Mietminderung wegen Mängeln in Konstanz
Eine Mietminderung kommt in Betracht, wenn die Wohnung Mängel aufweist, die den vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigen, zum Beispiel Schimmel, Heizungsausfall, Feuchtigkeit, Legionellen, Baulärm oder Defekte an Fenstern oder Sanitäranlagen.
Als Rechtsanwalt für Mietrecht in Konstanz prüfe ich für Sie, ob eine Mietminderung zulässig ist, in welcher Höhe sie erfolgen darf und wie die Mängel korrekt angezeigt werden müssen, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.
Wann ist eine Mietminderung möglich?
Eine Mietminderung ist möglich, wenn:
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ein Mangel an der Mietsache vorliegt,
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der Mangel nicht vom Mieter verursacht wurde,
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der Mangel die Wohnqualität tatsächlich beeinträchtigt,
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der Mieter den Mangel ordnungsgemäß angezeigt hat.
Doch Vorsicht: Eine falsche oder zu hohe Mietminderung kann zu Mietrückständen und sogar einer fristlosen Kündigung führen. Daher ist eine juristische Prüfung dringend zu empfehlen. Mieter tragen die Darlegungs- und Beweislast für behauptete Mängel.
So erfolgt die richtige Mängelanzeige
Eine Mietminderung ist nur zulässig, wenn der Mangel korrekt gemeldet wurde (§ 536c Abs. 2 Nr. 1 BGB).
Wichtig sind:
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Unverzügliche schriftliche Anzeige
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Genaue Beschreibung (Raum, Zeitpunkt, Ausmaß)
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Dokumentation durch Fotos oder Videos
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Fristsetzung zur Mangelbeseitigung
Ich unterstütze Sie bei der Formulierung einer rechtssicheren Mängelanzeige und übernehme auf Wunsch die gesamte Kommunikation mit dem Vermieter.
Unterstützung in Konstanz – schnell und effizient
Ob Sie Mieter oder Vermieter sind: Ich prüfe Ihre Situation kurzfristig, bewerte die Minderungsquote realistisch und unterstütze Sie bei der Kommunikation oder Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Ich berate Sie zu der in Ihrem Einzelfall sinnvollsten Vorgehensweise.
Sie möchten wissen, ob und in welcher Höhe Sie die Miete mindern können? Oder Sie benötigen Unterstützung bei der Abwehr einer unberechtigten Mietminderung?
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