Neue Regeln für Finanzdienstleistungen: Widerrufsbutton, Belehrungspflichten und Risiken für Banken
- Rechtsanwalt Simon Dotterweich

- vor 1 Tag
- 2 Min. Lesezeit
Mit dem geplanten Gesetz zur Änderung des Verbraucher- und Versicherungsvertragsrechts stehen Änderungen für Finanzdienstleister, Banken und Versicherungen bevor. Kernstück der Reform ist die verpflichtende elektronische Widerrufsfunktion („Widerrufsbutton“) bei online abgeschlossenen Finanzdienstleistungsverträgen sowie verschärfte Informations- und Belehrungspflichten.
Für Verbraucher eröffnen sich neue Rechte – für Banken und Versicherer hingegen erhebliche Haftungs- und Rückabwicklungsrisiken.
1. Hintergrund: EU-Recht zwingt zu neuem Widerrufsrecht
Die Neuregelung setzt die EU-Richtlinie 2023/2673 um und betrifft insbesondere:
Online-Kreditverträge
Bau- und Immobilienfinanzierungen im Fernabsatz
Versicherungsverträge
sonstige Finanzdienstleistungen
Ziel ist ein einheitlich hohes Verbraucherschutzniveau. Die praktische Konsequenz: Formfehler werden künftig noch häufiger zu wirksamen Widerrufen führen.
2. Der neue Widerrufsbutton (§ 356a BGB-E): Pflicht zur elektronischen Widerrufsfunktion
Unternehmer müssen bei online abgeschlossenen Verträgen eine ständig verfügbare Widerrufsfunktion bereitstellen. Diese muss:
klar beschriftet sein („Vertrag widerrufen“ oder ähnliche Formulierungen),
gut sichtbar platziert werden,
ohne Hürden erreichbar sein,
eine Bestätigungsfunktion enthalten - auch diese muss klar beschriftet sein ("Widerruf bestätigen" oder ähnliche Formulierungen),
eine Eingangsbestätigung auf dauerhaftem Datenträger auslösen.
3. Verschärfung der Widerrufsbelehrungen: Neue Belehrungsinhalte bei Finanzdienstleistungen
Die Widerrufsbelehrung muss künftig u. a. enthalten:
genaue Angaben zur Platzierung des Widerrufsbuttons
klare Informationen zu Fristbeginn und -ende
Hinweise auf Kostenfolgen
Erläuterung der Widerrufsausübung im Online-Prozess
Bereits kleine Abweichungen können dazu führen, dass:
die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt
das Widerrufsrecht bis zu 12 Monate und 14 Tage bestehen bleibt
4. Auswirkungen auf Immobilien- und Baufinanzierungen
Besonders relevant sind die Änderungen für:
Immobiliar-Verbraucherdarlehen
Baufinanzierungen, die online oder außerhalb von Geschäftsräumen angebahnt wurden
Umschuldungen und Anschlussfinanzierungen
Gerade hier sind fehlerhafte Belehrungen kein Randphänomen, sondern weit verbreitet. Für Darlehensnehmer kann sich ein Widerruf wirtschaftlich erheblich lohnen (Zinsersparnis, Rückabwicklung, Neuverhandlung).
5. Versicherungen: Ende der formalen Nachlässigkeit
Auch Versicherer sind betroffen:
Der Widerrufsbutton gilt nun ausdrücklich auch für Fernabsatz-Versicherungen
Der Nachweis des Zugangs aller Belehrungsunterlagen liegt beim Versicherer
Musterbelehrungen dürfen nur sehr eingeschränkt verändert werden
Fehler führen nicht nur zu Rückabwicklung, sondern auch zu aufsichts- und bußgeldrechtlichen Konsequenzen.
6. Weitere Punkte des Gesetzes
Neben dem Widerrufsbutton enthält das Gesetz u. a.:
strengere Telefonvertriebs-Regeln
neue Dokumentations- und Erläuterungspflichten
Sanktionen bei fehlendem „menschlichem Eingreifen“ bei Online-Tools
Ziel ist auch hier, dass Verbraucherinnen und Verbraucher eine informierte Vertragsentscheidung treffen können. So meint zum Beispiel das auf Verlangen vorzunehmende "menschliche Eingreifen", dass der Unternehmer kostenfrei Erläuterungen durch einen Menschen liefert.
7. Mein Beratungsangebot
Als Rechtsanwalt für Bankrecht und Immobilienrecht in Konstanz berate ich bundesweit zu:
Widerruf von Darlehens- und Versicherungsverträgen
Rückabwicklung fehlerhafter Finanzverträge
Prüfung von Widerrufsbelehrungen
Durchsetzung von Verbraucherrechten gegenüber Banken und Versicherern