigkeiten) oder Prozesskostenhilfe (für gerichtliche Tätigkeiten) in Anspruch genommen werden. Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt diese in der Regel die gesetzliche Vergütung. Ich weise zudem auf die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung hin.

Nach § 9 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes bin ich berechtigt, einen Vorschuss in Höhe der voraussichtlich entstehenden Kosten zu verlangen. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Abschluss des Verfahrens.

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