Erstberatung: ca. 60 Minuten · 190 € netto / 226,10 € brutto · telefonisch, per Video oder vor Ort in Konstanz.
Ihr PayPal-Konto ist plötzlich gesperrt, von Ihrem Konto wurden Zahlungen abgebucht, die Sie nie veranlasst haben, oder KSP Rechtsanwälte fordert im Auftrag von PayPal Geld von Ihnen? Ärger mit PayPal setzt Betroffene schnell unter Druck, rechtlich und oft auch wirtschaftlich. Gleichzeitig ist PayPal für Einzelne kaum erreichbar, und Antworten bestehen häufig nur aus Textbausteinen.
Dabei ist PayPal als Zahlungsdienstleister an klare gesetzliche Regeln gebunden, und viele dieser Regeln schützen Sie. Als Rechtsanwalt für Bankrecht in Konstanz vertrete ich Privatpersonen, Selbstständige und Online-Händler bundesweit gegenüber PayPal, Banken, Inkassodienstleistern und, wenn nötig, vor Gericht.
Typische Situationen: KSP oder ein Inkassobüro fordert einen negativen PayPal-Saldo. Über Ihr Konto liefen nicht autorisierte Zahlungen. Ihr Konto ist eingeschränkt und das Guthaben für 180 Tage eingefroren. Sie wurden über PayPal betrogen. Der Käuferschutz wurde abgelehnt, oder als Verkäufer wurde Ihnen eine Zahlung zurückgebucht.
PayPal gibt offene Beträge regelmäßig an die Hamburger Kanzlei KSP oder an Inkassodienstleister ab. Die Schreiben nennen meist nur einen Gesamtbetrag nebst Zinsen und Kosten. Ob die Forderung besteht, muss aber PayPal darlegen und beweisen. Zahlen Sie nicht vorschnell und erkennen Sie nichts an, bevor die Forderung geprüft ist.
→ Ratgeber: PayPal-Forderung von KSP abwehren
Wurden über Ihr Konto Zahlungen ausgelöst, denen Sie nicht zugestimmt haben, etwa nach Phishing oder einem gehackten Passwort, handelt es sich um nicht autorisierte Zahlungsvorgänge. Für Sie ist das eine starke Rechtsposition:
PayPal hat keinen Anspruch auf Aufwendungsersatz und muss den Betrag unverzüglich erstatten.
Bestreiten Sie die Autorisierung, muss PayPal nachweisen, dass die Zahlung authentifiziert, ordnungsgemäß aufgezeichnet und verbucht wurde. Ein Login mit Ihren Daten beweist für sich genommen nicht, dass Sie gezahlt haben.
Sie haften grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, und auch das muss PayPal beweisen.
Wichtig: Melden Sie unbefugte Zahlungen sofort bei PayPal, ändern Sie Ihre Zugangsdaten, erstatten Sie Anzeige und sichern Sie Screenshots und E-Mails. Die unverzügliche Meldung ist auch rechtlich bedeutsam (§ 675l BGB).
PayPal schränkt Konten häufig mit Verweis auf „ungewöhnliche Aktivitäten“ oder eine „Risikoprüfung“ ein und behält Guthaben bis zu 180 Tage ein. Eine Sperre ist aber nur aus sachlichen Gründen zulässig (§ 675k BGB), und das gilt auch für gewerbliche Konten. Nach einer Kündigung ist Ihr Guthaben auszuzahlen. Verbraucher können PayPal trotz des Sitzes in Luxemburg in Deutschland verklagen.
→ Ratgeber: PayPal-Konto gesperrt – so kommen Sie an Ihr Guthaben
Fake-Shop, Kleinanzeigen-Betrug oder Zahlung per „Freunde und Familie“: Ob Sie Ihr Geld zurückbekommen, hängt davon ab, ob Sie die Zahlung selbst ausgelöst haben und über welche Funktion Sie gezahlt haben. Neben dem Käuferschutz kommen Ansprüche gegen PayPal, gegen Ihre Bank und gegen die Täter in Betracht.
→ Ratgeber: Betrug über PayPal – Geld zurückholen
Ärger mit PayPal? Lassen Sie Ihren Fall prüfen, bevor Sie zahlen, verzichten oder Fristen verstreichen.
Erstberatung: ca. 60 Min. · 190 € netto / 226,10 € brutto.Der PayPal-Käuferschutz ist ein freiwilliges Programm nach den PayPal-Bedingungen, kein gesetzlicher Anspruch. In der Praxis erhalten Käufer Geld zurück, obwohl die Ware geliefert wurde, während andere trotz Mängeln leer ausgehen. Wichtig: Eine Entscheidung im PayPal-Konfliktverfahren ist kein Urteil. Ihre gesetzlichen Ansprüche gegen den Vertragspartner bleiben bestehen, und ich prüfe, ob PayPal seine eigenen Regeln richtig angewendet hat.
→ Blogbeitrag: PayPal-Verkäuferschutz
Oft sind neben PayPal auch Banken oder Kreditkarteninstitute beteiligt, etwa bei Rücklastschriften, Chargebacks oder der Frage, wer für missbräuchliche Zahlungen haftet. Eine Rückbuchung bei der Bank kann sinnvoll sein. Sie führt aber häufig zu einem negativen PayPal-Saldo, den PayPal anschließend über KSP einfordert. Solche Schritte sollten deshalb abgestimmt sein.
Mehr zum Thema: Unberechtigte Abbuchungen vom Girokonto · Phishing und Online-Banking-Betrug · Rechtsanwalt für Bankrecht
Vertragspartner ist die PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. mit Sitz in Luxemburg, ein dort zugelassenes Kreditinstitut. Für Kunden in Deutschland gelten dennoch die zwingenden Vorschriften über Zahlungsdienste (§§ 675c ff. BGB), die auf der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) beruhen. Sie regeln insbesondere die Autorisierung von Zahlungen, die Erstattung bei nicht autorisierten Vorgängen, die Beweislast und die Voraussetzungen einer Kontosperre. Die PayPal-Nutzungsbedingungen müssen sich zusätzlich an den Grenzen des AGB-Rechts messen lassen.
Ich biete insbesondere folgende Leistungen an:
Ich prüfe die Rechtslage im Einzelfall, also Zahlungsdiensterecht, PayPal-Bedingungen und Kaufrecht, und bewerte Ihre Erfolgsaussichten.
Ich wehre unberechtigte Forderungen von PayPal, KSP und Inkassodienstleistern ab und schütze Sie vor einem unzulässigen Schufa-Eintrag.
Ich fordere Erstattung, Freigabe des Kontos oder Auszahlung des Guthabens, außergerichtlich mit klarer Fristsetzung und notfalls vor Gericht.
Ich entwickle eine Vorgehensweise, die Beweislage, Kostenrisiko und Zeitfaktor berücksichtigt, einschließlich der Frage, ob Ihre Rechtsschutzversicherung eintritt.
Ja. PayPal ist an die gesetzlichen Vorschriften über Zahlungsdienste gebunden. Verbraucher können ihre Ansprüche in der Regel an ihrem Wohnsitzgericht in Deutschland geltend machen, obwohl PayPal seinen Sitz in Luxemburg hat.
Nicht ungeprüft. Die Forderung muss PayPal darlegen und beweisen. Erkennen Sie nichts an und leisten Sie keine Teilzahlung, bevor die Forderung anwaltlich geprüft ist.
Grundsätzlich ja (§ 675u BGB). Sie haften nur ausnahmsweise, etwa bei grober Fahrlässigkeit, und die Beweislast liegt bei PayPal.
Nur wenn ein konkretes Risiko besteht und der einbehaltene Betrag dazu im Verhältnis steht. Ein pauschales Einfrieren des gesamten Guthabens kann unzulässig sein.
Das hängt von Ihrem Vertrag ab. Häufig sind Streitigkeiten aus Verträgen mit Zahlungsdienstleistern mitversichert. Ich stelle die Deckungsanfrage gern für Sie.
Die Erstberatung dauert ca. 60 Minuten und kostet 190 € netto beziehungsweise 226,10 € brutto. Sie ist telefonisch, per Video oder vor Ort in Konstanz möglich.
Ja. PayPal-Fälle lassen sich sehr gut per Telefon, Video und Schriftverkehr bearbeiten. Ich vertrete Mandantinnen und Mandanten bundesweit.
Ich prüfe Ihren Fall persönlich und sage Ihnen klar, welche Rechte Sie haben und wie ich vorgehe.
Gegenüber PayPal sind Sie nicht machtlos. Entscheidend ist, früh richtig zu reagieren: nichts vorschnell anerkennen, Fristen wahren, Beweise sichern und PayPal in die gesetzliche Beweislast nehmen. Als Rechtsanwalt für Bankrecht in Konstanz vertrete ich Sie bundesweit.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin, wenn Ihr PayPal-Konto gesperrt wurde, unberechtigte Zahlungen erfolgt sind, Sie über PayPal betrogen wurden oder KSP Geld von Ihnen verlangt.