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Die SEPA-Lastschrift ist weit verbreitet – doch bei unberechtigten Abbuchungen stellen sich schnell rechtliche Fragen.
Die SEPA-Einzugsermächtigung ist aus dem täglichen Zahlungsverkehr nicht mehr wegzudenken. Miete, Strom, Versicherungen oder Mitgliedsbeiträge werden regelmäßig per Lastschrift eingezogen.
Die SEPA-Einzugsermächtigung wird rechtlich als SEPA-Lastschriftmandat bezeichnet. Mit diesem Mandat ermächtigt der Kontoinhaber den Zahlungsempfänger zur Abbuchung sowie die Bank zur Einlösung.
Die SEPA-Lastschrift erleichtert den Zahlungsverkehr, birgt aber Risiken. Eine rechtliche Prüfung kann Klarheit schaffen.