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Unberechtigte Abbuchungen vom Konto – So bekommen Sie Ihr Geld zurück

  • Autorenbild: Rechtsanwalt Simon Dotterweich
    Rechtsanwalt Simon Dotterweich
  • 6. Nov. 2025
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 4. Dez. 2025

Eine unberechtigte Abbuchung vom Konto kann jeden treffen. Plötzlich taucht auf dem Kontoauszug eine Belastung auf, die Sie selbst nie veranlasst haben: Vielleicht von einem unbekannten Unternehmen oder einem Dienst, den Sie längst gekündigt haben. Solche Vorfälle sind nicht nur ärgerlich, sondern können auch finanziell belastend sein.


1. Was ist eine unberechtigte Abbuchung?


Von einer unberechtigten Abbuchung spricht man, wenn Geld ohne Ihre Zustimmung oder auf fehlerhafter Grundlage von Ihrem Konto abgebucht wird. Das kann verschiedene Ursachen haben:


  • Ein Unternehmen führt eine Lastschrift aus, obwohl Sie keine Einzugsermächtigung erteilt haben.

  • Ein Vertrag wurde beendet, aber weiterhin wird abgebucht.

  • Es kommt zu einem technischen Fehler bei der Bank oder beim Zahlungsdienstleister.

  • Ihre Kontodaten werden missbräuchlich verwendet, etwa nach einem Phishing-Angriff oder durch Datendiebstahl.

  • Ein Betrag wird doppelt abgebucht.


In all diesen Fällen gilt: Ohne Ihre Zustimmung darf niemand Geld von Ihrem Konto abbuchen. Wenn Sie eine unberechtigte Belastung feststellen, haben Sie Anspruch auf Rückerstattung.


2. Ihre Rechte als Bankkunde


Bankkunden sind gut geschützt. Wird eine Abbuchung ohne Ihre Zustimmung vorgenommen, muss die Bank den Betrag grundsätzlich erstatten. Sie müssen nicht beweisen, dass Sie keine Zahlung autorisiert haben. Vielmehr muss die Bank nachweisen, dass eine wirksame Autorisierung vorlag (vgl. § 675w S. 1 BGB).

Für Sie bedeutet das: Wenn Sie eine unberechtigte Buchung entdecken, können Sie die Rückerstattung verlangen.


  • Bei autorisierten, aber fehlerhaften Lastschriften (z. B. doppelte Abbuchung) können Sie innerhalb von acht Wochen eine Rückbuchung beantragen.

  • Wenn Sie der Abbuchung nie zugestimmt haben (also zum Beispiel kein SEPA Lastschriftmandat vorlag), ist eine Rückbuchung auch nach längerer Zeit möglich.


Wichtig ist, dass Sie rechtzeitig reagieren und die Bank unverzüglich informieren, sobald Sie die Belastung bemerken.


3. Wer haftet bei unberechtigten Abbuchungen?


Grundsätzlich haftet die Bank, wenn sie eine Zahlung ausführt, die Sie nicht autorisiert haben. Sie muss dann den ursprünglichen Kontostand wiederherstellen.

Etwas anderes gilt nur, wenn Sie selbst grob fahrlässig gehandelt haben. In diesen Fällen haften Sie möglicherweise für den gesamten Schaden.

Eine rechtliche Prüfung und anwaltliche Vertretung können hier helfen, unberechtigte Haftungsansprüche der Bank abzuwehren.


Im Fall von verloren gegangenen, gestohlenen oder sonst abhandengekommenen Zahlungsinstrumenten oder bei der sonstigen missbräuchlichen Verwendung eines Zahlungsinstruments kann Ihre Bank möglicherweise einen pauschalen Anspruch in Höhe von EUR 50 gegen Sie geltend machen. Auch dieser Anspruch kann jedoch ggf. abgewehrt werden.


4. Häufige Probleme mit Banken


In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Banken eine Rückbuchung verweigern oder den Kunden auf angebliche Fristversäumnisse verweisen. Typische Konflikte sind:


  • Die Bank behauptet, der Kunde habe die Zahlung selbst freigegeben.

  • Die Rückgabefrist sei abgelaufen.

  • Der Kunde habe seine Sicherheitsdaten nicht ausreichend geschützt.

  • Es handle sich angeblich nicht um eine unberechtigte, sondern um eine zulässige Abbuchung.


Sie sollten sich hier nicht verunsichern lassen, sondern auf Ihre Rechte bestehen. Gerne stehe ich Ihnen hierbei beratend zur Seite.


5. Wann sich rechtliche Unterstützung lohnt


In einigen Fällen lässt sich eine unberechtigte Abbuchung problemlos über die Bank korrigieren. Doch manchmal bleibt der Betrag aus unerklärlichen Gründen einbehalten oder die Bank lehnt die Erstattung ab.

Wenn größere Summen betroffen sind oder die Kommunikation mit der Bank ins Stocken gerät, ist es sinnvoll, einen rechtlichen Beistand einzuschalten. So stellen Sie sicher, dass Ihre Ansprüche korrekt formuliert und fristgerecht geltend gemacht werden.

Ich unterstütze Mandanten dabei, unberechtigte Abbuchungen rückgängig zu machen, Zahlungen zu prüfen und unklare Fälle zu klären. In vielen Situationen lässt sich bereits mit einem fundierten Schreiben eine schnelle Lösung erreichen.


6. Fazit: Schnell handeln


Unberechtigte Abbuchungen sind kein Einzelfall, und Sie müssen sie nicht hinnehmen. Wenn Geld ohne Ihre Zustimmung abgebucht wurde, haben Sie klare Rechte.


Handeln Sie schnell: Prüfen Sie Ihr Konto regelmäßig, melden Sie jede Auffälligkeit und beantragen Sie gegebenenfalls eine Rückbuchung. Sollte Ihre Bank nicht kooperieren, kann ich Sie dabei unterstützen, Ihr Geld vollständig zurückzuerhalten.


Persönliche Unterstützung bei unberechtigten Abbuchungen


Ich berate Privatpersonen und Unternehmer bei allen Fragen rund um unberechtigte Zahlungen, Kontoprobleme und Streitigkeiten mit Banken. Auch in der Auseinandersetzung mit anderen Zahlungsdienstleistern, etwa bei Problemen mit PayPal, stehe ich Ihnen unterstützend zur Seite.


​So erreichen Sie mich:

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