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SEPA-Einzugsermächtigung – Rechte, Pflichten und häufige Fehler

Die SEPA-Lastschrift ist weit verbreitet – doch bei unberechtigten Abbuchungen stellen sich schnell rechtliche Fragen.

Die SEPA-Einzugsermächtigung ist aus dem täglichen Zahlungsverkehr nicht mehr wegzudenken. Miete, Strom, Versicherungen oder Mitgliedsbeiträge werden regelmäßig per Lastschrift eingezogen.

Was ist eine SEPA-Einzugsermächtigung?

Die SEPA-Einzugsermächtigung wird rechtlich als SEPA-Lastschriftmandat bezeichnet. Mit diesem Mandat ermächtigt der Kontoinhaber den Zahlungsempfänger zur Abbuchung sowie die Bank zur Einlösung.

Voraussetzungen für ein wirksames Mandat

  • schriftliche oder elektronische Erteilung
  • Name und Anschrift
  • IBAN
  • Gläubiger-ID
  • Mandatsreferenz
  • Datum und Unterschrift

Unberechtigte Abbuchung

  • Rückbuchung bis 8 Wochen ohne Begründung
  • bis 13 Monate ohne Mandat
  • vollständiger Erstattungsanspruch

Häufige Streitfälle

  • nicht nachweisbare Mandate
  • Abbuchungen nach Kündigung
  • falsche Beträge
  • unbekannte Abbucher

Fazit

Die SEPA-Lastschrift erleichtert den Zahlungsverkehr, birgt aber Risiken. Eine rechtliche Prüfung kann Klarheit schaffen.