Erstberatung: ca. 60 Minuten · 190 € netto / 226,10 € brutto · telefonisch, per Video oder vor Ort in Konstanz.
Hausverwaltungen stehen täglich vor Rechtsfragen: Ist der Beschluss anfechtungssicher? Wie wird das rückständige Hausgeld am schnellsten tituliert? Darf dem Mieter fristlos gekündigt werden? Wer dafür jedes Mal einen neuen Anwalt sucht, verliert Zeit. Ich biete Hausverwaltungen in Konstanz und der Bodenseeregion eine verlässliche, schnelle rechtliche Begleitung – für WEG- und Mietverwaltung.
Kurz beantwortet: Ich unterstütze Hausverwaltungen bei der Vorbereitung von Eigentümerversammlungen und Beschlüssen, bei der Abwehr von Beschlussklagen gegen die Gemeinschaft, beim Einzug von Hausgeld und Mietrückständen, bei Kündigungen und Räumungen sowie bei Fragen der Verwalterhaftung. Auf Wunsch zu festen Konditionen, etwa als Rahmenvereinbarung.
Als Rechtsanwalt für Wohnungseigentums- und Mietrecht in Konstanz arbeite ich für Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und Vermieter mit größeren Beständen – mit kurzen Wegen und schneller Rückmeldung.
Typische Situationen: Ein Eigentümer zahlt seit Monaten kein Hausgeld. Gegen den Beschluss über eine Sonderumlage wurde Anfechtungsklage erhoben. Ein Mieter in der verwalteten Anlage zahlt nicht und reagiert nicht. Die Tagesordnung für eine umstrittene Sanierung soll rechtssicher vorbereitet werden. Ein Eigentümer droht mit Schadensersatz wegen verspäteter Instandsetzung.
Prüfung von Einladung, Tagesordnung und Beschlussvorlagen – vor allem bei Sanierungen, Sonderumlagen, baulichen Veränderungen und Kostenverteilung.
Seit der WEG-Reform richten sich Anfechtungs- und Beschlussklagen gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die vom Verwalter vertreten wird (§ 44 Abs. 2, § 9b WEG). Ich übernehme die Verteidigung der Gemeinschaft.
Mahnung, Mahnverfahren, Klage und Vollstreckung – inklusive Zwangsversteigerung mit dem Vorrecht der Gemeinschaft.
Mietrückstände, Kündigungen, Räumungsklagen, Betriebskostenabrechnungen und Mieterhöhungen.
Gestaltung von Verwalterverträgen und Abwehr von Haftungsansprüchen gegen die Verwaltung.
Kein Einarbeiten bei jedem neuen Fall. Ich kenne Ihre Prozesse, Ihre Objekte und Ihre Vorlagen.
Formfehler bei Einladungen oder Beschlüssen führen zu Anfechtungen. Eine kurze Vorabprüfung ist meist günstiger als ein Prozess.
Konsequenter, standardisierter Forderungseinzug sorgt dafür, dass Rückstände nicht anwachsen.
Praxis-Tipp: Lassen Sie sich die Befugnis zur gerichtlichen Geltendmachung von Hausgeldrückständen im Verwaltervertrag oder durch Beschluss ausdrücklich einräumen. Dann kann ich Rückstände ohne gesonderte Beschlussfassung zügig verfolgen.
Hausverwaltung mit wiederkehrenden Rechtsfragen? Lassen Sie uns sprechen.
Erstberatung: ca. 60 Min. · 190 € netto / 226,10 € brutto · Rückmeldung in der Regel binnen 24 Stunden.Wir besprechen Bestand, typische Fragestellungen und Ihre Abläufe.
Zuständigkeiten, Kommunikationswege und – auf Wunsch – feste Konditionen.
Kurze Anfragen per E-Mail oder Telefon, Einzelfälle mit klarer Einschätzung.
Hausgeldklagen, Beschlussklagen, Räumungen – aus einer Hand.
Ich biete insbesondere folgende Leistungen an:
Beschlüsse, Versammlungen, Beschlussklagen, Hausgeld, Sonderumlagen.
Mietverträge, Mieterhöhungen, Rückstände, Kündigung und Räumung.
Standardisierter Einzug von Hausgeld und Mieten.
Prävention und Abwehr von Ansprüchen.
Ja. Beschlussklagen richten sich gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Ich übernehme ihre Vertretung im Verfahren.
Das hängt von Verwaltervertrag und Beschlusslage ab. Am sichersten ist eine ausdrückliche Ermächtigung im Verwaltervertrag oder durch Beschluss.
Ja. Für Hausverwaltungen mit regelmäßigem Beratungsbedarf vereinbare ich auf Wunsch eine Rahmenvereinbarung mit transparenten Konditionen.
Kurze Rückfragen beantworte ich in der Regel binnen 24 Stunden.
Ja. Eine Vorabprüfung reduziert das Anfechtungsrisiko erheblich.
Ja, von der Kündigung über die Räumungsklage bis zur Vollstreckung.
Schwerpunkt sind Konstanz und die Bodenseeregion. Vieles lässt sich digital erledigen, auch bundesweit.
Ja. Eine Rahmenvereinbarung ist keine Voraussetzung.
Ich berate Sie persönlich — damit Ihre Verwaltung rechtlich sicher und effizient arbeitet.
Als Anwalt für Wohnungseigentumsrecht in Konstanz und Anwalt für Mietrecht bin ich Ihr fester Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen der Verwaltung.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin, um über eine Zusammenarbeit zu sprechen.
Weitere Themen: Hausgeld einklagen · Mietinkasso für Vermieter · WEG-Beschlussanfechtung